Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau seit einem Jahr ausgesetzt.

Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.

Die betreffenden Regelungen, sowohl bezüglich der Anwendung der im Gesetz implizierten Netzsperren als auch des Führens von Sperrlisten durch das BKA, wurden per Ministererlass ausgesetzt. Die Erfolge der Löschbemühungen  sollten nach einem Jahr auf Grundlage der vom BKA geführten monatlichen Lösch-Statistiken evaluiert werden.

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag hierzu:
Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.

Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.“

Die Bundesregierung, das können wir aufgrund der schwarz-gelben Antworten auf unsere Anfragen (ausführliche Infos findet Ihr hier, hier; hier, hier und hier) heute sagen , hat auch nach Ablauf der Evaluierungsfrist keinerlei Plan, wie sie weiter vorgehen will.

Weder weiß sie, welche Ministerien für die Evaluierung zuständig sein sollen, noch, von wem die Evaluierung ansonsten vorgenommen werden soll. Auch besteht auf Seiten der Bundesregierung weiterhin Planlosigkeit, in welchem Zeitraum und auf welcher empirischen Grundlage die Evaluierung vorgenommen werden soll.

Kurz: Während der AK Zensur am gestrigen Tag seine von Thomas Stadler und Dominik Boecker ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht hat, hat die Bundesregierung auch weiterhin offenbar nicht den Hauch einer Ahnung, wie sie weiter mit dem Problem von Missbrauchsdarstellungen im Internet umgehen will. Soetwas wie ein kohärentes Vorgehen, eine Gesamtstrategie, um dem Problem Herr zu werden, fehlt weiterhin völlig. Das ist ein wahres Armutszeugnis.

Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass sie viel zu lang Placebo-Debatten um Sperren geführt und wertvolle Zeit hat verstreichen lassen, ohne sich dem Problem ernsthaft angenommen zu haben. Sie muss endlich eine mehrdimensional angelegte Strategie entwickeln und mit dem Ziel verfolgen, das Problem sexuellen Missbrauchs von Kindern an der Wurzel zu packen und Missbrauch vor allem dort zu bekämpfen, wo er passiert – in Familien, an Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen.

Teil einer solchen Gesamtstrategie muss selbstverständlich auch das effektive Löschen von Missbrauchsdarstellungen im Netz und eine wirksame Strafverfolgung sein – aber eben nur Teil.

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