Das ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) bleibt umstritten. Die Grünen im Europäischen Parlament haben über den Sommer zwei wissenschaftliche Studien erstellen lassen, die die Auswirkungen auf die Grundrechte sowie auf den Zugang von Entwicklungsländern zu medizinischen Produkten untersucht haben.

Jan Philipp Albrecht hat am 4. Oktober 2011 die Studie zur Vereinbarkeit von ACTA mit der der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Charta der Grundrechte (pdf)  gemeinsam mit einem der Autoren, Prof. Dr. Douwe Korff von der London Metropolitan University, vorgestellt.

Die Studie zeigt klarer als je zuvor, dass ACTA verbindliche Grundrechte verletzt: Die Ermutigung zur „Kooperation“ zwischen Internetanbietern und der Inhalte-Industrie ist ein Schritt zu weit in den Bereich der privatisierten Polizeiarbeit. Sie verletzt die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf ein faires rechtliches Verfahren. ACTA erlaubt auch die Überwachung von Internetnutzern ohne Anfangsverdacht, das Aushändigen ihrer persönlichen Daten an Rechteinhaber auf Basis bloßer Behauptungen, und die Weitergabe sogar an Drittstaaten ohne adäquaten Datenschutz. Insgesamt fehlen dem Abkommen Klauseln zur fairen Nutzung und Ausnahmen für geringfügige Fälle von Urheberrechtsverletzungen.

Das Europäische Parlament muss gegen das Abkommen sein Veto einlegen oder es wenigstens dem Europäischen Gerichtshof zur abschließenden Überprüfung vorlegen, bevor es zur Abstimmung über seine Annahme kommt. Zeit dafür wäre genug, denn ACTA muss ohnehin noch von allen 27 nationalen Parlamenten der EU ratifiziert werden.

Hier ein Video der Pressekonferenz findet. Eine kurze Video-Stellungnahme von Jan findet Ihr hier.

Hier findet Ihr die zweite Studie zu ACTA und den Zugang zu Medizin.

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