Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so.

Im Februar hatten wir die Bundesregierung, nachdem Bundeskanzlerin Merkel auf der Münchener Sicherheitskonferenz den demokratischen Mehrwert von Twitter und Co. lobte, die Bundesregierung in einem Artikel im Handelsblatt mit dem Titel „Freiheit des Internets: Wenn deutsche Technik Twitter verstummen lässt“ zur Überprüfung der Exportrichtlinien aufgefordert. Sind diese noch auf der Höhe der Zeit und welche Überarbeitung erscheint nötig?

Ende März dieses Jahres hatten wir die Bundesregierung gebeten, uns Auskunft darüber zu erteilen, welche deutsche Unternehmen nach ihrem Kenntnisstand Technologien zur Störung von Telekommunikationsdiensten und Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs lieferten und wie sie gedenkt, einzuschränken, nicht zuletzt um die Demokratisierungsprozesse in Regionen wie Nordafrika und dem Nahen Osten zu unterstützen.

Die Antwort der Bundesregierung vom 1. April 2011 lautet:

Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen, jedoch grundsätzlich nicht über alle Unternehmen und über die tatsächlich exportierten Güter.

Fragen zu individuellen Vorgängen unterliegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit, da Antragsteller nach § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz einen Anspruch darauf haben, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbart werden. Da auch eine Auskunft über die Zahl der erteilten Genehmigungen bei den wenigen in diesem Sektor miteinander konkurrierenden Unternehmen Hinweise auf konkrete Unternehmen geben könnte, kann hierzu nicht Stellung genommen werden.

Die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs unterliegt grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht. Sie ist nur dann ausfuhrgenehmigungspflichtig, wenn sie von Anhang I der VO (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG-Dual-Use-VO) oder als besonders entwickelt für militärische Zwecke von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) erfasst ist.

Die Bundesregierung verfolgt gegenüber Drittstaaten grundsätzlich eine restriktive Rüstungspolitik, die sich an den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ von 2000 und dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ orientiert.

In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 ist bestimmt, dass Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich nicht erteilt werden bei dem hinreichenden Verdacht des Missbrauchs zur inneren Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen. Entsprechendes gilt für die Genehmigungserteilung bei Dual-Use-Gütern.

Sofern ein Waffenembargo gegen einen Staat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder die Europäische Union verhängt wurde, sind sämtliche Ausfuhren von Rüstungsgütern in das betreffende Land verboten.

Daneben bestehen für bestimmte Länder, u.a. Iran und Libyen, für Güter, die der Repression dienen könnten, nach Maßgabe einschlägiger EU-Sanktionsverordnungen Ausfuhrverbote. Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs sind in den Anhängen dieser Verordnungen, in denen die zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen aufgezählt werden, nicht genannt. Weitere Einschränkungen (Sanktionen) können nur im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden.

Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass die Bundeskanzlerin und andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zwar in Sonntagsreden immer wieder die demokratischen Errungenschaften der Neuen Medien preist und sie sogar als eigenen Verdienst zu verkaufen versucht. Gleichzeitig ist sie aber scheinbar nicht willens, Verstöße gegen universelle Menschenrechte, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit begangen werden, zu unterbinden.

Während das Europäische Parlament den Sacharow-Preises für geistige Freiheit 2011 an eine Gruppe von fünf Aktivisten des Arabischen Frühlings, die ihr Leben im Kampf für Demokratie, Grundrechte und Würde aufs Spiel gesetzt haben, bekannt gegeben hat, wird die Bundesregierung noch immer nicht tätig – ganz  im Gegenteil.

Dabei wäre die schwarz-gelbe Bundesregierung – auch angesichts der jüngsten Initiative der EU – gut beraten, sich auf die Debatte über wirksame Mechanismen zur Kontrolle und Regulierung des Handels mit so genannten „Dual-use-Gütern“, die bisher nicht unter die Ausfuhrbedingungen fallen, einzusetzen. Denn: In Zeiten, in denen „das freiheitlichste Informations- und Kommunikationsforum der Welt“ (Zitat schwarz-gelber Koalitionsvertrag) per autokratischer Weisung an Internetprovider abgeschaltet werden kann, sind nicht mehr nur Panzer und Schusswaffen eine Gefahr, sondern genauso Kontrolltechniken, die Unterdrückung vielleicht noch effektiver ermöglichen als jeder Schlagstock.

Nun berichtet Spiegel Online am 06.11.2011, dass die Bundesregierung in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 bezüglich der Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinien vor allem die Interessen der deutschen Wirtschaft betont. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Stellungnahme der Bundesregierung im Rahmen eines so genannten Konsultationsprozesses, zu dem die Europäische Kommission im Zuge einer Vorlage eines so genannten Grünbuchs aufgerufen hat.

In dem 21-seitigen Schreiben findet das Wort „Menschenrechte“ nicht an einer Stelle Erwähnung. Nach Bekanntwerden des Schreibens ist die Bundesregierung derzeit um politische Schadensbegrenzung bemüht. Der Regierungssprecher bestätigte zwar die Existenz des Schreibens an die Europäische Kommission, sprach jedoch davon, dass es der Bundesregierung um „Tunnelbohrmaschinen und Werkzeugmaschinen“ gehe. Gleichzeitig betonte Seibert noch einmal, dass die Ausfuhrkontrolle nicht zu einem „Mehr an Bürokratie“ für die Unternehmen führen dürfe. So halte die Bundesregierung die bestehende Europäische Richtlinie für ausreichend.

Außerdem  bestätigte der Seibert, dass das Wort „Menschenrechte in dem 21-seitigen Schreiben nicht an einer Stelle erwähnt wird, betonte aber zugleich, dass dies nicht heiße, dass die Bundesregierung „dass die Bundesregierung die Menschenrechte bei Rüstungsexporten nicht berücksichtige“. Vielmehr herrsche „grundsätzlich eine Atmosphäre der Nachdenklichkeit“, wenn es um Waffenausfuhren aus Deutschland gehe.

Mit ihrem Vorgehen sendet, da hat Margot Käßmann vollkommen Recht, ein „fatales Signal an den arabischen Frühling“. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, endlich tätig zu werden und tatsächlich eine dringend angeratene Reform der aus heutiger Sicht überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und auch „Dual-use-Güter“ in die Bestimmungen aufzunehmen. Um die Bundesregierung hier noch einmal zum Nachdenken zu bewegen, werden wir in den nächsten Tagen einen ausführlichen Fragenkatalog an die Bundesregierung richten.

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