ein Gastbeitrag von Jörg Nickel

So wichtig der Straßenprotest gegen ACTA ist, so wichtig ist auch die weitere Diskussussion  in den Parlamenten. Die Grüne Landtagsfraktion hat am 10. Februar einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf bundes- und europäischer Ebene gegen eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens einzusetzen.

Ermutigt durch darauf folgende Pressemitteilungen von CDU, FDP und SPD haben wir Chancen für einen interfraktionellen Antrag gesehen, was in der Tat gelang. Um diesem Antrag noch mehr Gewicht zu geben, haben wir auch noch die Fraktionen des SSW und der Linken eingeladen, den Antrag zu unterstützen. Ein Antrag, der sowohl die Unterschriften von CDU als auch der Linken trägt, ist sehr selten, und die Einigung freut uns daher besonders. Auf diese Weise haben wir ein kräftiges Votum aus dem Norden gegen ACTA bekommen und hoffen, dass andere Landesparlamente nachziehen werden. Die Notwendigkeit, sich auf Landesebene mit ACTA zu beschäftigen, erschließt sich nicht zuletzt aus dem Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 201/10), in dem es unter anderem heißt „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einem Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums erst nach einer Beteiligung der Länder sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Länder zuzustimmen.“

Der Antragstext lautet:

ACTA nicht ratifizieren – Internetfreiheit und Urheberrechtsschutz vereinbaren

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das ACTA-Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert wird. Der Text eines neu zu verhandelnden Abkommens sollte in einem transparenten Verfahren mit allen betroffenen Beteiligten öffentlich breit diskutiert und rechtlich bewertet werden. Dabei gilt es, neue Wege zu finden, mit deren Hilfe das berechtigte Anliegen eines Urheberrechtschutzes auch im Internet unter gleichzeitiger Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten der Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt werden kann. Durch ACTA dürfen Internetprovider nicht dazu verpflichtet werden, weitreichende Überwachungen der Nutzerinnen und Nutzer ihrer Dienste vorzunehmen.

Wer in Forschung und Entwicklung investiert, muss sicher sein können, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet.

Bei einem neu zu verhandelnden Abkommen muss es eine ausreichende Beteiligung und Berücksichtigung der berechtigten Belange der Länder geben, wie der Bundesrat bereits mit Beschluss vom 7. Mai 2010 angemahnt hat (BR-Drs. 201/10).

Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt die unabhängige Überprüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof.

Jörg Nickel ist netzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Schleswig-Holstein.

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