Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Der CCC hat die Studie gestern bereits geleakt.

Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie des Max-Planck-Instituts belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.

Die Studie belegt also, was wir alle seit langem wissen: Die tief in unsere Grundrechte eingreifende Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur gefährlich, sie ist auch objektiv für eine effektive Strafverfolgung unnütz. Eine oftmals propagierte „Schutzlücke“, die angeblich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 und der daraus resultierenden Aussetzung der verpflichtenden anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aufgetreten sei, ist bis heute empirisch nicht belegbar.

Die Freiburger Forscherinnen und Forscher zeigen in ihrer Studie erneut, dass sich die Aufklärungsquoten weder ab 2008 (Zeitpunkt der Einführung der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung) messbar verbessert noch ab März 2010 (Aussetzung der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung) messbar verschlechtert haben.

Insgesamt, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gebe es „keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären“. Vielmehr gelinge es der Polizei durchaus, Täter auch auf anderen Wegen zu ermitteln.

Die angeführten Argumente für eine Notwendigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, das zeigen die Ergebnisse der jetzt vorgelegten Studie noch einmal, sind wissenschaftlich nicht haltbar. Die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind somit verpflichtet, endlich offenzulegen, welchen Zweck die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger tatsächlich haben soll. Hierzu fordern wir sie seit langem auf.

Anlässlich der derzeitigen Diskussion darf auch nicht vergessen werden: Nach wie vor speichern zahlreiche Telekommunikationsprovider umfangreich Verkehrsdaten ihrer Kundinnen und Kunden außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und in offener Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dies hat Malte Spitz erst gestern wieder durch die Veröffentlichung der über ihn bei seinem Anbieter gespeicherten Daten gezeigt. Hier muss dringend gesetzlich und aufsichtsbehördlich eingeschritten werden.

Wir fordern die Bundesregierung heute, am Tag des Europäischen Datenschutzes, erneut dazu auf, endlich die Herausforderungen eines effektiven Grundrechtschutzes der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt als Gesetzgeber anzunehmen.

Category
Tags

Comments are closed

Archive