Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.

Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage nach wie vor sehr kritisch, zumal wir auch heute wieder keine Antworten auf sämtliche rechtliche Fragen und politische Entscheidungen über die Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechtes bekommen haben.

Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote zahlen sollen, aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was ist gewerblich? Wir haben den Staatssekretär gefragt, ob zum Beispiel ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat ist, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Die Antwort: Das sei eine politische Entscheidung. Demnach ist also noch unklar, ob die Koalition Blogs, die entsprechende Vergütungsmodelle einsetzen, als gewerblich oder privat einsortieren wird. Wenn es aber so käme, dann wäre das für viele Blogs mit hohen rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten verbunden, die letztlich dazu führen könnten, dass  entsprechende Angebote nicht weitergeführt werden.  Das selbe Problem stellt sich für Blogs, wenn sie als gewerblich gelten, sobald ein Werbebanner geschaltet wird. Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Wiederum unklar geblieben ist auch, was denn vom jeweiligen Blogger oder von News-Aggregatoren verwendet werden müsste, damit die Verlage sich auf ihr Leistungsschutzrecht berufen könnten. Dass News-Aggregatoren Snippets verwenden und diese geschützt sein sollen, ist schon schwer nachvollziehbar. Denn tatsächlich müsste dann eine über zwei,  drei Sätze hinausgehende Leistung geschaffen werden, die schützenswert wird. Dann ist man wieder beim Thema Layout und Überschriften. Wenn aber ein Blogger im eigenen Gedankengang einen journalistischen Artikel verlinkt oder zitiert, darf er dafür niemals zur Kasse gebeten werden, denn hierdurch würde das Zitatrecht ausgehebelt werden. Und das kann wohl wirklich niemand wollen.

Das zweite Problem: Wie sollen die Gelder verteilt werden und kommt bei den Journalistinnen und Journalisten überhaupt etwas davon an? Auch hier wurde heute morgen deutlich, dass die Koalition noch immer völlig uneinig ist. Offenbar spricht sich die FDP gegen eine Verwertungsgesellschaft aus. Damit müssten die Verlage klagen, wenn sie der Meinung sind, ihre Leistung wurde unrechtmäßig genutzt. Und dann würden Journalistinnen und Journalisten am kürzesten Hebel sitzen, denn es müsste vermutlich jeweils einzeln verhandelt werden, wie viel sie bei jedem Klageerfolg abbekommen. Aber auch wenn man das Ganze als Pauschalabgabe für gewerbliche Anbieter gestaltet und die Einnahmen über eine Verwertungsgesellschaft ausgeschüttet werden, dürfte es ein langer Verhandlungsweg werden, bis klar ist, wie hoch eine „angemessene“ Vergütung angesetzt wird – ähnlich wie es beim Urhebervertragsrecht schon heute der Fall ist. Die Koalition hält es nämlich auch hier für eine Angelegenheit der Verhandlungspartner, in welcher Höhe sich eine „angemessene Vergütung“ für die Journalistinnen und Journalisten bewegen soll.

Unsere Bedenken bezüglich der politischen Sinnhaftigkeit und der gesetzlichen Umsetzbarkeit wurden während der heutigen Sitzung keineswegs ausgeräumt. Noch einmal wurde klar: Das Leistungsschutzrecht wäre nichts anderes als ein verfrühtes schwarz-gelbes Wahlgeschenk, welches in erster Linie die großen Verlage fördern würde, weil deren Inhalte im Netz in der Regel häufiger abgerufen werden. Ob sich dies überhaupt in nennenswerten Erlösen niederschlägt, die dem Instrument angemessen wären, ist darüber hinaus sehr fraglich. Auch hier also kein Gewinn für die Vielfalt oder Qualität. Die Bundesregierung setzt ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke und duckt sich, was die dringend benötigte Urheberrechtsreform und den dritten Korb angeht, ansonsten weg.

Wann es das Leistungsschutzrecht geben soll und wie es nun ausgestaltet wird, bleibt also auch nach der heutigen Sitzung des Unterausschusses offen.

Wir meinen: Die Bundesregierung sollte über andere Instrumente nachdenken, um die Vielfalt der Presse zu erhalten. In unserem Antrag (17/9155) zum Erhalt der Medienvielfalt fordern wir eine Datenerhebung, um auf einer transparenten Grundlage Entscheidungen auch für den Pressemarkt zu treffen. Der Zeitungs- und Internetdienstemarkt ist nicht transparent, der Mangel an validen Daten ist erheblich. Durch den Medienhaushalt wurde nun in den vergangen zwei Jahren eine Datenerhebung finanziert, die aber durch Staatsminister Neumann entgegen aller Ankündigungen nicht veröffentlicht wird. Wir fordern, dass diese „Mediendatenbank“,  die eine Datengrundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen liefern soll, schnell öffentlich zugänglich gemacht wird. Erst dann wissen wir überhaupt, über welches Problem wir hier eigentlich sprechen.

Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag außerdem dazu auf, dazulegen, warum die Bundesregierung die Instrumente Pressefusionskontrollerleichterung und Leistungsschutzrecht als geeignet zur Vielfaltsförderung im Medienbereich ansieht; sowie auch andere Instrumente zum Erhalt der Medienvielfalt zu prüfen und die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zeitnah vorzulegen.

Category
Tags

Comments are closed

Archive