Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Oft besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat, so zum Beispiel im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung eines verbesserten Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann.

Wir haben in der Grünen Fraktion intensiv am Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) gefeilt. Anschließend haben wir uns im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf ausgetauscht haben, den wir parallel online zur Diskussion gestellt und eine Mitarbeit an der Initiative ermöglicht haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Seit Anfang November 2011 haben wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeladen, den grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mit uns zu diskutieren. In Kürze werden wir nun unseren überarbeiteten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, weshalb wir die Arbeit an unserer Initiative nun beendet haben. Über den weiteren Verlauf der Diskussion und ähnliche Initiativen werden wir regelmäßig hier berichten.

Wie schon bei anderen Grünen Gesetzentwürfen, war es uns auch dieses Mal ein besonderes Anliegen, allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig und transparent in die Diskussion einzubringen, statt einfach einen fertig ausgearbeiteten Gesetzestext vorzulegen. Die zahlreichen Mails, die uns erreichten, aber auch die Kommentare in unserem Blog dokumentieren, dass sich viele Interessierte durchweg konstruktiv mit unseren Vorschlägen auseinander gesetzt haben. Wir haben auf diese Weise wertvolle Hinweise zur Verbesserung unserer Initiative erhalten. Auch hat uns sehr gefreut, dass der größte deutsche juristische Fachverlag, C. H. Beck aus München, erneut ein eigenes, begleitendes Forum zu unserer Initiative eingerichtet hat. Bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir versucht, möglichst viele Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen. An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal ganz herzlich bei allen, die aktiv an unserer Initiative mitgewirkt haben.

Die grüne Bundestagsfraktion hat durch die Online-Diskussion bereits zum zweiten Mal den Weg der Vorabveröffentlichung und -diskussion einer eigenen Gesetzesinitiative im Internet beschritten. Bereits unser grüne Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzes stand mehrere Wochen online zur Diskussion bevor wir ihn letztendlich als Fraktion beschlossen haben. Auf  www.beschaeftigten-datenschutz.de haben wir zahlreiche Hinweise und Anregungen bekommen, die wir aufgenommen und unsere Initiative so noch einmal verbessert haben.

Aufgrund unserer sehr positiven Erfahrungen, die wir auch diesmal wieder gemacht haben, werden wir entsprechende Angebote zukünftig noch weiter ausbauen und freuen uns, dass auch andere Fraktionen angekündigt haben, unserem Beispiel folgen zu wollen.

Tags

Comments are closed

Archive