Heute hat der Innenministerrat der EU in Brüssel  das neu verhandelte Passagierdatenabkommen der EU mit Australien angenommen.

Das neue Abkommen zur Weitergabe von PNR-Fluggastdaten von EU-Bürgern an Australien verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Angesichts der nicht erfüllten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es ein handfester Skandal, dass die deutsche Bundesregierung das Abkommen im Rat nicht abgelehnt, sondern sich lediglich enthalten hat.

Es ist offensichtlich, dass die vom EU-Parlament formulierten Kritikpunkte an der Auswertung von Fluggastdaten noch immer nicht ausgeräumt sind. Eine Speicherung der Informationen aller einreisenden EU-Bürger auf fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Zudem ist die Zweckdefinition für die Datenverwendung unbestimmt und umfasst deutlich mehr als lediglich die Terrorismusbekämpfung. Das größte Problem stellt das so genannte ‚Profiling‘ dar, bei dem Personen und ihr Verhalten ins Blaue hinein mit Verdachtsprofilen abgeglichen werden. Diese Rasterfahndung ist mit den Menschenrechten und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung nicht vereinbar und muss ausgeschlossen werden. Das vorliegende Abkommen muss daher im EU-Parlament abgelehnt werden.

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