Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben.

Während der deutsche Juristentag sich dafür ausgesprochen hat die BGH-Grundsätze zur Providerhaftung fortzuentwickeln und auch die Kommission ein Konsultationsverfahren zu Grundsätzen des Notice- and- take- down- Prozedere durchgeführt hat, wurde im Bundesrat gerade eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern diskutiert. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag  vor. Im Juni hat der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs vorgelegt. Diesen hat, nachdem die SPD einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, der vor Kurzem in erster Lesung eingebracht wurde, die Fraktion Die Linke mit wenigen Änderungen übernommen. Netzpolitik berichtete.

Hier findet Ihr meine kürzlich zu Protokoll gegebene Rede zu den beiden Initiativen zur WLAN-Störerhaftung. Wir hatten ja bereits ausführlich über die vorliegenden Initiativen, die wir als Grüne ausdrücklich begrüßt haben, berichtet. Als Grüne haben wir uns bewusst offen gehalten, noch einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Dies taten wir auch vor dem Hintergrund, dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im November mit Hinweis auf die Entschließung der Justizministerkonferenz angekündigt hatte, sich der Störerhaftung annehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ ausgleichen zu wollen.

Dieser Ankündigung der Bundesjustizministerin sind bisher keine Taten gefolgt. Während die schwarz-gelbe Bundesregierung ansonsten ja gerne mal Referentenentwürfe vorlegt, um anschließend zuzuschauen, wie diese im monatelangen Klein-Klein zwischen den Ministerien Stück für Stück zerrieben werden, wagt man im Bereich der Störerhaftung bei WLAN scheinbar noch nicht einmal die Vorlage eines solchen ersten Entwurfs. Sowohl vor dem Hintergrund des bisherigen Totalausfalls der Bundesregierung im Bereich des Urheberrechts, aber auch angesichts ganz erheblicher konservativer Beharrkräfte, erscheint es mehr als fraglich, ob eine solche Initiative tatsächlich in dieser Legislatur noch kommt.

Die Hoffnung, dass auch die Bundesregierung die nun beginnenden parlamentarischen Beratungen zum Anlass nimmt, tatsächlich noch in dieser Legislatur einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, haben wir indes noch nicht aufgegeben. Um von der Bundesregierung zu erfahren, ob noch mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen ist, habe ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage Anfang November um Auskunft erbeten.

Hier die am 8. November 2012 von mir eingereichte Frage im Wortlaut:

Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislatur einen Vorschlag vorlegen, der das Ziel verfolgt, „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber auszugleichen“, wie ihn die Bundesministerin der Justiz Ende September dieses Jahres in Aussicht stellte (heiseonline vom 20.09.2012)?

Hier die sehr knappe Antwort der Bundesregierung vom 15. November 2012:

Die Bundesregierung prüft derzeit die Vorschläge für eine mögliche Haftungsfreistellung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen, die in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten veröffentlicht wurden. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Während die bewusst nichtssagenden Antworten der Bundesregierung einen oftmals dazu veranlassen, sie ausführlich zu interpretieren, lässt die Antwort des Bundesjustizministeriums in diesem Fall wenig Spielraum für Spekulationen: Die Bundesregierung schaut weiterhin zu, wie sie von allen möglichen Akteure direkt aufgefordert, hier endlich tätig zu werden. Sie scheint sich damit zufrieden zu geben, weiterhin zu prüfen, was offensichtlich ist. Mit der Vorlage eines eigenen Entwurfs der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung ist in nächster Zeit also weiterhin nicht zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in dieser Legislatur noch zu einer Regelung kommt, sinkt damit weiter. Das ist mehr als bedauerlich.

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