Vor Kurzem übte der Bundesrechnungshof im Zuge der Vorstellung seines Jahresberichts (pdf) massive Kritik an den IT-Ausgaben des Bundes. Der Bund hat im Prüfzeitraum insgesamt 1,4 Milliarden Euro für IT ausgegeben.

In dem vor gut zwei Wochen vorgestelltem Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof sowohl die Beschaffungs- als auch die Nutzungspraxis und führt mehrere Beispiele an. Zudem wird darauf verwiesen, dass man bereits im Jahr 2005 auf entsprechende Mängel aufmerksam gemacht habe, diese aber bis heute kaum berücksichtigt worden seien.  So sei es zum Beispiel noch immer nicht gängige Praxis, dass IT-Aufträge ausgeschrieben werden. So habe man in Einzelfällen Aufträge in Millionenhöhe ohne Ausschreibung an einzelne Auftragnehmer vergeben, ohne dass die Prüfer eine entsprechende Begründung vorfanden.

Zudem konnte einzelne Ämter ihre IT-Bestände nicht vollständig nachweisen. Angeführt wurde hier ein Beispiel, bei dem ein Amt nicht nachweisen konnte, wo rund 100 Laptops verblieben sind. Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass Mitarbeiter bis zu drei dienstliche Notebooks und mehrere Mobilfunkverträge besäßen. Bei einzelne Institutionen, so die Prüfer, habe man zudem festgestellt, dass diese dreimal mehr Notebooks vorhielten als es Beschäftigte gäbe. Derartige Mängel müssten abgestellt und entsprechende Kontrollen verschärft werden.

Neben diesen Mängel gaben die Verantwortlichen des Bundesrechnungshofs an, dass im Zuge der Prüfung festgestellt worden sei, dass geltende Sicherheitsstandards oftmals keine Beachtung fänden. Dass hier ausgerechnet die Bundeswehr als Beispiel genannt wird, macht nachdenklich. Zu Recht verwiesen die Prüfer darauf, dass durch ein solches Vorgehen hohe Risiken entstünden und Folgekosten vorprogrammiert seien. Weitere Kritikpunkte kann man der den Prüfbericht begleitenden Pressemitteilung (pdf) entnehmen (IT ab Seite 4).

Die Kritik des Bundesrechnungshof haben wir zum Anlass genommen, noch einmal in Form einer schriftlichen Frage bei der Bundesregierung zur Beschaffungspraxis nachzuhaken. Besonderes Augenmerk haben wir hierbei auf die Ausschreibekriterien für Freie Software und Offene Standrads gelegt. Hier meine schriftliche Frage im Wortlaut:

Inwieweit wird die Bundesregierung auf die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Ausschreibepraxis des Bundes bei Beschaffungen im IT-Bereich, die der Bundesrechnungs­hof in seinem aktuellen Jahresbericht geäußert hat, eingehen und die Ausschreibepraxis überarbeiten, und ist vorgesehen, bei einer solchen Überarbeitung der Ausschreibepraxis Freie Software und Offene Standards vorrangig zu berücksichtigen?

Am gestrigen 22. November erreichte mich die Antwort der Bundesregierung. Sie lautet:

Der Bundesrechnungshof hat in seinen ,,Bemerkungen 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ dargelegt, dass er bei seinen Prüfungen in den Jahren 2005 und 2010 Mängel bei der Beschaffung und Verwaltung von IT durch das Bundesversicherungsamt festgestellt habe. Er hat seine Erwartung ausgedrückt, dass das Bundesministe­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Nachdruck dafür sorge, dass das Bundesversi­cherungsamt die Mängel abstelle.

Das BMAS nimmt im Rahmen seiner Dienstaufsicht die vom Bundesrechnungshof geäußerte Kritik an der Ausschreibungspraxis des Bundesversicherungsamts sehr ernst und wird weiter darauf hinwirken, dass in Zukunft die Ausschreibungspraxis des Bundesversicherungsamts verbessert wird. In einem ersten Schritt wurde bereits eine Zentrale Verga­bestelle im Bundesversicherungsamt eingerichtet, die infolge der Spezialisierung des Per­sonals Gewähr für eine bessere Qualität der Vergabeverfahren bietet.

Als Grundlage der Vergabe hat sich das Bundesversicherungsamt eine Beschaffungsanordnung gegeben, die sich eng an die Vorgaben und Praxis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anlehnt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue Beschaffungsan­ordnung des Bundesversicherungsamts geprüft und festgestellt, das diese keinen Anlass zu Kritik gibt.

Die Frage, ob bei einer Überarbeitung der Ausschreibungspraxis des Bundesversicherungsamts Freie Software und Offene Standards vorrangig zu berücksichtigen sind, ist im Einzelnen noch zu prüfen. Sollten diese Produkte für einen Einsatz im Bundesversiche­rungsamt in Betracht kommen, wäre allerdings der Gesichtspunkt der Kostenfreiheit des Softwareproduktes nicht allein ausschlaggebend. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes ist als Faktor auch relevant, ob das Produkt überhaupt zur Systemlandschaft des Amtes passt und ob bei der Kostenfreiheit ggf. andere (Anpassungs-) Kosten zu berücksichtigen wären.

Der Bedeutung Offener Standards wird durch die Bundesregierung seit Jahren Rechnung getragen, denn nur durch den Einsatz offener und lizenzkostenfreier Standards ist die heutige und zukünftige hohe Komplexität der IT-Systeme zu bewältigen.

Im November letzten Jahres hat der Rat der 1T-Beauftragten „SAGA“ – eine Zusammen­stellung von Referenzen auf IT-Spezifikationen und Methoden für Software-Systeme der öffentlichen Verwaltung – beschlossen. Mit dieser Version gilt SAGA erstmals für alle Software-Systeme und ist für die Bundesverwaltung bei der Auswahl ihrer Informations­technologien verbindlich. Eines der grundlegenden Kriterien dafür, ob ein Standard in SAGA empfohlen wird, ist seine Offenheit. Dafür wurden spezielle Mindestanforderungen definiert.

Ziel der Bundesregierung ist auch, quelloffene Software als gleichberechtigte Alternative im Entscheidungsprozess der Behörden bei der Softwarebeschaffung zu etablieren. Die letztendliche Auswahl einer bestimmten Software bzw. eines bestimmten Systems erfolgt aufgrund der größten Wirtschaftlichkeit bei spezifischer Bewertung aller Anforderungen an die zu beschaffenden Produkte und Leistungen entsprechend den Vorschriften des Ver­gaberechtes. Dies gilt ohne Unterschied sowohl für quelloffene als auch für proprietäre Software.

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Zunächst einmal ist sehr schade, dass die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Beschaffungs- und Ausschreibepraxis des Bundes nur hinsichtlich des Bundesversicherungsamts beantwortet wird. Dass die Kritik vom zuständigen Bundesministe­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) sehr ernst genommen wird, ist, auch vor dem Hintergrund, dass diese bereits im Jahr 2005 geäußert wurde und sich seitdem scheinbar keine Verbesserung eingestellt hat, ebenso richtig wie wichtig. Dass erste Schritte zur Beseitigung eingeleitet wurden, begrüßen wir.

Dass die Frage, „ob bei einer Überarbeitung der Ausschreibungspraxis des Bundesversicherungsamts Freie Software und Offene Standards vorrangig zu berücksichtigen sind“, im Einzelnen „noch zu prüfen“ ist, verwundert hingegen. Dass eine solche Prüfung bisher nicht vorgenommen wurde, ist auch vor dem Hintergrund der vielfältigen Vorteile, die der Einsatz Freier Software und Offene Standards bringt, schwer nachzuvollziehen. So weist das Ministerium in seiner Antwort ja vollkommen zu Recht darauf hin, dass „nur durch den Einsatz offener und lizenzkostenfreier Standards“ die heutige und zukünftige „hohe Komplexität der IT-Systeme zu bewältigen“ sei und der Bedeutung Offener Standards durch die Bundesregierung „seit Jahren“ Rechnung getragen wird.

Dass das Ministerium in seiner Antwort bereits darauf verweist, dass bei der zukünftigen Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes auch zu prüfen sei, ob das Produkt „überhaupt zur Systemlandschaft des Amtes passt und ob bei der Kostenfreiheit ggf. andere (Anpassungs-) Kosten zu berücksichtigen wären“, lässt eher vermuten, dass es in absehbarer Zeit zu keiner Überarbeitung der Ausschreibepraxis in diesem Sinne kommen wird. Auch vor dem Hintergrund, dass in der Antwort des Ministeriums ebenfalls darauf verwiesen wird, dass es das Ziel der Bundesregierung sei, „quelloffene Software als gleichberechtigte Alternative im Entscheidungsprozess der Behörden bei der Softwarebeschaffung zu etablieren“, ist dies bedauerlich.

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