Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben.

Während der deutsche Juristentag sich dafür ausgesprochen hat die BGH-Grundsätze zur Providerhaftung fortzuentwickeln und auch die Kommission ein Konsultationsverfahren zu Grundsätzen des Notice- and- take- down- Prozedere durchgeführt hat, wurde im Bundesrat gerade eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern diskutiert. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag  vor. Im Juni hat der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs vorgelegt. Diesen hat, nachdem die SPD einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, der vor Kurzem in erster Lesung eingebracht wurde, die Fraktion Die Linke mit wenigen Änderungen übernommen. Netzpolitik berichtete.

Hier findet Ihr meine kürzlich zu Protokoll gegebene Rede zu den beiden Initiativen zur WLAN-Störerhaftung. Wir hatten ja bereits ausführlich über die vorliegenden Initiativen, die wir als Grüne ausdrücklich begrüßt haben, berichtet und uns bewusst offen gehalten, noch einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Diese Möglichkeit haben wir auch vor dem Hintergrund offengehalten, dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, was offenbar nur wenige bislang zur Kenntnis genommen haben, ja bereits im November, also vor dem erneuten Beschluss des Bundesrates, mit Hinweis auf die Entschließung der Justizministerkonferenz angekündigt hatte, sich dem Problem annehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ ausgleichen zu wollen.

Dieser Ankündigung der Bundesjustizministerin sind bisher keine Taten gefolgt. Während die schwarz-gelbe Bundesregierung ansonsten ja gerne mal Referentenentwürfe vorlegt, um anschließend zuzuschauen, wie diese im monatelangen Klein-Klein zwischen den Ministerien Stück für Stück zerrieben werden, wagt man im Bereich der Störerhaftung bei WLAN scheinbar noch nicht einmal die Vorlage eines solchen ersten Entwurfs.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des bisherigen Totalausfalls der Bundesregierung im Bereich des Urheberrechts, sowie wegen den Erfahrungen bezüglich des bescheidenen Versuchs der Bundesjustizministerin, das Abmahnunwesen in Deutschland endlich einzudämmen, ist auch vor dem Hintergrund ganz erheblicher konservativer Beharrkräfte in dem Bereich insgesamt, heute bereits mehr als fraglich, ob eine solche Initiative tatsächlich in dieser Legislatur noch kommt.

Die Hoffnung, dass auch die Bundesregierung die nun beginnenden parlamentarischen Beratungen zum Anlass nimmt, tatsächlich noch in dieser Legislatur einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, haben wir noch nicht aufgegeben. Im von der Bundesregierung zu erfahren, ob in dieser Legislatur noch mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen ist, habe ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage um Auskunft erbeten.

Hier die heute von mir eingereichte Frage im Wortlaut:

Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislatur einen Vorschlag vorlegen, der das Ziel verfolgt, „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber auszugleichen“, wie ihn die Bundesministerin der Justiz Ende September dieses Jahres in Aussicht stellte (heiseonline vom 20.09.2012)?

Über die Antwort der Bundesregierung halten wir Euch auf dem Laufenden.

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