Eigentlich sollten der höchst umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz und die von den Koalitionsfraktionen hierzu unterbreiteten Änderungen heute Gegenstand der Beratungen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestags sein. Nun haben die Koalitionsfraktionen den Tagesordnungspunkt abgesetzt.

Zur heutigen Absetzung des tagesordnungspunktes im federführenden Innenausschuss habe ich zusammen mit meiner Kollegin Beate Müller-Gemmeke, der Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute folgendes erklärt.

Die heutige Absetzung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen ist konsequent und peinlich zugleich. Die Bundesregierung hat sich kurz vor der Niedersachsenwahl in Hütchenspielerei geübt – und ist dabei gescheitert. Die mit dem Thema Datenschutz gern kokettierende FDP macht sich mit diesem Entwurf vollends unglaubwürdig. Das als Entgegenkommen gegenüber den Beschäftigten präsentierte Gesetz ist eine Mogelpackung. Den Preis sollen die Beschäftigtem mit der Beschneidung ihrer Rechte zahlen.

Zukünftig sollen Bewerber einwilligen, dass auf nicht öffentlich zugängliche Daten bei Dritten zugegriffen werden kann. Willkür durch Eignungstests wird weiter erlaubt. Genau diese Form von Datenstriptease entwertet angesichts der Machtverhältnisse jede Einwilligung. Sie steht auch im Widerspruch zu zentralen Vorgaben der EU-Datenschutzreform.

Das Outsourcing oder auch Cloudcomputing jeglicher persönlicher Daten weltweit soll der Kontrolle der Aufsichtsbehörden entzogen werden, auch wenn im Empfängerland willkürliche staatliche Datenzugriffe erlaubt sind. Dieser Vorschlag gehört in die EU-Reformdebatte und nicht hierher. Eine breite öffentliche Diskussion ist notwendig. Wir halten die Weitergabe von Daten ohne Kontrolle der Aufsichtsbheörden schlicht für unzulässig. Auch die Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten von Call Center-Beschäftigten und die skrupellose Ausweitung der offenen Videoüberwachung  sind absolut inakzeptabel.

Effektiver Datenschutz bildet die Grundlage von Vertrauen in den Betrieben. Der Entwurf der Bundesregierung sabotiert dieses Vertrauen. Er gehört vom Tisch – und zwar nicht nur vor der Wahl in Niedersachsen, sondern vollständig und endgültig. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf ergreift Partei für die Beschäftigten und garantiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch in den Betrieben. Er steht weiter zur Abstimmung.

Category
Tags

Comments are closed

Archive