Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht.

Die Entscheidung ist ein historisches Signal. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass die ständige Verfügbarkeit eines Internetanschlusses von entscheidender Bedeutung für die Lebensgestaltung. Der Internetzugang ist zentral für ökonomische wie soziale Teilhabe und entscheidend für die Wissensvermittlung. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich, weil hier die Tragweite des Internets für den digitalen Wandel unserer Gesellschaft anerkannt wird.

Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.

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