Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, zukünftig leichter identifiziert werden.

Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In meiner Protokollrede, die Ihr hier noch einmal nachlesen könnt, kritisierte ich das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und legte die Position der Grünen dar. Im Zuge der ersten Lesung hatten wir uns unter anderem auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

am
Montag, dem 11.03.2013, von 11:00 bis 13:00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 (Anhörungssaal)

Eingeladene Sachverständige:
Im Vorfeld der Anhörung wurden von den Fraktionen folgende Sachverständige benannt.

  • Wilhelm Achelpöhler Rechtsanwalt, Münster
  • Prof. Dr. Matthias Bäcker Universität Mannheim
  • Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Prof. Dr. Dieter Kugelmann Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
  • Peter Schaar Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Ernst Wirth Bayerisches Landeskriminalamt, München

Die Stellungnahmen der Sachverständigen werden direkt auf den Seiten des Innenausschusses sukzessive eingestellt.

Anmeldung:
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich noch heute unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Ausschusssekretariat anmelden.

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