Die Zeitschrift c`t berichtete in ihrer Ausgabe vom 6. Mai 2013, Hunderte Industrieanlagen in Deutschland und europaweit stünden für Hackerangriffe weit offen (Artikelvorschau). So sei es IT-Experten des Blattes mit wenigen Mausklicks gelungen, nicht nur den Zugang zu Steuerungseinheiten von Anlagen wie etwa Fabriken, Gefängnissen und Heizkraftwerken zu erlangen, sondern auch den Zugang zu entsprechenden Administrationsrechten. So habe man theoretisch die Schließanlage eines Fußballstadions mit rund 40 000 Sitzplätzen eben so manipulieren und die Alarmanlage ausschalten können wie auch den Zugang zur Steuerung der Heizungsanlage eines hessischen Gefängnisses erlangen können. Privat betriebene Blockheizkraftwerke seien eben so zugänglich gewesen wie der Zugang zu den Kontrollen über die Fernwärmeversorgung einer ganzen Region.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bestätigt, dass es in Deutschland rund 500 derartige betroffene Anlagen gebe, die allesamt mit über das Internet verfügbaren Steuerungsmodulen ausgestattet seien, was als kritisch einzustufen sei. Den Redakteuren der Zeitschrift sei es gelungen, ohne spezielle Authentifizierung auf die virtuellen Schaltzentralen zuzugreifen. Die Sicherheitslücken seien bereits im Februar entdeckt worden, die Redakteure hätten daraufhin sofort das BSI informiert.

Nach Auskunft des BSI handle es sich hierbei ausschließlich um ein bereits seit längerem bekanntes Problem eines Herstellers von Heizungsanlagen, die aus Gas nicht nur Wärme, sondern auch Strom herstellen, handle (hier ein Artikel von heiseonline hierzu).

Laut c`t seien jedoch auch andere, nicht von der beschriebenen Sicherheitslücke betroffene Steuersysteme, tickende Zeitbomben. Die sogenannten Industrieanlagen würden meist durch eingebettete Web-Systeme (embedded systems) gesteuert, die nach der Installation meist nicht regelmäßig mit Software-Updates gepflegt würden. IT-Experten empfehlen deshalb die strikte Trennung dieser Steueranlagen sowohl vom Firmennetz als auch  vom Internet. Aufgrund der derzeit widersprüchlichen Aussagen haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach ihrer Sicht der Dinge befragt und sie um eine Bewertung gebeten. Die an die Bundesregierung gerichteten Fragen dokumentieren wir hier.

  1. Wann haben die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesinnenministerium und die nachgeordneten zuständigen Behörden (BSI, BKK, etc.) vom obigen Vorgang erstmalig Kenntnis erlangt und entsprechend weitergeleitet? (Bitte den genauen Meldeweg und die beteiligten Gremien aufzählen)
  2. Welche Maßnahmen wurden daraufhin konkret veranlasst und welche Behörde und Stelle innerhalb der Behörde trug dafür die Verantwortung?
  3. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgetretenen Sicherheitslücken im Hinblick auf die einschlägigen Sicherheitsstandards und die damit verbundenen Risiken für die Allgemeinheit?
  4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Vorgang lediglich Probleme eines konkreten Produktes (etwa Vaillant Heizungsanlagen eines bestimmten Typs) betrifft oder handelt es sich um ein generelles Problem von über das Internet erreichbaren, auf dem freien Markt erhältlichen Steuersystemen von Industrieanlagen?
  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von IT-Experten, wonach sog. eingebettete Steuersysteme ohne laufende updates eine weit verbreitete vergleichbare Schwachstelle in der Sicherheit von Industrieanlagen darstellen und welche Maßnahmen schlägt sie zur Behebung dieser Sicherheitslücke vor?
  6. Auf welche Weise hat das BSI die Gesamtzahl von etwa 500 betroffenen Anlagen ermittelt und durch welche Gemeinsamkeiten sind die betroffenen Anlagen charakterisiert?
  7. Welche Vorschläge hat das BSI gegenüber dem Hersteller oder den jeweiligen Herstellern der problembehafteten Produkte gemacht und welche konkreten Änderungen wurden durch diese daraufhin veranlasst?
  8. Wurden die betroffenen Betreiber der Industrieanlagen mittlerweile informiert und wenn nein, weshalb nicht?
  9. Kann das BSI bestätigen, dass die beschriebenen Sicherheitslücken mittlerweile behoben sind und wenn nein, warum nicht?
  10. Handelt es sich bei den beschriebenen Sicherheitslücken um einen nach dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“(abrufbar unter www.bmi.bund.de) meldepflichtigen Vorgang und sind die Hersteller z.B. von Heizanlagen „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ im Sinne des Gesetzes?
  11. Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung in der Gemengelage aus Herstellern, Softwarelieferanten bzw. installierenden Unternehmern, Intermediären und Endnutzern welchen zivilrechtlichen Haftungsanteil für die Installation und Inbetriebnahme eines auch aus BSI-Sicht gravierende Sicherheitslücken bietenden Steuerungssystems sowie mögliche zivilrechtlich relevante Folgen im Falle einer missbräuchlichen Ausnutzung der Sicherheitslücke?
  12. Trifft es zu, dass nach bundesdeutschem Produkthaftungsrecht die Hersteller einer entsprechend lückenhaft eingerichteten Steueranlage keine rechtliche Pflicht zur Behebung oder Verhinderung der aufgetretenen Mängel trifft bzw. etwa zum „Patchen“ einer aufgetretenen Sicherheitslücke?
  13. Für welche Schadensformen haften Hersteller sowohl von Hard- als auch Software, wenn Mängel an deren Produkten kausal werden für die typischerweise in Verbindung mit länger andauernden Stromausfällen auftretenden Schäden?
  14. Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Veränderungen bei der Verantwortungsverteilung (sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich) zur Gewährleistung eines übergreifenden, einheitliche Regelungen ermöglichenden Ansatzes bei der IT-Sicherheit, insbesondere mit Blick auf die IT-Hersteller und wenn nein, warum nicht?
  15. Stehen gegenwärtig öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Verfügung von Maßnahmen der Behebung der oben beschriebenen Sicherheitslecks gegenüber dem Hersteller zur Verfügung und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen entsprechender Befugnisse?
  16. Wie bewertet die Bundesregierung von IT-Experten, wonach die Steuerungseinheiten von Industrieanlagen generell weder über das Firmennetz noch über das Internet zugänglich sein sollten bzw. allenfalls über sog. VPN-Tunnel mit starker Verschlüsselung?

Sobald wir die Antworten der Bundesregierung erhalten, werden wir hier darauf aufmerksammachen.

UPDATE: 27.06.2013

Soeben wurde die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf) ins elektronische System des Bundestages eingestellt. Wir werden in den nächsten Tagen noch eine ausführliche Bewertung der Antwort vornehmen.

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