Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen – sowohl in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft, die eine eigene Arbeitsgruppe zur Netzneutralität installierte, aber zum Beispiel auch im Zuge der im Parlament in der letzten Legislaturperiode stattgefundenen Debatten um die Reform des Telekommunikationsgesetztes (TKG).

Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.

Fragenkatalog für das Fachgespräch zum Thema „Netzneutralität“ am 02. Juni 2014

  1. Wie bewerten Sie den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents insbesondere hinsichtlich der Frage, ob mit diesem Vorschlag und den in ihm enthaltenden Verweise auf „Spezialdienste“ etc. die Netzneutralität hinreichend sichergestellt werden könnte?
  2. Wie bewerten Sie die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlamentes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents zur Sicherstellung der Netzneutralität? Wie bewerten Sie den Vorschlag des Europäischen Parlamentes und die Unterscheidung zwischen „Internetzugangsdiensten“, für die zwingend Netzneutralität festgeschrieben werden soll, und zwischen „Spezialdiensten“, die „für spezielle Inhalte, Anwendungen oder andere Dienste oder eine Kombination dieser Angebote optimiert“ sind und die „über logisch getrennte Kapazitäten und mit strenger Zugangskontrolle erbracht werden, Funktionen anbieten, die durchgehend verbesserte Qualitätsmerkmale erfordern, und als Substitut für Internetzugangsdienst weder vermarktet wird noch genutzt werden können“, die davon ausgenommen sind? Wie lassen sich diese Vorschriften technisch umsetzen, z.B. im Mobilfunk oder Kabelnetzen? Teilen Sie die Einschätzung, dass dieser Vorschlag auf der einen Seite das Prinzip der Netzneutralität sicherstellt und auf der anderen Seite hinreichend Spielräume für die Eröffnung neuer Geschäftsmodelle belässt?
  3. Sind die Vorschläge aus Ihrer Sicht geeignet, Innovationen auch zukünftig zu fördern und sicherzustellen? Wo sehen sie Verbesserungsbedarf?
  4. Wie bewerten Sie die Empfehlungen von BEREC, statt detaillierter Regelungen lieber grundsätzliche Prinzipien zu vereinbaren, die durch die nationalen Regulierungsbehörden durchgesetzt werden können? Sehen Sie vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf hinsichtlich der Befugnisse von Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur zur Sicherstellung des Prinzips der Netzneutralität nach Telekommunikationsgesetz (TKG)? Halten Sie es in diesem Zusammenhang für problematisch, wenn Provider Anbieter von Diensten sein können, die gleichzeitig in Konkurrenz zu den Diensten anderer Anbieter stehen, und Provider über die Bevorzugung von Datenpaketen entscheiden können?
  5. Sehen sie nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von 2012 weiteren Handlungsbedarf? Sind die Regelungen des § 41a TKG klar genug gefasst oder wäre es zum Beispiel evtl. angeraten, die grundlegenden Prinzipien der Netzneutralität verbindlich festzulegen, um Verstöße auch wirksam sanktionieren zu können? Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um das Prinzip der Netzneutralität wirkungsvoll zu verankern und wie sollte ein solcher Regelungsvorschlag konkret ausgestaltet sein?
  6. Wie bewerten Sie den jüngsten Vorschlag der amerikanischen Telekommunikations-Aufsichtsbehörde FCC (Federal Communications Commission), der eine Bevorzugung („Überholspuren“) von Inhalteangeboten von bestimmten Anbietern ermöglichen soll, solange dies „wirtschaftlich vernünftig” sei; der aber zugleich eine Blockade oder Verlangsamung von Internetangeboten ausdrücklich verbieten soll? Teilen Sie die Einschätzung, dass dies mit dem Prinzip der Netzneutralität vereinbar ist oder teilen Sie die Einschätzung, dass eine Verletzung des Prinzips der sogenannten Netzneutralität darstellt? Ist eine Priorisierung bestimmter Daten ohne eine automatisch damit einhergehende Diskriminierung anderer Daten aus ihrer Sicht überhaupt grundsätzlich realisierbar? Welche Konsequenzen erwarten sie aus der Entscheidung der FCC?

UPDATE 2. Juni 2014: 

An dieser Stelle dokumentieren wir die von den Sachverständigen im Vorfeld der heutigen Anhörung übermittelten Stellungnahmen:

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten in Sachen Netzneutralität der letzten Jahre.

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