In den letzten Wochen haben wir wiederholt über die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung berichtet. Am gestrigen Donnerstag stand nun eine „Unterrichtung durch die Bundesregierung“ auf der Tagesordnung des Plenums. In einer rund anderthalbstündigen Debatte diskutierte der Bundestag über das netzpolitische „Hausaufgabenheft“ der GroKo. Hier hatten wir bereits über unsere Position und die Videos der grünen Rednerinnen und Redner während der gestrigen Debatte berichtet und auf einen von uns zur Debatte vorgelegten Antrag verwiesen. Hier unser Antrag „Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ umsetzen“.

Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag befasst sich seit Jahren intensiv mit netzpolitischen Fra­gestellungen und der Bedeutung des digitalen Wandels für die Gesellschaft. In der 17. Wahlperiode richtete der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission „In­ternet und digitale Gesellschaft“ ein, die im März 2010 ihre dreijährige Arbeit aufnahm.

Im Einsetzungsbeschluss der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (Drs.-Nr. 17/950) verständigte man sich, dass es Aufgabe der Kommission sei, konkrete Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu erar­beiten:

„Die Enquete-Kommission soll politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesell­schaft in Deutschland dienen. Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Un­tersuchungen den staatlichen Handlungsbedarf, national und international, be­nennen.“

Dieser Aufgabe kam die Kommission unter Einbeziehung des Wissens von 17 Sachverständigen und unter besonderer Einbeziehung der Öffentlichkeit („18. Sachverständiger“) umfassend nach. Sie erarbeitete – dem Einsetzungsbeschluss weiter folgend – in zwölf thematisch gegliederten Projektgruppen nicht nur eine umfassende inhaltliche Bestandsaufnahme des weiten Themengebietes, sondern zudem insgesamt hunderte konkrete Handlungsempfehlungen (vgl. Abschlussbe­richt auf Drs.-Nr. 17/12550).

Die in den zwölf Projektgruppen der Kommission erarbeiteten Berichte und Handlungsempfehlungen wurden in zahlreichen Kommissions-Sitzungen umfas­send beraten, in Anhörungen und Fachgesprächen vertiefend erörtert, schließlich von den Mitgliedern der Kommission beschlossen und letztendlich mit großer in­terfraktioneller Einigkeit im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet.

Während der Plenardebatte am 18. April 2013 verwiesen die Mitglieder aller Fraktionen darauf, wie wichtig es sei, die von der Kommission erarbeiteten Hand­lungsempfehlungen tatsächlich umzusetzen.

Eine zentrale – interfraktionell verabschiedete – Handlungsempfehlung der Kom­mission bezieht sich auf eine Notwendigkeit einer verbesserten Koordinierung netzpolitischer Belange auf Seiten der Bundesregierung.

Die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene und von allen Fraktionen des 17. Deutschen Bundestages unterstützte Empfehlung einer Bündelung netzpoliti­scher Belange auf Seiten der Exekutive wurde am Anfang der 18. Wahlperiode nicht vorgenommen. Vielmehr wurden weitere Zuständigkeiten geschaffen, ohne dass es zu einer Verbesserung der Koordinierung gekommen ist.

Eine weitere Handlungsempfehlung bezieht sich auf die Einsetzung eines ständi­gen Ausschusses „Internet und digitale Gesellschaft“ und die Ermöglichung der Beteiligung an dessen Arbeit. In der in den Siebten Zwischenbericht der Kommis­sions-Projektgruppe „Demokratie und Staat“ vom 06. Februar 2013 (Drs.-Nr. 17/12290) eingeflossenen Handlungsempfehlung zur Einrichtung dieses ständi­gen Ausschusses des 18. Deutschen Bundestages heißt es:

„Die Enquete-Kommission empfiehlt daher dem Deutschen Bundestag die schnellstmögliche Einrichtung des vorgenannten Ausschusses. Dabei empfiehlt die Enquete-Kommission, dass dieser einzurichtende Ausschuss […] die Online-Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger konsequent weiter nutzt und weiter ausbaut.“

Im – ebenfalls interfraktionell verabschiedeten – Vorwort der Handlungsempfeh­lungen der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ heißt es bezüglich der Ermög­lichung von Beteiligung:

„Bei der Analyse der digitalen Veränderungen der Gesellschaft haben sich für die Enquete-Kommission die grundlegenden Fragen nach den Chancen, die das Internet hinsichtlich der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe, der Selbst­organisation der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbesserung der Transpa­renz bieten kann, gestellt. Im Ergebnis müssen aus Sicht der Kommission beste­hende Strukturen überprüft und ggf. für mehr Teilhabe geöffnet und angepasst werden. Eine Öffnung der vorhandenen Strukturen meint dabei aber nicht aus­schließlich eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der endgültigen politischen Entscheidung. Ziel muss es vielmehr sein, die parlamen­tarische Demokratie in der digitalen Gesellschaft abzubilden und Information, Kommunikation und Partizipation zwischen den Akteuren weiter auszubauen.“

Am 13.02.2014 beschloss der 18. Deutsche Bundestag, ebenfalls interfraktionell, die Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda“. In dem Einsetzungsbeschluss (Drs.-Nr. 18/482) heißt es konkret:

„Zudem wurde in der vergangenen Wahlperiode die Enquete-Kommission „In­ternet und digitale Gesellschaft“ eingesetzt, die im Jahr 2013 ihren Abschlussbe­richt vorgelegt hat. Das Plenum des Deutschen Bundestages hat diesen Bericht mit großer Mehrheit angenommen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission „In­ternet und digitale Gesellschaft“ haben sich darin konsensual für die Einsetzung eines ständigen Ausschusses für Netzpolitik ausgesprochen. Mit der Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ wird eine maßgebliche Handlungsempfeh­lung umgesetzt.

Weiter heißt es:

„Der Ausschuss „Digitale Agenda“ soll in seiner Arbeit auch auf eine Umsetzung der weiteren Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und di­gitale Gesellschaft“ hinwirken.“

Doch tatsächlich blieb der Ausschuss über Monate ohne eigene federführende Zu­ständigkeit – da entgegen der Enquete-Handlungsempfehlungen digitalpolitische Belange auf Regierungsseite weiterhin nicht angemessen koordiniert wurden.

In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich die Regierungsparteien darauf, dass man „für das Handeln aller Ressorts eine digitale Agenda 2014-2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft“ begleiten werde.

An der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ wurde, trotz mehrfacher Nachfragen, der nunmehr geschaffene, gleichnamige Ausschuss des Deutschen Bundestages nicht beteiligt. Auch die Zivilgesellschaft wurde bestenfalls unzureichend betei­ligt. Entwürfe der digitalen Agenda erreichten Interessierte erneut nur durch Leaks. Eine inhaltliche Diskussion über und Beteiligung an der Agenda war so während der Erarbeitungsphase nicht möglich.

Am 20. August 2014 stellten die für den Digitalbereich innerhalb der Bundesre­gierung zuständigen „drei federführenden Minister“ die „Digitale Agenda 2014- 2017“ der Bundesregierung nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss in der Bundespressekonferenz vor. Gleichzeitig wurde eine Internetseite online gestellt, auf der Interessierte die – fertig abgestimmte – Agenda kommentieren können soll­ten, wobei diese Funktion erst Tage später zur Verfügung stand.

Statt die Versprechungen einer tatsächlichen Mitarbeit an der „Digitalen Agenda“ einzulösen, kritisierte der Bundesminister des Inneren, Thomas de Maiziere, die Leaks und die „Gier der sogenannten Internetgemeinde“ (Gastbeitrag FAZ vom 17.08.2014 „Das Netz – Raum der Chancen und der Freiheit“). Das zeigt: Offen­bar hat die Bundesregierung die Vorteile einer partizipativen digitalen Gesell­schaftspolitik trotz der äußerst positiven Erfahrungen der Enquete-Kommission und den von ihr vorgelegten Evaluierungen und Handlungsempfehlungen nicht verstanden. Ihre Zusagen bezüglich einer Mitarbeit an diesen für die moderne Wissens- und Kommunikationsgesellschaft essentiellen Fragen löste die Bundes­regierung nicht ein.

Auch dass der gleichnamige Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestages, der laut Einsetzungsbeschluss als ständiger Ausschuss auf die Vorarbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aufbauen soll, nicht im Zuge der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ einbezogen wurde, ist absolut unverständ­lich.

Die Reaktionen auf die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung fielen größten­teils enttäuscht aus. So wurde unter anderem kritisiert, dass die „Agenda“, welche Vertreter der Bundesregierung selbst als „Hausaufgabenheft“ bezeichneten („Ein­trag ins Hausaufgabenheft, FAZ online vom 20.08.2014) hinter den Vereinbarun­gen des Koalitionsvertrags zurückbleibe (ebd.), zentrale Aspekte gar nicht berück­sichtige („Im digitalen Märchenland“, Deutschlandfunk am 20.08.2014) und der derzeitige Überwachungs- und Geheimdienstskandal beispielsweise keinerlei Er­wähnung fände („Im digitalen Märchenland“, Deutschlandfunk am 20.08.2014), die Bundesregierung sich beim Breitbandausbau um konkrete finanzielle Zusagen drücke („38 Seiten Angst vor festen Zusagen“, Zeit Online 19.08.2014) und auch die Finanzierung zentraler weiterer Vorhaben ebenfalls nicht gesichert sei (u.a. „Braves Hausaufgabenheft statt großer Wurf“, Der Tagesspiegel vom 20.08.2014).

Die Kritik an der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung ist berechtigt. Die „Agenda“ nennt zwar einige netzpolitische Themen, dabei sind die vorgeschlagenen Absichtsbekundungen in der Summe aber weit entfernt davon, eine umfas­sende und visionäre Politik für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft zu ent­werfen. Den Herausforderungen des Digitalen Wandels der modernen Wissens-und Informationsgesellschaft und der Notwendigkeit einer aktiven – auch gesetz­geberischen – politischen Begleitung dieses Wandels wird sie in keiner Weise gerecht.

Bis heute gibt es auf Seiten der Bundesregierung noch immer kein angemessen koordiniertes Vorgehen digitalpolitischer Belange. Absehbar wird der vor kurzem eingerichtete Steuerungskreis, welcher der verbesserten netzpolitischen Koordi­nierung innerhalb der Bundesregierung dienen soll, dieser Aufgabe in keiner Weise gerecht. Dies allein schon aus dem Grund, dass zentrale Akteure, wie bei­spielsweise das für das Urheberrecht und Verbraucherschutz in der digitalen Welt zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das für Belange des Internet Governance und der Cyber-Außenpolitik zuständige Aus­wärtige Amt noch immer nicht in adäquater Weise berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist weiterhin unklar, wie einzelne Vorhaben der „Digitalen Agenda“ finanziert und wann welche in der Agenda erwähnten Initiativen gesetz­geberisch tatsächlich umgesetzt werden sollen. Auch die Rolle des gleichnamigen Ausschusses bei der weiteren parlamentarischen Begleitung der „Digitalen Agenda“ ist bis heute unklar. Genauso unklar ist, wie Zivilgesellschaft und Sta­keholder in den weiteren Arbeitsprozess einbezogen werden sollen.

Insgesamt ist es angesichts der intensiven, unter Beteiligung von zahlreichen Ex­pertinnen und Experten sowie der Öffentlichkeit erarbeitete Vorarbeit des Deut­schen Bundestages unverständlich, warum nicht auf die – interfraktionell verab­schiedeten und an zahlreichen Stellen sehr viel konkreteren – Handlungsempfeh­lungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zurückge­griffen wurde, auch um zu vermeiden, dass die nun vorgelegte „Agenda“ de facto einen Rückschritt hinter längst erarbeitete Positionen darstellt.

Die Vorarbeit durch das Parlament hätte eine hervorragende Grundlage für eine den Herausforderungen der Digitalen Gesellschaft gerecht werdende „Digitale Agenda“ dargestellt und daher zwingend herangezogen werden müssen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. die im Zuge der rund dreijährigen Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des 17. Deutschen Bundestages interfraktionell erar­beiteten, verabschiedeten konkreten Handlungsempfehlungen (Medienkompe­tenz auf Drs.-Nr. 17/7286; Urheberrecht auf Drs.-Nr. 17/7899; Netzneutralität auf Drs.-Nr. 17/8536; Datenschutz und Persönlichkeitsrechte auf Drs.-Nr. 17/8999; Bildung und Forschung auf Drs.-Nr. 17/12029; Demokratie und Staat auf Drs.- Nr. 17/12290; Internationales und Internet Governance auf Drs.-Nr. 17/12480; Interoperabilität, Standards, Freie Software auf Drs.-Nr. 17/12495; Wirtschaft, Arbeit, Green IT auf Drs.-Nr. 17/12505; Verbraucherschutz auf Drs.-Nr. 17/12540; Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz auf Drs.-Nr. 17/12541 sowie Kultur, Medien und Öffentlichkeit auf Drs.-Nr. 17/12542 – den interfraktionellen Vereinbarungen und Beschlüssen sowohl des 17. als auch des 18. Deutschen Bun­destages folgend – bei der Weiterentwicklung der „Digitalen Agenda“ zu berück­sichtigen, auch um sicherzustellen, dass bisher in der „Agenda“ nicht enthaltene Aspekte des digitalen Wandels keinesfalls vergessen werden,
  2. dem Deutschen Bundestag darzulegen, welche in der „Digitalen Agenda“ bis­lang genannten konkreten Vorhaben und Initiativen wann umgesetzt und wie fi­nanziert werden sollen,
  3. den Deutschen Bundestag, vor allem den Ausschuss „Digitale Agenda“, der der interessierten Öffentlichkeit geeignete Beteiligungstools zur Verfügung stellen sowie in grundsätzlich öffentlichen Sitzungen beraten wird, sowie die Zivilgesell­schaft und andere Stakeholder, dauerhaft und proaktiv in die Weiterentwicklung der „Digitalen Agenda“ einzubeziehen,
  4. die Koordinierung digitalpolitischer Belange innerhalb der Bundesregierung vorzunehmen und Strukturen zu schaffen, die eine angemessene und den Heraus­forderungen des digitalen Wandels gerecht werdende Bearbeitung digitalpoliti­scher Themen erlauben.

Berlin, den 14. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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