In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, und ich, für mehr als unbefriedigend.

Die Bundesregierung muss unverzüglich handeln: Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ist überfällig. Dazu müssen alle Akten auf den Tisch. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung nach fast 35 Jahren immer noch der Schleier des Geheimnisses über die Hintergründe und mögliche Hintermänner des Attentats legt.

Denn die Bundesregierung verweigert nun die Auskunft darüber, ob eine mutmaßliche Schlüsselperson des Attentats als V-Mann einer Sicherheitsbehörde diente. Dieses Verhalten ist angesichts der verstrichenen Zeit, der zahlreichen Opfer des Attentates und mit Blick auf die schützenswerten Interessen der vielen Verletzten und Hinterbliebenen skandalös. Die Bundesregierung sollte nicht zuletzt aus der NSU-Mordserie gelernt haben, dass die Sicherheitsbehörden möglichen rechtsextremen Hintergründen solcher Taten mit aller Sorgfalt nachgehen müssen: so also auch den vielen Hinweisen auf rechte Hintermänner des Münchener Anschlags.

Dass der Generalbundesanwalt sein damaliges Ermittlungsverfahrens durchaus im Wissen um die Verbindungen zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen einstellte und diese nicht näher untersuchte, ist unerträglich. Dass die Bundesregierung vorgibt, bis heute keine Aussagen auf der Grundlage des vollständigen Aktenbestandes treffen zu können, ist gänzlich unverständlich. Nun ist zwingend erforderlich, alle das Attentat betreffenden Akten unverzüglich zusammenzuführen.

Die Bundesregierung verweigert wesentliche somit Maßnahmen zur Aufklärung des verheerenden Attentates. Statt alle Zweifel zu beseitigen, verfestigt sie damit der Eindruck, dass die Behörden etwas zu verbergen haben. Wir werden deshalb in der kommenden Woche auch den Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorgang befassen. Dort sollen die Bundesregierung und Vertreter der Sicherheitsbehörden insbesondere Klarheit schaffen, ob sie den Waffen- und Sprengstoff-Sammler Lembke als V-Mann geführt haben.

Hier findet Ihr die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Oktoberfest-Attentat.

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