Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig. Mit ihrem Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung endlich auf unsere jahrelangen Forderungen, den/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) – auch entsprechend den Anforderungen des Gerichtshofs der EU – endlich unabhängig zu stellen.

Bereits im Juni 2011 hatten wir als Grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die völlige Unabhängigkeit des/der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit garantiert und weitere Präzisierungen vornimmt und die Stellung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt stärkt. Die nun von der GroKo vorgeschlagenen Änderungen springen jedoch leider viel zu kurz.

Über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD, unseren eigenen grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition (pdf), die Hintergründe der jetzigen Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegebenen Stellungnahmen hatten wir ebenfalls ausführlich berichtet. Hier findet Ihr das Video der Anhörung des Innenausschusses zur Unabhängigkeit Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hier meine Protokollrede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs. An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Rede im Plenum des Bundestages. Zu der gestrigen, abschließenden 2. und 3. Lesung hatten wir noch einen, nach der Anhörung erarbeiteten Entschließungsantrag (pdf) vorgelegt.

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