Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über unsere Bemühungen, den gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) auszubauen, berichtet.

Die Bundesregierung verspricht in Sonntagsreden zwar immer wieder, den Schutz von Hinweisgebern ausbauen zu wollen, tatsächliche Handlungen vollzieht sie aber nicht, im Gegenteil: Noch immer verhindert sie eine Aussage des derzeit wohl bekanntesten Whistleblowers der Welt, Edward Snowden, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Gemeindienstaffäre und versucht unter anderem auf diesem Wege die dringend benötigte Aufklärung der Affäre zu sabotieren.

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns seit mehreren Jahren, also auch schon lange vor den Enthüllungen Edward Snowdens, für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern ein. Exemplarisch sei an dieser Stelle auf unser öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern im Jahr 2011 hingewiesen, bei dem wir mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern diskutiert haben. Anschließend haben wir unseren Gesetzentwurf online diskutieren und weiterentwickeln lassen. Hier ein ausführlicher Blogbeitrag.

Unseren Gesetzentwurf haben wir 2012 in den Bundestag eingebracht. Rückenwind haben wir immer wieder von der internationalen Ebene erhalten. Hier wird der effektive Schutz von Whistleblowern seit langem gefordert: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten hat sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen.

Dennoch ist in den letzten Jahren nichts wirklich Wesentliches geschehen, um den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern tatsächlich effektiv zu verbessern. Aus diesem Grund haben wir unseren Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern aus der letzten Legislaturperiode jetzt nochmals überarbeitet und ergänzt, unter anderem auch um eine strafrechtliche Absicherung. Hier findet Ihr unseren aktualisierten Gesetzentwurf (pdf) hier einen begleitenden Blogpost.

Mit der Einbringung in den Bundestag wollten wir erneut die Debatte anstoßen. Die Bundesregierung prüft und prüft und will nicht handeln. Wir setzten sie mit unserem konkreten Oppositionsvorschlag unter Druck. Nun findet, nachdem die erste Lesung des Gesetzesentwurfs stattgefunden hat, die von der Opposition beantragte Anhörung statt, auf die wir an dieser Stelle aufmerksam machen wollen.

Anhörung zum Whistleblowing

Am Montag, dem 16. März 2015, findet zwischen 14:00 und 15:00 Uhr im Rahmen der 37. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung statt. Hier findet Ihr die Tagesordnung (pdf). Die Sitzung findet im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses statt. Grundlage der Anhörung sind zwei parlamentarische Initiativen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag „Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“ (pdf) und unser „Gesetzentwurf zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz)“ (pdf). Als Sachverständigen haben wir Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. benannt.

Liste der geladenen Sachverständigen:

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Handelsverband Deutschland e.V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Siemens AG Daimler AG Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer, Hamburg
  • Dr. Peter Wedde, Eppstein
  • Imke Sommer, Bremerhaven
  • Annegret Falter, Berlin
  • Guido Strack, Köln

Eingegangene Stellungnahmen:

Im Vorfeld der Anhörung wurden die geladenen Sachverständigen gebeten, schroftliche Stelklungnahmen abzugeben. An dieser Stelle findet Ihr eine Zusammenstellung der schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen (pdf).

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