0 Kommentare zu Diskussion zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts im Bayerischen LandtagAm 23. Februar 2012 findet zwischen 19 und 21 Uhr im Bayerischen Landtag ein interessantes Fachgespräch zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts statt. An der Diskussion, die im Maximilianeum im Bayerischer Landtag in München stattfindet und auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen, wird neben dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri,auch Jan Philipp, grüner Datenschutz-Experten im Europäischen Parlament, teilnehmen. Auf den Seiten der bayerischen Landtagsfraktion könnt Ihr Euch direkt zu der Veranstaltung anmelden.
3 Kommentare zu Wann wird ACTA durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert?Nachdem das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (das ACTA-Abkommen) am Donnerstag von Vertretern der EU in Tokio unterzeichnet wurde werden wir in den letzten Tagen immer wieder mit der Frage konfrontiert, wann ACTA denn nun durch Deutschland ratifiziert und wie der genaue Ratifizierungsprozess aussehen wird. Mit diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen hierzu beleuchten und Euch auf Aktionen, an denen Ihr Euch beteiligen könnt, aufmerksam machen.
0 Kommentare zu Veranstaltung & Vorstellung einer Studie zur Zukunft der europäischen DemokratieAm Freitag, 10. Februar 2012, findet zwischen 9:30 und 13:00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8) ein Fachgespräch zum Thema “Die Zukunft der europäischen Demokratie” statt. Für uns Grüne ist klar: Die Antwort auf die derzeitigen Akzeptanzprobleme der EU muss auch in einer Stärkung der europäischen Demokratie liegen. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat eine Studie zur Zukunft der europäischen Demokratie in Auftrag gegeben. Die Autoren Ulrich K. Preuß und Claudio Franzius werden ihre Ergebnisse im Rahmen dieses Fachgesprächs öffentlich vorstellen: Sie plädieren für eine „lebendige Demokratie“ in der EU und machen konkrete Vorschläge, wie die EU langfristig gesichert werden kann.
0 Kommentare zu Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung – EU-Richtlinie abschaffenWie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Von
JPA am
27. Januar 2012 und abgelegt unter
Blog.
0 Kommentare zu Privacy Barcamp 2012: Datenschutz 2.0Ich organisiere erneut ein Privacy Barcamp. Diesmal findet es am 9. und 10. März 2012 direkt auf der CeBIT in Halle 9 in Hannover statt. Die EU bereitet eine große Reform des europäischen Datenschutzrechts vor, die Vorratsdatenspeicherung steht weiterhin in Berlin und Brüssel zur Diskussion, und Facebook muss sich neuerdings vor Gericht in Dublin gegen
0 Kommentare zu Bundestag debatiert über Digitalisierung des kulturellen ErbesGestern debattierte der Deutsche Bundestag unter TOP 9 der Tagesordnung über die “Digitalisierung des kulturellen Erbes”. Hierzu lagen Anträge aller Fraktionen vor. An dieser Stelle dokumentieren wir den Redebeitrag von Konstantin in der gestrigen Debatte m Plenum des Bundestages. Über Rückmeldungen und Kritik freuen wir uns.
0 Kommentare zu Aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts belegt erneut: Vorratsdatenspeicherung unnütz & gefährlichHeute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.