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	<title>GrünDigital</title>
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	<description>Das Grüne Blog zur Netzpolitik</description>
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		<title>US-Überwachungsskandal zeigt die Dringlichkeit für starken EU-Datenschutz</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Jun 2013 13:46:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JPA</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Cloud-Datenverarbeitung]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals ist das Vertrauen in US-Cloud Computing-Dienste auf einem historischen Tiefstand. Im Handelsblatt ist zur US-Netzspionage aktuell auch ein Gastbeitrag zu finden: „Wenn der gläserne Mensch Realität wird.“ Der massive Zugriff des US-Nachrichtendienstes NSA auf Telefon-und Cloud-Daten verstößt gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern verletzt sowohl die Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch die ihrer Mitgliedstaaten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals ist das Vertrauen in US-Cloud Computing-Dienste auf einem historischen Tiefstand. Im Handelsblatt ist zur US-Netzspionage aktuell auch ein Gastbeitrag zu finden: <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-us-netzspionage-wenn-der-glaeserne-mensch-realitaet-wird/8346920.html"><em>„Wenn der gläserne Mensch Realität wird.“</em></a> Der massive Zugriff des US-Nachrichtendienstes NSA auf Telefon-und Cloud-Daten verstößt gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern verletzt sowohl die Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch die ihrer Mitgliedstaaten.</p>
<p>Das Prism-Programm der NSA ermöglicht den Zugriff und die Analyse personenbezogener Daten und privater Gespräche. Rechtsgrundlage dafür sind FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act), ein Gesetz das die Auslandsaufklärung und Spionageabwehr der USA regelt, und der Patriot Act. Beide Rechtsakte sind nicht im Einklang mit EU-Recht. Der Skandal um das US-Spähprogramm trifft die Öffentlichkeit inmitten der laufenden Verhandlungen zur Reform des EU-Datenschutzrechts. Die geplante Datenschutz-Grundverordnung würde unter anderem die Art und Weise regulieren, wie internationale Dienstleister, wie z.B. Google und Yahoo, mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union umgehen müssen. Hier ist eine direkte Verbindung zu den Vereinigten Staaten sichtbar: Laut eines Berichts der Financial Times vom 12. Juni hat die Obama-Regierung erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet, so dass die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung deutlich abgeschwächt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass US-Agenturen in der Lage sind, Europäer und Europäerinnen auszuspionieren. Ein Entwurf der Europäischen Kommission aus dem November 2011 enthielt bereits eine Bestimmung, die gesetzliche Grundlagen wie ein Rechtshilfeabkommen und eine Genehmigung durch die zuständige europäische Datenschutzbehörde als Bedingung für die Offenlegung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern an Drittländer festlegte. Diese Bestimmung verschwand allerdings aus dem endgültigen Vorschlag der Europäischen Kommission.</p>
<p>Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Dossier habe ich vorgeschlagen, die „verlorengegangene“ Bestimmung wieder in den Text der Datenschutz-Grundverordnung aufzunehmen. Weitere Änderungsanträge würden einen starken Schutz für Whistleblower beinhalten. Auch eine Warnung für Nutzer und Nutzerinnen, sobald ihre Daten die EU verlassen und ein spezielles Rechtsinstrument für die Cloud-Datenverarbeitung soll in den Text der Verordnung eingehen. Jetzt liegt es den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen im Parlament und dem Ministerrat sich auch für hohe Datenschutzstandards zu entscheiden.</p>
<p>Gesicherte Grundrechtsstandards, für die wir uns in der EU einsetzen, sind ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wenn wir eine sichere &#8220;European Cloud&#8221; schaffen wollen, dürfen wir nicht zulassen, dass unsere Datenschutzvorschriften durch Gesetze und Praktiken von Drittstaaten untergraben werden. Leider gibt es aber auch aus Deutschland beunruhigende Nachrichten: Innenminister Friedrich plant mit dem Bundesnachrichtendienst, das Internet stärker zu überwachen.</p>
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		<title>Prism: Bürgerrechte effektiv schützen &#8211; Sicherheitsgesetze verfassungsrechtlich einhegen</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Jun 2013 11:54:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Tagen beschäftigt uns die Diskussion um das Online-Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA. Während Innenminister Friedrich an der Abhörpraxis am liebsten gar nichts ändern würde und Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD mit absurden Vorschlägen um die Ecke kommen, baut der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND), das wurde am Wochenende bekannt, ein ganz ähnliches Programm zur Überwachung der Online-Kommunikation massiv aus. An dieser Stelle kommentiere ich die aktuellen Entwicklungen. Ich freue mich über Eure Kommentare und Rückmeldung. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><em>Seit Tagen beschäftigt uns die Diskussion um das Online-Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA. Während<a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/spionageskandal-um-prism-innenminister-friedrich-verteidigt-us-geheimdienst/8355040-2.html"> Innenminister Friedrich an der Abhörpraxis am liebsten gar nichts ändern</a> würde und<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Prism-Skandal-Politiker-fordern-IT-Made-in-Germany-1889215.html"> Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD mit absurden Vorschlägen um die Ecke kommen</a>, baut der deutsche <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/internet-ueberwachung-bnd-will-100-millionen-investieren-a-905938.html">Bundesnachrichtendienst (BND), das wurde am Wochenende bekannt, ein ganz ähnliches Programm zur Überwachung der Online-Kommunikation massiv aus</a>. An dieser Stelle kommentiere ich die aktuellen Entwicklungen. Ich freue mich über Eure Kommentare und Rückmeldung.</em></p>
<p>Die systematische Bespitzelung deutscher Staatsbürger durch den US-Geheimdienst NSA ist nicht zu akzeptieren. Sie widerspricht zentralen Grundsätzen des EU- und des nationalen Verfassungsrechts. Bundeskanzlerin Merkel muss US-Präsident Obama auffordern, die Erstreckung des Programms zumindest auf die Bundesbürger einzustellen und bereits erhobene Daten zu löschen.</p>
<p>Die Bundesregierung offenbart eine massive Orientierungs- und Hilflosigkeit in der derzeitigen Debatte. Statt Scheindebatten über einen Rückzug auf die nationale IT-Scholle zu führen, muss endlich ein Umdenken im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik stattfinden. Hierzu gehört auch eine Abkehr von Forderungen wie der Vorratsdatenspeicherung und mit Blick auf die weltweit dramatische Entwicklung, die Betonung des Datenschutzes als Menschenrecht.</p>
<p>Absurd ist, dass diejenigen in der Union, die jetzt von ,,Stasi-Methoden&#8221; sprechen, sonst am lautesten nach einer Verschärfung von Sicherheitsgesetzen rufen. Wir warten gespannt auf ähnliche Statements angesichts der Pläne des Bundesnachrichtendienstes, das eigene Online-Überwachungsprogramm massiv ausbauen zu wollen.</p>
<p>Bestehende Überwachungssysteme und -praktiken müssen grundrechtskonform eingehegt und dringend benötigte Datenschutzreformen endlich konsequent umgesetzt werden &#8211; auch auf EU-Ebene. Angesichts der Bedeutung von IT-Infrastrukturen für die private Kommunikation muss zudem ein neues Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnis geschaffen werden.</p>
<p><em>Hier findet Ihr eine <a href="http://gruen-digital.de/tag/prism/">Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten zu #PRISM. </a></em></p>
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		<title>Protokollrede zur Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 16:45:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen Antrag vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen <a href="http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/138/1713892.pdf">Antrag </a>vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.</p>
<div>
<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<strong><br />
</strong></p>
<p>erst am 16.05.2013 haben wir das letzte Mal in diesem Hohen Haus über die Notwendigkeit der gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität diskutiert, damals auf Initiative der Fraktion Die Linke, heute auf die der SPD, die zudem auch noch auf eine aktuelle Studie der Bundesnetzagentur verweist und „zugesicherte Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern“ sowie „schnelles Internet für alle flächendeckend verwirklichen“ will. Auch wenn die Vorschläge teilweise nicht neu sind, so sind sie größtenteils, z.B. was die Etablierung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur über eine Universaldienstverpflichtung angeht, durchaus zu begrüßen. Doch zurück zur Netzneutralität.</p>
<p>An den Plänen der Deutschen Telekom, das Internet ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln und gleichzeitig eigene Dienste zu priorisieren, hat sich insgesamt kaum was verändert. Zwar hat die Deutsche Telekom mittlerweile, nach einem wochenlangem Druck einer engagierten Zivilgesellschaft, gewisse Zugeständnisse gemacht, an der grundsätzlichen Intention, zu schauen, wie weit man in Sachen Aushebelung eines der grundlegenden Prinzipien der digitalen Gesellschaft gehen kann, hat sich jedoch – leider – nichts verändert. Den einzig konsequenten Schritt, von diesen Plänen endlich Abstand zu nehmen, hat die Deutsche Telekom bedauernswerterweise nicht vollzogen. Sie wirft Nebelkerzen. Dass das Bundeswirtschaftsministerium darauf reinfällt, vielleicht auch darauf reinfallen will, wundert mich ehrlich gesagt nicht.</p>
<p>Die Pläne des Unternehmens, dessen Hauptanteilseigner noch immer der Bund ist, haben zu einer seit nunmehr mehreren Wochen anhaltenden öffentlichen Diskussion über eines der zentralen netz- aber auch demokratietheoretischen Themen, die Netzneutralität gesorgt. Beinahe, aber eben nur beinahe, könnte man der Telekom dankbar dafür sein, den öffentlichen Fokus auf das Thema gelenkt zu haben, da heute auch der letzte weiß, dass eine Priorisierung der Daten desjenigen, der mehr zahlen kann, problematisch ist. Die Telekom hingegen hat in den letzten Wochen einen massiven Imageschaden erlitten.</p>
<p>Derzeit liegen mehrere Petitionen gegen die Pläne der Telekom und für die gesetzliche Wahrung der Netzneutralität vor – eine davon ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses in der nächsten Sitzungswoche. Als Grüne begrüßen wir sowohl die öffentliche Diskussion über eine der Schlüsselfragen unserer digitalen Demokratie als auch das Engagement derjenigen, die die Petitionen gestellt haben. Neben den knapp 80.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer von Johannes Scheller an das Hohe Haus gerichteten Petition haben sich noch einmal knapp 200.000 Menschen an einer Petition von Malte Götz bei Change.org beteiligt. Als grüne Bundestagsfraktion möchten wir uns herzlich auch bei denjenigen bedanken, die sie on- und offline unterstützen oder auf andere, sehr kreative Weise, ihren Missmut angesichts der Telekompläne, aber auch eines seit Jahren andauernden schwarz-gelben Nicht-Handelns zum Ausdruck gebracht haben.</p>
<p>Die von allen Oppositionsfraktionen seit langem erhobene Forderung, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, um so ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem die Daten desjenigen bevorzugt werden, der mehr zahlen kann, zu verhindern,  muss, das haben die Pläne der Telekom, sogenannte „Managed Services“, was immer das genau sein soll, einführen zu wollen, deutlich gezeigt, endlich umgesetzt werden. Gleichzeitig haben die letzten Wochen noch einmal verdeutlicht, dass die von der Schwarz-Gelben Koalition vorgelegte Lösung eben nur eine halbgare ist und Sie, meine Damen und Herren, es nun Verbraucherzentralen, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt überlassen, die Hausaufgaben zu machen, die zu erledigen, eigentlich ihre ureigene Aufgabe gewesen wäre.</p>
<p>Dass selbst Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, sich nicht ganz sicher sind, was sie da eigentlich im Zuge der TKG-Novelle vorgelegt haben, zeigt die Debatte vom 16.05.2013 ja eindrücklich: Während die einen Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, wie der geschätzte Kollege Tauber, davon sprechen, dass „die christlich-liberale Koalition“ das Prinzip der Netzneutralität „längst gesetzlich verankert” habe, sprechen andere Vertreter der Koalition, in diesem Fall der Kollege Schulz, davon, dass man keine „Vorratsgesetzgebung“ brauche.</p>
<p>Sowieso wirkt so mancher Debattenbeitrag, meine Damen und Herren der Koalition so, als sei nicht ansatzweise erkannt worden, worum es bei der gesetzlichen Sicherung der Netzneutralität überhaupt geht. Da charakterisiert der Kollege Nüßlein das Ansinnen der Linksfraktion (gemeint ist eigentlich die gesamte Opposition, die ja bereits vor Jahren entsprechende Initiativen vorgelegt hat), die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, als „höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt“. Da ist man geradezu dankbar, dass Kollege Nüßlein wenigstens erkennt, dass die Pläne der Telekom dazu führen könnten, den weiteren Ausbau zu bremsen. Auch gefreut haben wir uns darüber das man sich, anders als noch in der Enquete-Kommission, nun auch als Union dafür einsetzen will, dass „Datenpakete im Internet gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden“. Weiter erkennt der Kollege, dass, will man die Netzneutralität wahren, die Netze weiter ausbauen muss, damit die Anbieter nicht ständig mit Verweis auf mangelnde Kapazitäten mit der Absicht um die Ecke kommen, unterschiedliche Preisklassen einzuführen. Recht haben Sie, Herr Kollege. Ich frage mich nur, warum sie dann den Netzausbau seit Jahren verschleppen und den Leuten immer noch Sand in die Augen streuen, wenn sie sagen, dass es eigentlich gar keine „weiße Flecken“ mehr gäbe.</p>
<p>Weiter wird von Seiten der Abgeordneten der Koalition darauf verweisen, dass man in § 41 a TKG eine „Rahmenregelung“, also scheinbar doch kein Gesetz, zur Netzneutralität geschaffen habe, nach der die Bundesregierung ermächtigt sei, in einer Rechtsverordnung „gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern“. Hier stellt sich die Frage, warum denn die Bundesregierung diese Karte, wenn sie doch angeblich im Stande ist, auf die derzeitige Problemlage adäquat zu antworten, noch nicht gezogen hat, sondern stattdessen weiterhin zusieht, wie die nächsten Anbieter sich auf den Weg machen, dem Vorbild der Telekom zu folgen? Meine Damen und Herren der Koalition, ich hoffe, sie merken wenigstens selbst, dass sie sich hier in Widersprüche ohne Ende verstrickt haben.</p>
<p>Es ist doch so: Nicht ernst nach der intensiven Beschäftigung der Enquete-Kommission mit dieser Thematik wissen wir spätestens, dass Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität – bislang vor allem im Bereich des Mobilfunks – weit verbreitet sind und, um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, heute auch auf Techniken wie die „Deep Packet Inspection” zurückgegriffen wird und der Druck der Provider, die Netzneutralität auch außerhalb des Mobilbereichs endgültig abzuschaffen, seit Jahren zu nimmt. Die jetzige Entwicklung, darauf machen wir Sie doch seit langem aufmerksam, hatte sich über Jahre abgezeichnet. Obwohl wir sie mit mehreren Initiativen, sowohl in Form von Anträgen als auch Gesetzesentwürfen, schon vor geraumer Zeit aufgefordert haben, sich – auch auf EU-Ebene – für eine gesetzliche Regelung einzusetzen und nicht allein auf die Kräfte des freien Marktes zu vertrauen, haben sie unsere Warnungen stets ignoriert. Das rächt sich nun. Anlässlich der Diskussion um die Pläne der Telekom und einem damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität, wurde auch dem letzten bildhaft vor Augen geführt, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, in diesem netz-aber auch gesellschaftspolitisch hochrelevantem Bereich mit ihrem Laissez-Faire-Ansatz krachend gescheitert sind. Fakt ist: Auch in diesem Bereich haben Sie eine gesetzliche Klarstellung gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Heute stehen sie vor einem Scherbenhaufen.</p>
<p>Während die Europäische Kommission, die sich auch viel zu lange geweigert hat, sich diesem drängenden Problem endlich anzunehmen, in den letzten Wochen wenigstens angekündigt hat, eine gesetzliche Regelung, auf die wir nun alle mit Spannung warten, vorlegen zu wollen, verharren sie weiter unbeirrt auf ihrem Standpunkt. Dabei schreiben Sie in Ihrem eigenen schwarz-gelben Koalitionsvertrag, dass sie „die Entwicklung (…) sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ werden. Spiegel Online kommentierte dass damals wohlwollend mit den Worten: „Für die Freunde eines freien, innovationsfördernden Internets sind das beruhigende Worte.“ Eine der letzten Überschriften bei Spiegel Online zu diesem Thema lautete: „Wie die Telekom das Zwei-Klassen-Netz durchsetzt“. Die Zeit zu handeln ist mehr als reif.</p>
<p>Wir fordern Sie, meine Damen und Herren der Koalition, gemeinsam mit mehreren hundert Tausend Menschen noch einmal dazu auf, endlich eine tatsächliche gesetzliche Regelung zur Sicherung der Netzneutralität vorzulegen.</p>
<p align="right">Vielen Dank!</p>
</blockquote>
</div>
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		<title>Protokollrede zu den Ruhebezügen des Bundespräsidenten</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 15:30:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch unter TOP 33 der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (pdf). An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch unter TOP 33 der von der SPD-Fraktion vorgelegte <a href="http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/115/1711593.pdf">Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten </a>(pdf). An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<strong></strong></p>
<p>der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates. Er ist das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen repräsentiert. Dies geschieht, indem der Bundespräsident durch sein Handeln und öffentliches Auftreten den Staat selbst – seine Existenz, Legitimität, Legalität und Einheit – sichtbar macht. Darin kommen zugleich die Integrationsaufgabe und die rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion seines Amtes zum Ausdruck. Sie wird ergänzt durch eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des parlamentarischen Regierungssystems. Besonders seine Mitwirkung bei der Ausfertigung der Gesetze, seit Jahrzehnten wegen der streitigen Reichweite ein Dauerbrenner in der juristischen Ausbildung, macht eines deutlich: bei aller Kritik am Amt des Bundespräsidenten handelt es sich eben nicht nur um eine Art „Ersatzkönig“, wie es salopp gerne behauptet wird.</p>
<p>Dem Bundespräsident kommen vielmehr durchaus bedeutende Mitwirkungshandlungen im Regierungssystem zu. Er hat als Staatsoberhaupt maximale Sichtbarkeit und symbolische Vertretungsmacht für das gesamte deutsche Volk, er ist der höchste Repräsentant. Zudem ist er Leiter des Bundespräsidialamtes, einer obersten Bundesbehörde und verfügt damit über einen eigenen bürokratischen Stab, um seinen Amtsgeschäften nachkommen und die ihm durch das Gesetz zugesprochenen Aufgaben erfüllen zu können.</p>
<p>Meine Damen und Herren, all das, Sie ahnen schon worauf ich damit hinaus will, klingt so gar nicht danach, als sollte man in großer Eile, auf die noch nachklingende öffentliche Kritik an einem bislang einmaligen Vorgang – der Niederlegung des Amtes bereits während der ersten Amtszeit – die Parameter dieses Amtes in Gestalt der Ruhebezüge auf die Schnelle grundlegend ändern. Das verlangt die Würde des Amtes, die kein nebulöser Begriff sein soll, sondern unter der wir die Aufgaben und die verfassungsrechtlich bestimmte Rolle des Bundespräsidenten bezeichnen.</p>
<p>Die Causa Wulff, weniger staatstragend könnte man auch formulieren, sein unrühmlicher Abgang nach kurzer Zeit – immerhin standen und stehen Vorwürfe möglicher Strafbarkeit im Raum – hatte die Frage aufgeworfen, ob Bundespräsident a.d. Wulff die ihm nach dem Gesetz zustehenden Ruhebezüge, der sogenannte Ehrensold, überhaupt beanspruchen könne. Denn dieser setzt einen Rücktritt ausschließlich aus gesundheitlichen oder politischen Gründen voraus. Folglich wurde argumentiert, Wulff sei aus persönlichen Gründen aus dem Amt geschieden und damit nicht anspruchsbefugt. Doch lassen sich politische und persönliche Gründe beim Amt des Bundespräsidenten schwer voneinander trennen. Es blieb deshalb dabei, dass Wulff nach der geltenden Rechtslage der Ehrensold nicht abzuerkennen war. Von welcher Stelle auch hätte das geschehen sollen?</p>
<p>Gleichwohl führen wir seit dem Abgang von Christian Wulff eine wie ich meine auch ganz legitime Reformdiskussion. Wir haben sie öffentlich geführt, wir führen sie im Haushaltsausschuss, und jetzt führen wir sie im Innenausschuss: schon der Begriff des Ehrensoldes erscheint mehr als unzeitgemäß, das Jahr der gesetzlichen Regelung 1953 lässt grüßen. Schlicht weil es bislang nicht notwendig war, haben wir immer noch eine Regelung, die ohne Rücksicht auf die Amtsdauer, auf das Alter, Gründe des Ausscheidens und sonstige Lebensumstände die vollen Bezüge zusichert. Auch die im Umfang die Ruhebezüge noch übersteigenden Nebenleistungen wie Büro und Mitarbeitern, bislang übrigens wie die aktiven Amtsbezüge gesetzlich nicht gesondert geregelt, werfen Fragen der Angemessenheit auf. Bezugspunkt für die Bestimmung, so scheint es sachgerecht, können dabei nur öffentliche Ämter sein, weil wir es eben mit dem ersten Diener des Staates zu tun haben. Eine berechtigte Funktion der Ruhebezüge liegt darin, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine nachwirkende Zurückhaltung bei der Bekleidung neuer Ämter zu bewirken, dabei sollte aber grundsätzlich auch bei den Bezügen anderer staatlicher Ämter Maß genommen werden.</p>
<p>Auch wir wollen die Abschaffung des Ehrensoldes und eine faire Vergütungsregelung, die sich an der Systematik der Vergütungen etwa von BundeskanzlerInnen und BundesministerInnen orientiert. Und es erscheint durchaus sachgerecht, dabei auch eine Regelung vorzusehen, bei der die Dauer der Ausübung des Amtes angemessene Berücksichtigung findet und deshalb in der ersten Amtszeit nicht gleich bei 100 Prozent liegt. Doch damit allein ist es nicht getan. Wie gesagt, auch bei den ganz erheblichen Nebenleistungen besteht Nachbesserungsbedarf und eine Rückführung auf ein angemessenes und nachvollziehbares Maß. Dieses Jahr haben wir im Haushaltsausschuss ja bereits gewisse Anpassungen vorgenommen. Geklärt werden muss aber auch, wer am Ende für die entsprechenden Festsetzungen zuständig sein soll, meines Erachtens kann das nur das Parlament selbst sein.</p>
<p>Die Beschreibung der Rolle und der Funktion des Bundespräsidenten macht zudem deutlich, dass es gut ist, wenn wir den bisherigen parlamentarischen comment im Hinblick auf Fragen des Bundespräsidenten wahren, und damit meine ich die weitgehende interfraktionelle Abstimmung. Ehrensold und Amtsausstattung werden bislang im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einvernehmlich behandelt. Soweit möglich, wollen wir diesen Weg weiter beschreiten. Dabei sollten wir auch diskutieren, ob eine normenklare und wohlabgewogene gesetzliche Regelung ebenfalls besser zum Ausdruck bringen könnte, dass wir es eben nicht nur mit unserem obersten Staatsoberhaupt zu tun haben, sondern mit dem ersten Diener des Staates.</p>
<p>Dem SPD-Vorschlag, der ausschließlich auf die Frage der Neuregelung mit Blick auf die Amtsdauer abzielt, können wir mit Blick auf den umfangreicheren Novellierungsbedarf nicht zustimmen, auch wenn er in die richtige Richtung geht. Die einhellige Kritik im Innenausschuss am unilateralen Vorgehen der SPD zu einem Zeitpunkt, der die heiße Phase des Wahlkampfes einläutet, teilen wir mit Blick auf die besondere Würde des Amtes, wie sie in der Verfassung zum Ausdruck kommt. Wir wollen das Amt des Bundespräsidenten da raushalten! Dann aber, in der kommenden Legislaturperiode, sollten wir uns nicht scheuen, in Ruhe und offen über alle Fragen zu sprechen. Meines Erachtens zählt dazu auch die grundgesetzlich festgelegte Frage der Amtsdauer. Könnte nicht eine Verkürzung der Berufung auf ausschließlich eine Amtszeit, etwa sieben Jahre, Unklarheiten beseitigen helfen, die im Verfahren der Bestellung in den letzten Jahren zutage getreten sind? Ich wünsche uns bei dieser schon bald wieder hier zu diskutierenden Frage einen kühlen Kopf und demokratische Weitsicht, zum Besten unseres Landes.</p>
<p align="right"> Vielen Dank!</p>
</blockquote>
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		<title>Protokollrede zum Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten Peter Schaar</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 15:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, aus dem Jahr 2009/2010. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, aus dem Jahr 2009/2010. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich. Den <a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/23_TB_09_10.pdf?__blob=publicationFile">Tätigkeitsbericht </a>(pdf 7,8 MB) im Original findet Ihr auf den Seiten des Bundesbeauftragten.</p>
<div>
<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>wohl alle in diesem hohen Hause mit dem Datenschutz befassten Kolleginnen und Kollegen dürften in den letzten Tagen kaum viel anderes gemacht haben als die Berichte und Enthüllungen im Prism-Skandal zu lesen und zu kommentieren. Eine aktuelle Datenschutzdebatte des Deutschen Bundestages kann und darf diesen aktuellen Vorgang nicht ignorieren. Denn er zeigt eine Dimension auf, die leider die schlimmsten Befürchtungen der zurückliegenden Jahre wahr werden lässt.</p>
<p>Das zentrale Argument der Datenschützer war und ist ja, dass die technologischen Möglichkeiten und die technische Gesamtentwicklung dahin gehen, eine weitgehend totale Überwachung von Menschen auch im Internet zu realisieren. Mit Prism sehen wir, dass konkret mit aller Macht genau daran gearbeitet wird. Und wie weitgehend bereits jetzt der Zugriff durch den US-Geheimdienst NSA realisiert wurde. Wir dürfen davon ausgehen, dass Millionen von Bundesbürgern als Nutzerinnen und Nutzer des Internet betroffen sind. Das ist ungeheuerlich, ein Skandal ungeahnten Ausmaßes und muss von diesem Haus zurückgewiesen werden!</p>
<p>Wir können und dürfen es nicht hinnehmen, dass die Grundrechte der Bundesbürger auf diese Weise leerlaufen, dass letztlich allein der Serverstandort über Datensicherheit oder Datenwillkür entscheidet. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass die digitalen Marktplätze des Web und die Kommunikationsdienste mit allen ihren Vorzügen, aber eben auch mit dem ultimativen Ziel, möglichst umfangreichen persönlichen Traffic von Bürgerinnen und Bürgern zu erzeugen, dem freien Zugriff eines Sicherheitsapparates offen stehen, der nur noch durch Geheimgerichte und geheim bleibende Verfügungen kontrolliert zu werden scheint. Wenn wir diese Situation nicht in den Griff bekommen, wird auch der gesamte innereuropäische Grundrechtsschutz entwertet, wird zur Farce. Denn wie sollen bei uns Datenschutzvorgaben gerechtfertigt werden, wenn gleich einen Klick weiter die reine Willkür herrscht?</p>
<p>Ich danke in diesem Zusammenhang dem Bundesbeauftragten für seinen gestrigen Besuch im Innenausschuss und seine Erläuterungen zur Rechtsgrundlage, auf die sich die US-Regierung beruft. Die Bundesregierung war dazu ersichtlich nicht bereit. Sie tat so, als hörte sie von FISA zum ersten Mal, dabei dreht sich beispielsweise die Cloud-Debatte schon seit Jahren um kaum etwas anderes. Angesichts der sehr weitgehenden, unwidersprochenen Erkenntnisse in den Medien und der bereits erfolgten, sehr offensiven Rechtfertigung des Programms durch Präsident Obama halte ich die Vorgehensweise der Bundesregierung für verantwortungslos und verfassungsvergessen.</p>
<p>Die Bundesregierung ist nicht nur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch gegenüber der bundesdeutschen Internetwirtschaft verantwortungslos, deren Geschäfte mit den vollüberwachten US-Unternehmen jetzt auf der Kippe stehen und die ihre Kunden nicht verlieren wollen. Die schwarz-gelbe Koalition spielt deshalb auf Zeit, weil sie kein Interesse am Grundrechtsschutz hat. Sie wird, wie in dieser Legislaturperiode noch immer, auf groteske symbolische Veranstaltungen verfallen, um ihr Interesse zu simulieren und die berechtigte Empörung zu mildern, aber konkret liefern wird sie auch hier nicht.</p>
<p>Wir haben dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und seinen Mitarbeitern für die herausragende Arbeit der vergangenen Jahre zu danken. Der Bundesbeauftragte hat in einer großen Fülle von Einzelfragen in den zurückliegenden Jahren deutliche Präsenz gezeigt, öffentlich interveniert und für die Interessen des Datenschutzes Partei genommen und gestritten. Gerade die alle zwei Jahre vorgelegten Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten zeigen die große Bandbreite der Fragen, mit denen der Datenschutzbeauftragte und sein Team konfrontiert war.</p>
<p>Die Tätigkeitsberichte offenbaren dabei eine spezifische Perspektive gewissermaßen aus dem IT-Maschinenraum vor allem der Bundesbehörden auf die Politik und die Regierungsarbeit, bei der die gesellschaftspolitische Bedeutung von Privatheit und Datenschutz auf eindrückliche Weise verdeutlicht wird. Peter Schaar hat dabei auch im Berichtszeitraum 2009/2010 nicht darauf verzichtet, den Finger in die Wunde zu legen, wo nötig, und auch deutliche Worte der Kritik zu finden. Dabei wurden in zahlreichen Fällen konstruktive Lösungen gefunden und es wurde wohlabgewogen argumentiert.</p>
<p>Die Entschließung des Deutschen Bundestages, ihr Inhalt sowie ihr Zustandekommen an sich reflektiert diese Arbeit und bedeutet eine angemessene Würdigung. Denn längst hat sich das Feld des Datenschutzes zu einem hoch kontroversen Politikfeld weiterentwickelt mit einer wachsenden auch tagespolitischen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist eine konsensuale Entschließung keinesfalls selbstverständlich. Entsprechend wurde auf Arbeitsebene auch um die Formulierungen gerungen.</p>
<p>Erlauben Sie mir einige Erläuterungen zum Ergebnis. Sicherlich hätten wir uns eine deutlichere Formulierung bei der Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gewünscht. Wir haben bereits in mehreren Anträgen die Unabhängigkeit auch des Bundesbeauftragten für Datenschutz gefordert. Stattdessen ist er immer noch beim Bundesinnenministerium angebunden und kann auf unterschiedlichste Art und Weise genötigt werden. Schon der bloße Anschein aber verletzt die Ausübung der Aufgaben seines Amtes.</p>
<p>Wir hätten uns auch eindeutigere Formulierungen bei ELENA gewünscht. Denn wir alle wissen doch, wie es sich tatsächlich zugetragen hat. Die Empörung in der Bevölkerung über dieses gigantische Datensammelprojekt war am Ende so groß, und so viele Experten hatten sich kopfschüttelnd geäußert, dass Frau von der Leyen und die Bundesregierung am Ende gar nicht mehr anders konnten als das Projekt stillzulegen. Da war keine tiefere Einsicht zu spüren, meine Damen und Herren!</p>
<p>Und natürlich wirkt die Passage der Entschließung zur Anti-Terror-Datei fast schon etwas autistisch angesichts der massiven Vorgaben aus Karlsruhe, die etwa zeitgleich zu unseren Verhandlungen der Entschließung eintrudelten. Da stecken Arbeitsaufträge in größerer Anzahl drin, meine Damen und Herren, und wir Grünen werden das auch in der kommenden Legislaturperiode kleinlichst nachhalten, was der Gesetzgeber da liefern muss. Weil wir wie das oberste Gericht der Auffassung sind, dass eine derartige Datei wie übrigens die Rechtsextremismus-Datei auch eine rechtsstaatliche Gratwanderung bedeutet, die eine besonders sorgfältige datenschutzrechtliche Austarierung erforderlich macht.</p>
<p>Zwei Themen werden in der Entschließung unseres Hauses zum Tätigkeitsbericht überhaupt nicht erwähnt: Die vollkommen gescheiterte Initiative der Koalition für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz als auch die Kassation des Gesetzes der großen Koalition und Vorgängerregierung zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht. Vor allem mit der Vorratsdatenspeicherung schließt sich der Kreis: massenhafte, anlasslose und rechtlich verpflichtende Speicherungen der Daten unterschiedslos aller Bürgerinnen und Bürger sind der Einstieg in eine Überwachungsgesellschaft, die mit unserem Grundgesetz absolut nicht zu vereinbaren sind. Diesen Dammbruch gilt es zu verhindern, und dafür werden wir Grünen nicht müde werden zu streiten.</p>
<p align="right"> Vielen Dank!</p>
</blockquote>
</div>
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		<title>PRISM &#8211; Totale Internetkontrolle</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 14:57:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen überschlagen sich die Entwicklungen in der Causa Prism. Wir haben hier wiederholt auf Reden, Interviews und Artikel, die ich zu dem Überwachungsprogramm der NSA in den letzten Tagen verfasst habe. Hier findet Ihr eine  Übersicht unserer Aktivitäten zu PRISM. An dieser Stelle möchte ich Euch auf einen Artikel von mir, der in der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung erschienen ist, aufmerksam machen. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der Berliner Zeitung. Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen überschlagen sich die Entwicklungen in der Causa Prism. Wir haben hier wiederholt auf Reden, Interviews und Artikel, die ich zu dem Überwachungsprogramm der NSA in den letzten Tagen verfasst habe. Hier findet Ihr eine <a href="http://gruen-digital.de/?s=PRISM">Übersicht unserer Aktivitäten zu PRISM</a>. An dieser Stelle möchte ich Euch auf einen Artikel von mir, der in der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung erschienen ist, aufmerksam machen. Den <a href="http://www.berliner-zeitung.de/kultur/prism-totale-internetkontrolle,10809150,23296096.html">Originalbeitrag</a> findet Ihr auf den Seiten der Berliner Zeitung. Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.</p>
<blockquote>
<h2>Totale Internetkontrolle</h2>
<p><em>von Konstantin von Notz</em></p>
<div>
<p><em>Prism und der amerikanische Geheimdienst NSA: Barack Obamas Überwachungs- und Schnüffelprogramm bedroht unsere Freiheit und Demokratie. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) warnt vor der Abschaffung des Rechtsstaats.</em></p>
</div>
<p>Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Keine Phrase hatte wegen ihrer Trivialität über die Jahre mehr genervt. Sie war die Chiffre für all diejenigen, die meinten, über das Internet herziehen zu dürfen. Jetzt müssen wir sie selbst wiederholen.</p>
<p>Denn jetzt ist zur Gewissheit geworden, was lange Zeit nur Gerücht war: Die US-amerikanische Geheimdienstbehörde National Security Agency (NSA) betreibt mit „Prism“ die weitgehend totale Überwachung unserer digitalen Kommunikation. Dabei zeigen die nun bekannt gewordenen, internen Kartenübersichten der Aktivitäten des NSA, dass die meisten der in Europa abgesaugten Daten aus Deutschland kommen. Die sich heute zu Millionen im Internet bewegenden Bundesbürger sind nicht nur gelegentliche Opfer, sie sind priorisiertes Ziel einer völlig uferlosen Überwachung. Und inzwischen geben immer mehr Länder zu, auf die Daten der NSA zuzugreifen oder gar selbst vergleichbare Auswertungen durchzuführen.</p>
<p>Die rechtlichen Vorkehrungen für das Prism-Programm sind so dünn, dass wir es mit einer rechtsstaatlichen Farce zu tun haben. Irritierend für unser Rechtsstaatsverständnis sind dabei nicht nur die für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen und einsehbaren Gerichtsbeschlüsse des US-Geheimgerichts, das eine Überwachung überhaupt anordnet, sondern auch dessen weitergehende Beschlüsse, die eine pauschale Überwachung des Internets für den Zeitraum von gleich einem ganzen Jahr anordnen. Diese Anlasslosigkeit und Streubreite wirft die Frage auf, ob wir uns in Zukunft der klassische Freiheit-versus-Sicherheit-Debatte nicht gleich sparen können. Gestiegene Sicherheitserwartungen veranlassen die Industriestaaten, unter Verweis auf Terror oder organisierte Kriminalität bestehende nationale Rechtsbindungen zu schleifen. Auch wenn Programme wie Prism weder den „Schuhbomber“ noch die Attentäter von Boston aufgehalten haben. Auch wenn die Sicherheitsbehörden in Daten ersaufen. Doch die präventive Vorsorgelogik des Risikodenkens nagt weiter an den Fundamenten des Rechtsstaats.</p>
<h3>Aushöhlung des Grundrechtsschutz</h3>
<p>Wir befinden uns mitten im Endspiel dieses zentralen Konflikts unserer Demokratien. Prism muss in Europa und den USA der Wendepunkt einer Debatte sein, die in den letzten zwölf Jahren nur eine Richtung kannte: Die Einschränkung der Freiheitsrechte und den Ausbau von oftmals unverhältnismäßigen Sicherheitsgesetzen. Verlieren wir, steht die Vertraulichkeit der Kommunikation ganz offiziell unter NSA-Vorbehalt, über den Umweg der Geheimdienste könnte jede rechtliche Bindung unterlaufen werden.</p>
<p>Für die Kommunikation im Internet wird deutlich: Dort droht eine völlige Aushöhlung des Grundrechtsschutzes. Die Vertraulichkeit der Kommunikation, die es eigentlich angesichts der zunehmenden Verlagerung ins Digitale massiv auszubauen und verfassungsrechtlich zu konkretisieren gälte, wäre obsolet. Nationalstaaten erstrecken die Anwendung ihrer Grundrechtskataloge regelmäßig nicht oder nur unvollständig auf Ausländer. Im scheinbar staatenlosen Raum der Internetdienste gilt in Sachen Überwachung deshalb die Herrschaft des Staates, an dem die Server lokalisiert werden. Zum Beispiel musste im Falle des Zugriffs des FBI auf die Finanztransaktionsdaten von SWIFT deshalb auch die Serverinfrastruktur nach Europa verlagert werden. Das erscheint als Lösung für die Gesamtheit der Unternehmen des Silicon Valley unrealistisch.</p>
<p>Prism zwingt die EU und die internationale Staatengemeinschaft in die Entscheidung: Ohne eine klare Position zu Prism und zur Überwachungsagenda Washingtons droht die nach unserer Verfassung vorgegebene Antinomie aus Freiheit und Sicherheit in sich zusammen zu fallen. Denn welchen Wert haben Telekommunikationsgeheimnis und Datenschutz noch, wenn diese im Internet als der heute vorherrschenden Kommunikations-Infrastruktur ganz offiziell unter einem totalen Mitlesevorbehalt stehen? Steht die internationale Geheimdienstcommunity nicht längst in einer Art Ringtausch mit den USA um die Erkenntnisse auch aus diesem Programm, wird also längst schon über den Umweg USA ermittelt? Dafür existiert kein Rechtsschutz. Kein Gericht der Welt wird diesen Freiheitsverlust wieder wettmachen können, schon mangels Zuständigkeit nicht.</p>
<h3>Datenschutz nicht glaubwürdig</h3>
<p>Das derzeitige Internet und dessen zentrale Dienste werden von wenigen US-Unternehmen dominiert. Schon deren eigene Geschäftsmodelle sind auf den Datenschutz wenig bis gar nicht gut zu sprechen. Sie operieren äußerst konspirativ, wenn es darum geht, Einblicke in die Art und Weise der Ausspähung und Auswertung des Kundenverhaltens zu geben. Mit ihrem Wissen über ihre Kunden weltweit haben die großen Player das Werbegeschäft revolutioniert und erzielen mit den abgeschöpften Informationen Milliardenumsätze. Ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Datenschutz ist dürftig, weshalb gerade sie der Hauptgrund für die aktuellen Regelungsanstrengungen der EU-Datenschutzreform sind. Für diese Unternehmen wird es nun eng: Denn schon nach geltendem europäischem Datenschutzrecht handelt es sich bei einer solch uferlosen Weitergabe von Daten um (unberechtigte) Datenübermittlungen von Kundendaten an unbefugte Dritte; eine Verschärfung des Rechts brächte sie richtig in die Bredouille.</p>
<p>Die Wiederherstellung der Herrschaft des Rechts verlangt vielschichtige Antworten. Demokratien brauchen vor allem Transparenz. Die Parallelwelten der Geheimdienste und Sicherheitsapparate machen deshalb neben anderen Maßnahmen auch einen effektiven Whistleblowerschutz dringlich. Nur in der Öffentlichkeit werden die drängenden Wertungsfragen verhandelbar. Die Globalität des Kommunikationsraums und seine Gefährdung durch staatliche wie private Erfassung und Rasterung verlangt die verstärkte Aufnahme der Kommunikationsgrundrechte auch in den Menschenrechtsdiskurs.</p>
<p>Die Bundesregierung hat den Datenschutz sträflichst vernachlässigt. Sie hat kein Konzept für das zentrale Grundrecht im Internetzeitalter. Welchen Bestand kann das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen vor dem Hintergrund einer derart maßlosen Überwachung haben? Diese Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sollte ja eigentlich europäischen Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln: Aber sind Vertragsbeziehungen mit den überwachten Unternehmen nicht per se datenschutzwidrig? Die Justizministerin schreibt Medienbeiträge, aber die von ihr eigentlich anzumahnende Einhaltung der förmlichen Rechtshilfeabkommen bleibt unerwähnt. Deutschland muss jetzt zum Motor bei der zügigen Umsetzung der EU-Datenschutzreform werden. Europa muss um den Bestand seiner Verfassungskulturen kämpfen, damit dieses Endspiel noch im Sinne der Freiheit gewendet werden kann.</p>
<p><em><strong>Konstantin von Notz</strong> ist Mitglied des Deutschen Bundestages und innen- sowie netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Er war Obmann seiner Fraktion in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.</em></p></blockquote>
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		<title>Die Merkel-Regierung und #PRISM &#8211; An Scheinheiligkeit nicht zu überbieten</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 12:33:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute findet ein ,,Krisengipfel" des Bundesministeriums der Justiz und des Bundeswirtschaftsministeriums zu #PRISM statt. Während die Bundesregierung suggeriet, Aufklärungsarbeit zu Leisten, mehren sich Berichte aus den USA, nach denen verschiedene Insider davon sprechen, dass offenbar mehrere Tausend Firmen Daten an US-Geheimdienste weitergeben. Träfe dies zu, wäre die ohnehin schon krasse Dimension der Ausspähung noch einmal eine ganz andere.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute findet ein ,,Krisengipfel&#8221; des Bundesministeriums der Justiz und des Bundeswirtschaftsministeriums zu #PRISM statt. Während die Bundesregierung suggeriet, Aufklärungsarbeit zu Leisten, mehren sich Berichte aus den USA, nach denen verschiedene Insider davon sprechen, dass <a href="https://netzpolitik.org/2013/tausende-firmen-geben-daten-an-geheimdienste-die-offentlichkeit-ware-uberrascht-wie-viel-hilfe-die-regierung-sucht/">offenbar mehrere Tausend Firmen Daten an US-Geheimdienste weitergeben</a>. Träfe dies zu, wäre die ohnehin schon krasse Dimension der Ausspähung noch einmal eine ganz andere.</p>
<p>Die Merkel-Regierung agiert beim größten jemals bekanntgewordenen verfassungswidrigen Überwachungsangriff auf Bundesbürger völlig scheinheilig. Erst schreibt sie Briefe, jetzt beruft sie einen Krisengipfel ein. Der dreht sich aber weniger um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern darum, Akzeptanzprobleme bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Konsum über das Internet zu minimieren. Sonst hätte man sicherlich das für Datenschutz und Datensicherheit zuständige Bundesinnenministerium zum Mitausrichter gemacht.</p>
<p>In Sachen Datenschutz und Prism verfolgen Unionund FDP reine Symbolpolitik. Die von verschiedenen Ministerien an die US-Regierung gerichteten Fragen sind angesichts der offen zur Schau gestellten Unwissenheit über längst bekannte Fakten an Peinlichkeit kaum zu überbieten.</p>
<p>Die offenkundig drohende und völlig inakzeptable Totalüberwachung unserer digitalen Kommunikationsinfrastrukturen macht innenpolitisch eine radikale Kehrtwende zwingend. Stattdessen halten konservative und sozialdemokratische Hardliner weiter an ihren alten Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Passagierdatensammlung und Schengen-Einreiseregistrierungen fest. Dieselben Personen, die das Vorgehen der USA als ,,Stasi-Methoden&#8221; betiteln, wollen die eigene Bevölkerung mit der Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht stellen.</p>
<p>Eine Legislaturperiode lang lässt die Merkel-Koalition die Modernisierung des Datenschutzes kaltlächelnd liegen. Keine einzige Regelung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger geht auf ihre Initiative zurück. Obwohl alle Experten sich einig sind, dass gerade aufgrund der exponentiell gewachsenen Nutzung des Web dies dringend nötig wäre. Die Schimäre Stiftung Datenschutz bindet zehn Millionen Euro Steuergelder, hat aber nicht einmal Personal um die Post zu öffnen.</p>
<p>Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat gezeigt, dass sie an dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher und unternehmerischer Ausspähung tatsächlich kein Interesse hat. Wenn sie überhaupt agiert, setzt sie weiter auf längst gescheiterte Selbstregulierungsansätze. In Brüssel torpediert die Bundesregierung weiter die EU-Datenschutzreform. Doch nur ein einheitlich hohes europäisches Datenschutzniveau kann die zeitgemäße Erneuerung der Schutzkonzepte bewirken und ein Gegengewicht zur Datenschutzignoranz der Sicherheitsbehörden und Industrie bieten.</p>
<p>Jetzt gilt es, Sicherheitsgesetze grundrechtskonform einzuhegen und dringende Datenschutzreformen konsequent umzusetzen. Wir müssen die freiheitlichen Grundrechte, für die die demokratischen Gesellschaften unseres Kontinentes lange kämpfen mussten, jetzt entschlossen verteidigen und ausbauen.</p>
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		<title>Protokollrede zur Modernisierung der Verwertungsgesellschaften</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 11:49:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine Initiative der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine <a href="http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/110/1711043.pdf">Initiative</a> (pdf) der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Wir werden heute, wie auch in der kommenden Sitzungswoche und damit zum grande finale dieser Legislaturperiode, noch viele Reden zum Urheberrecht hören, denn die Anträge der Opposition dazu stauen sich. Und das tun sie aus einem guten Grund, meine Damen und Herren! Denn kaum einen Bereich hat diese Bundesregierung sträflicher vernachlässigt als das Urheberrecht.</p>
<p>Sie ignoriert damit, neben ihren eigenen Ankündigungen der Verabschiedung eines dritten Korbes, ihrer BMJ-eigenen Anhörungsrunde von 2010, auch die dringenden Appelle ganz vieler betroffener Gruppen, einschließlich der heterogenen Gruppe der UrheberInnen selbst, die über schwierige und schwierigste  Zustände in den unterschiedlichsten Bereichen zu berichten wissen.</p>
<p>Darüber kann auch das jetzt vorgelegte Reförmchen zu den Verwaisten Werken überhaupt nicht hinwegtäuschen. Angefangen beim Abmahnunwesen, über die Verlagsherrlichkeit im Umgang mit Autoren bis hin zum Dauerärgernis GEMA und der Intransparenz der Verwertungsgesellschaften – das Urheberrecht steht im Konflikt und verliert mit jeder neuen Streitrunde an Überzeugungskraft und innerer Bindungswirkung.</p>
<p>Die Stärke des Urheberrechts war und ist seine zentrale Ausgleichsfunktion zwischen den zahlreichen und recht ungleich institutionalisierten Interessen im Markt der Rechteverwertung. Doch die Politik der vergangenen Jahre, oft allein getrieben von internationalen und supranationalen Initiativen zur Stärkung der „Durchsetzbarkeit“ von Urheberrechten, hat den Ausgleich vernachlässigt und eine Unwucht zugunsten der Verwertungsseite verursacht. Es wird deshalb, neben der Sicherstellung der Effektivität des bestehenden Urheberrechtssystems angesichts neuer technischer Entwicklungen, auch Aufgabe einer umfassenderen Reform des Urheberrechts sein, zeitgemäße Gemeinwohlaspekte der Urheberrechtsgesetzgebung herauszuarbeiten und dabei für einen fairen Interessenausgleich aller Beteiligten zu sorgen.</p>
<p>Der Reformbedarf bei den Verwertungsgesellschaften ist bereits seit vielen Jahren bundestagskundig dokumentiert. Geschehen ist auffälligerweise bis heute wenig bis nichts. Besonders ausführliche Vorschläge hatte bereits in 2008 die Enquete Kultur vorgelegt. Doch auch die Enquete Internet und digitale Gesellschaft hat fraktionsübergreifend erheblichen Reformbedarf diagnostiziert. Die dazu vor zwei Jahren durchgeführte Anhörung brachte ein überwältigendes Votum der versammelten ProfessorInnen für eine umfassende Gesetzesreform unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierungsfolgen, auch in Bezug auf Aspekte der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften.</p>
<p>Das Bekenntnis zur allgemeinen Bedeutung und wichtigen Bündelungsfunktion der Verwertungsgesellschaften, dem auch wir Grünen im Grundsatz zustimmen, sollte angesichts der zunehmend heftiger geführten Debatten auch und gerade durch betroffene Mitglieder zumindest einzelner Verwertungsgesellschaften nicht mehr ohne eine erklärende Einschränkung erfolgen: es darf keine Denkverbote hinsichtlich eines Infragestellen des bestehenden gesetzlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften geben, weil sowohl deren treuhänderische Funktionen als auch deren durch den Gesetzgeber selbst zugewiesene Verteilungsaufgaben zu einer ständigen Überprüfung der Gerechtigkeitsmaßstäbe bei den internen Verfahrens-, Entscheidungs- und Verteilungsmechanismen zwingen.</p>
<p>Zutreffend greift der Antrag der Linken eine Reihe der mittlerweile als unstreitig zu bezeichnenden Problempunkte auf: verbesserte Transparenz hinsichtlich der Kriterien für die Verteilung sowie die tatsächliche Verteilung der Einnahmen selbst, Überprüfung der inhaltlichen Kriterien für die Verteilung auf ihre innere Stimmigkeit und Fairness, verbesserte Mitbestimmung, insbesondere bei Verwertungsgesellschaften mit der durchaus komplex zu nennenden und durchaus nachvollziehbar gelegentlich mit dem preußischen Dreiklassenwahlrecht verglichenen Dreiteilung aus ordentlichen, außerordentlichen und berechtigten Mitgliedern sowie eine verbesserte Aufsichtsstruktur.</p>
<p>Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz trifft bei allen diesen Punkten und trotz der bislang vorliegenden Rechtsprechung immer noch allenfalls rudimentär zu bezeichnende Grundregelungen und ist ansonsten von allergrößter Zurückhaltung gegenüber den vereinsrechtlichen oder gesellschaftrechtlichen Strukturen der Verwertungsgesellschaften geprägt. Genau gegen diese Zurückhaltung bestehen zunehmende Bedenken, wenn und soweit der Gesetzgeber in immer mehr Fällen den Verwertungsgesellschaften die Einnahme- und Verteilungsrolle zuweist. Die damit wachsende treuhänderische Verantwortung der Verwertungsgesellschaften muss auch Konsequenzen für die internen Strukturen nach sich ziehen.</p>
<p>Ein zusätzliches Argument ist die weiter sich ausdifferenzierenden Interessen von Urhebern und Verwertungsgesellschaften angesichts eines wachsenden Marktdruckes. Ein schönes Beispiel dafür spricht der Antrag der Linken mit dem Wunsch vieler UrheberInnen an, zumindest im Rahmen ihrer Selbstvermarktung auf ihre eigenen Werke zugreifen zu können.</p>
<p>Einen Teil dieser Fragen, insbesondere zur Binnendemokratie von Verwertungsgesellschaften, greift auch die EU-Richtlinie auf, die allerdings darüber hinaus auch die grenzüberschreitende Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften unter Wettbewerbsbedingungen zum Ziel hat, eine Entwicklung, die keinesfalls die im Grundsatz angelegten, gleichwohl aber noch ausbaufähigen gemeinwohlbezogenen Funktionen von Verwertungsgesellschaften aushöhlen darf.</p>
<p>Der Antrag der Linken begegnet gleichwohl einigen Bedenken, weshalb wir uns im Ergebnis enthalten wollen und müssen: Die Forderung nach einer Zuordnung der Aufsicht zu einer (noch) nicht näher benannten Regulierungsbehörde verdient zwar Verständnis. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt betreibt die Aufsicht trotz der auf wiederholten Druck erfolgten minimalen personellen Aufstockung auf geringem, nahezu unsichtbaren Niveau. In der Konstruktion fällt dabei auch die fehlende personelle wie institutionelle Unabhängigkeit des DPMA vom Bundesjustizministerium ins Auge. Andererseits erfordert die Aufsicht einen maximal hohen Kenntnisstand der komplexen Rechtsmaterie und würde wohl auch bei jeder anderen Regulierungsbehörde Gefahr laufen, zunächst nur als ein Anhängsel im Konzert mit anderen, oftmals als wichtiger wahrgenommenen Themen mitzulaufen. Pragmatischer erscheint es deshalb, dem DPMA noch eine Chance zu geben, auf der Grundlage veränderter materiellrechtlicher Bestimmungen und einer erneuten Ressourcenaufstockung.</p>
<p>Auch die Forderung nach einer Vorabgenehmigungspflicht von Tarifen bei der DPMA würde einen fundamentalen Paradigmenwechsel mit sich bringen. Damit würde die primäre Verantwortung und damit auch das BlameGame für die destruktiven Folgen der massiven Streitigkeiten bei der Verwertung wieder primär bei der Verwaltung liegen, u.a. ohne dass diese einen privilegierten Zugang zu den für eine sachgerechte Streitbeilegung notwendigen Informationen hätte. Realistischer erscheint es deshalb, zunächst einmal zu prüfen, wie das bestehende Aufsichtssystem die ihm zugewiesenen Möglichkeiten auszuschöpfen vermag. In diesem Zusammenhang beobachten wir auch aufmerksam die Bemühungen der Mitglieder verschiedener Verwertungsgesellschaften notwendige Reformen anzustoßen.</p>
<p>Wir haben in unserem Programm für die Bundestagswahl 2013 formuliert: Die Möglichkeit der kollektiven Wahrnehmung der Rechte von UrheberInnen durch Verwertungsgesellschaften ist ein entscheidendes Instrument, um eine angemessene Vergütung praktikabel sicherzustellen. Auch wenn nicht alle Verwertungsgesellschaften über einen Kamm zu scheren sind, wollen wir mehr gleichberechtigte Mitsprache sicherstellen. Die Verwertungsgesellschaften müssen gerechter, transparenter und demokratischer werden, wir werden dies rechtlich soweit möglich vorantreiben und unterstützen Initiativen wie auch die Verwertungsgesellschaften selber, diese Reformschritte zu gehen. Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft müssen alternative Lizenzmodelle wie „Creative Commons“ nutzen oder andere Geschäftsmodelle entwickeln können.</p>
<p>Die kommende Bundesregierung wird es sich nicht wieder erlauben können, den gesellschaftlichen Konflikt um die Verwertungsgesellschaften auf die gleiche Weise zu ignorieren, wie es diese schwarz-gelbe Merkel-Chaos-Truppe aufgrund ihrer Zerstrittenheit getan hat. Vor allem hilft angesichts der Komplexität der Detailprobleme keine Vogel-Strauß-Taktik, denn eine Verschleppung der Klärung zieht auch hier nur noch größere Probleme nach sich. Wir Grüne stehen ein für eine problemgerechte Lösung mit allen betroffenen Akteuren, die den fairen Ausgleich der Interessen in den Mittelpunkt rücken wird.</p>
<p align="right">Vielen Dank!</p>
</blockquote>
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		<title>Bundestag dämmt interfraktionell Patentierung im Softwarebereich ein</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 11:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor Kurzem haben alle Fraktionen des Bundestages gemeinsam einen interfraktionellen Antrag gegen die ausufernde Patentierung im Softwarebereich in den Bundestag eingebracht. Wir hatten ausführlich über den Antrag und eine hierzu stattgefundene Anhörung, bei der die Initiative viel Lob erfuhr, berichtet. Nun fand die abschließende Beratung der Initiative statt. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Vor Kurzem haben alle Fraktionen des Bundestages gemeinsam einen interfraktionellen Antrag <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf">“Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen</a>” (pdf) in den Bundestag eingebracht. Hier findet Ihr meine <a href="../2013/04/protokollrede-zu-softwarepatenten/">Protokollrede zur Einbringung des Antrags</a>, der der ausufernden Patentierung im Softwarebereich klare Grenzen aufzeigt. Wir hatten ausführlich über den Antrag <a href="../2013/04/bundestag-spricht-sich-interfraktionell-gegen-softwarepatente-aus/">berichtet</a>.</p>
<p>In der Initiative kommt das gemeinsame Anliegen aller Fraktionen zum Ausdruck, Softwarelösungen zukünftig ausschließlich urheberrechtlich zu schützen und darüber hinaus keinen Patentschutz für abstrakte Lösungen zu gewähren. Eine Ausnahme soll lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.</p>
<p>Hier findet Ihr auch eine <a href="http://www.bikt.de/fileadmin/redakteur/pdf/1713086_en.pdf">englische Version des Antrags</a> (pdf), die der <a href="http://www.bikt.de/">Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT)</a> angefertigt hat. Eine <a href="https://fsfe.org/news/2013/news-20130612-01.en.html">englische Erklärung zum Antrag</a> hat die Free Software Foundation Europe dankenswerter Weise angefertigt, um auch die internationale Diskussion, in der ja gerade viel <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Patentamt-rueckt-von-Software-Patenten-ab-1887489.html">Bewegung</a> ist, voranzubringen.</p>
<p>Nach der ersten Lesung des Antrags fand eine <a href="../2013/05/oeffentliche-anhoerung-zu-softwarepatenten-am-13-mai-2013-im-bundestag/">Anhörung zur Initiative</a> statt, bei der diese viel Lob erfuhr. Über die abschließende Beratung des Antrags, der nach der Anhörung keine Änderung mehr erfuhr, hatte u.a. heise <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fordert-Schranken-fuer-Softwarepatente-1885076.html">berichtet</a>. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede zur 2./3. Lesung. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freue ich mich. <strong></strong></p>
<blockquote><p><strong>Protokollrede zur 2./3. Lesung des interfraktionellen Antrags zu Softwarepatenten</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>Erst vor wenigen Wochen diskutierten wir an dieser Stelle über unsere interfraktionell vorgelegte Initiative „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen”.</p>
<p>Als Grüne haben wir uns, auch und gerade vor dem Hintergrund so manch anderer Debatte, die wir hier in diesem Bereich in dieser Legislatur geführt haben, sehr über die interfraktionelle Initiative und die Erneuerung der gemeinsamen Absichtsbekundung, der weiter ausufernden Patentierung im Softwarebereich einen Riegel vorzuschieben, gefreut.</p>
<p>Ich spreche sehr bewusst von „Erneuerung“ der gemeinsamen Absichtserklärung, da, wie wir ja alle wissen, eine entsprechende – ebenso interfraktionelle – Aufforderung, sich dieses drängenden Problems anzunehmen, seit etlichen Jahren vorlag ohne dass es zu notwenigen Nachjustierungen gekommen ist.</p>
<p>Auch an so mancher, in der nun vorgelegten Initiative zu findenden Formulierung ist daher abzulesen, dass die Geduld der Fraktionen, dem munteren Treiben findiger Patenttrolle weiter zuzusehen zusehends schwindet und der einhellige Wille besteht, weiter zunehmender Marktzugangsbarrieren vor allem für kleine und mittlere Unternehmen effektiv einzuschränken.</p>
<p>Die Geduld aller Beteiligten schwindet auch vor dem Hintergrund, dass es schlicht nicht hinnehmbar ist, dass Einzelentwickler und vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung neuer Software durch eine heute in Teilen unklare Rechts- und eine häufig unüberschaubare Patentlage unbeabsichtigt riskieren, die Patente Dritter zu verletzen. Hierdurch wird Innovationskraft in einem auf Innovationen angewiesenen Bereich unnötig ausgebremst.</p>
<p>Aufgrund immer schneller werdenden Innovationszyklen und einer ganz erheblichen Anzahl gewährter Softwarepatente sowie einer – teilweise sicherlich auch bewusst – unklaren Formulierung vieler Patentansprüche ist es vor allem kleinen und mittleren, aber zunehmend auch großen Unternehmen heute praktisch unmöglich, die Patentlage zu überblicken.</p>
<p>Die direkte Folge dieser heute vielfach unklaren Rechts- und unüberschaubaren Patentlage sind die Verfahren, die zahlreiche Unternehmen derzeit gegeneinander führen und von denen wir beinahe täglich in den Zeitungen lesen können.</p>
<p>Zugleich sind sie nur die Spitze des Eisbergs. Für mich und meine Fraktion ist es nicht hinnehmbar, weiter zu beobachten, dass es sich zwar wenige große Unternehmen leisten können, angesichts der Unwägbarkeit eines langwierigen Rechtsstreits Patentlizenzgebühren oftmals auch dann zu zahlen, wenn ein entsprechender Anspruch durchaus zweifelhaft ist, während kleine und mittelständige Unternehmen sowie einzelne Entwickler dies nicht können.</p>
<p>Ich hoffe, uns allen, und damit blicke ich auch in Richtung Regierungsbank, ist mittlerweile bewusst, dass es hier einen tatsächlichen Handlungsbedarf gibt. Ziel notwendiger Reformen muss sein, der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers wieder Geltung zu verschaffen und der ausufernden Patentierung im Softwarebereich wieder deutliche Grenzen aufzuzeigen. Dazu, wie dies umgesetzt werden könnte, machen wir konkrete Vorschläge in unserem Antrag, auf die ich ja bereits ausführlich in der ersten Lesung eingegangen bin und es uns allen an dieser Stelle erspare, noch einmal detailliert darauf zu verweisen.</p>
<p>Das Ziel, der eigentlichen Intention des Gesetzgebers wieder Geltung zu verschaffen, sollten wir, und auch da schau ich, meine Damen und Herren, noch einmal direkt in Richtung Regierungsbank, keinesfalls aus den Augen verlieren. Geschieht dies, so bin ich mir sicher, werden wir hier in der nächsten Legislatur erneut stehen und eine ganz ähnliche Debatte führen.</p>
<p>Als Grüne Fraktion hatten wir bedauert, dass sich die schwarz-gelbe Koalition erneut geweigert hat, diese Initiative mit <em>allen</em> Fraktionen dieses Hohen Hauses vorzulegen, was wir angeregt hatten. Umso erfreulicher finden wir es, dass auch Die Linke das Anliegen unterstützt und so zum Ausdruck bringt, dass der vorgelegte Antrag in der Tat den Willen <em>aller</em> Fraktionen widerspiegelt.</p>
<p>Dass unser Antrag, in dem wir feststellen, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme heute eine „unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft“ sind, in der hierzu stattgefundenen Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses breite Zustimmung der geladenen Sachverständigen fand und vielfach gelobt wurde, hat uns sehr gefreut. Ihnen an dieser Stelle für Ihre Expertise noch einmal einen ganz herzlichen Dank.</p>
<p>Gewiss ist der Antrag auch ein Stück weit der guten Zusammenarbeit im Rahmen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu verdanken, die sich in einer eigenen Projektgruppe mit den Fragegestellungen, die nun auch Gegenstand der Initiative sind, sehr intensiv auseinandersetze.</p>
<p>Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr sicher, dass der heute in abschließender Beratung auf der Tagesordnung stehende Antrag nicht die letzte Initiative sein wird, die auf die vielfach wirklich progressiven – vielfach interfraktionell verabschiedeten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aufbaut und verspreche Ihnen, dass zumindest meine Fraktion an verschiedenen Stellen auf die gemeinsam gefassten Beschlüsse zurückgreifen und auch sie gegebenenfalls an sie erinnern wird.</p>
<p align="right">Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!</p>
</blockquote>
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		<title>Rede zum digitalen Verbraucherschutz, zur Stiftung Datenschutz, zur #VDS &amp; #PRISM</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 08:07:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KonstantinNotz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages stand unter TOP 14 der Punkt „Digitaler Datenschutz“. Hierzu lag eine Initiative der SPD vor. Gegenstand der Plenardebatte war zudem ein von uns Grünen gemeinsam mit der SPD vorgelegter Antrag zur Stiftung Datenschutz. Das Video von Konstantins Rede, in der Konstantin neben dem Totalversagen der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes unter anderem auch die anhaltenden Forderungen nach Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und die aktuellen Enthüllungen um das NSA-Überwachungsprogramm Prism thematisierte, dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt. Über Eure Kritik und Anregungen freuen wir uns.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Tagesordnung der gestrigen 246. Sitzung des Bundestages stand unter TOP 14 der Punkt „Digitaler Datenschutz“. Hierzu lag eine Initiative der SPD vor. Gegenstand der Plenardebatte war zudem ein von uns Grünen gemeinsam mit der SPD vorgelegter <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711825.pdf">Antrag „Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen“</a> (pdf) zur <a href="../?s=Stiftung+Datenschutz">Stiftung Datenschutz</a>. Das Video meiner Rede, in der es neben dem Totalversagen der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes unter anderem auch um die Vorratsdatenspeicherung und die aktuellen Enthüllungen um das NSA-Überwachungsprogramm Prism ging, dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt. Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.</p>
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