In der gestrigen Debatte im Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments habe ich betont, dass es keinen "quick fix" für ein Safe Harbor-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben kann. Ich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die sagen: Lasst uns einfach ein "Safe Harbor plus" machen. Wie sollen wir das Rechtssystem der Vereinigten Staaten mit einer Entscheidung der EU-Kommission ändern? Das geht nicht. Punkt.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Eben haben wir über die bisher stattgefundenen Fachgespräche des Ausschusses „Digitale Agenda“ im ersten Halbjahr 2015 berichtet und einen Ausblick auf die Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 gegeben. Genauso haben wir eben bereits über die heutige, reguläre Sitzung des Ausschusses und unseren Antrag zur Netzneutralität berichtet. Im Anschluss an die reguläre Sitzung findet am heutigen 30. September 2015 das erste der drei Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 statt. Das Thema lautet „Digitalisierung der Arbeit“.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
Die jüngsten – inzwischen eingestellten - Ermittlungen wegen Landesverrats im Fall netzpolitik.org zeigen, dass Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen nicht ausreichend geschützt sind. Zwar sind derartige, schwerwiegende Vorwürfe wegen Landesverrats eher die Ausnahme, dennoch sehen sich Journalistinnen und Journalisten immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und im Rahmen eines Fachgesprächs zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ergriffen werden müssen.