Archiv für das Schlagwort ACTA

Landtag von Schleswig-Holstein spricht sich einstimmig gegen ACTA aus

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Die Grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat am 10. Februar 2012 einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf bundes- und europäischer Ebene gegen eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens einzusetzen. Ermutigt durch darauf folgende Pressemitteilungen von CDU, FDP und SPD ergab sich die Chance, einen interfraktionellen Antrag zu beschließen, was in der Tat gelang. Jörg Nickel ist netzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein.

Von am 24. Februar 2012 und abgelegt unter Aus den Ländern, Blog, Parlamentarische Initiativen.

Debatte zum Urheberrecht auf sz.de

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Momentan gibt es auf sueddeutsche.de eine Diskussion zu ACTA und der Zukunft des Urheberrechts. Einen grundsätzlichen Aufschlag gab es von Dirk von Gehlen und jetzt folgen Interviews mit Fachpolitikern aus den einzelnen Parteien. Ab heute steht auch das Interview mit Malte Spitz auf der Seite was ihr unten nachlesen könnt und stark auf dem Beschluss (PDF) der vergangenen Parteitages aufbaut und die grüne Position deutlich macht. Die Debatte läuft auch bei twitter unter dem Hashtag #urheberdebatte. Das Inteview im Wortlaut dokumentieren wir hier.

Von am 23. Februar 2012 und abgelegt unter Blog, sonstiges.

Es geht weiter – jetzt erst recht: Anti-ACTA-Aktionen am 25. Februar

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Mit den Protesten am 11. Februar wurde von weit über 50.000 Teilnehmern an den Anti-ACTA Demonstrationen in Deutschland ein klares Zeichen für die Ablehnung des Abkommens in der Bevölkerung gesetzt. Doch die überraschend starke Mobilisierung der Menschen bei den Demonstrationen, die vorläufige Entscheidung der Bundesregierung, das Abkommen vorerst nicht zu unterzeichnen sowie die rechtliche Überprüfung

Von am 23. Februar 2012 und abgelegt unter Blog.

EuGH-Überprüfung darf nicht zum Freifahrtsschein für ACTA werden

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Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.

Von am 22. Februar 2012 und abgelegt unter Blog.

ACTA, die Öffentlich-Rechtlichen und die Content Allianz

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Die Content Allianz, bei der unter anderem neben dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der GEMA und der Produzentenallianz auch die ARD und das ZDF  Mitglied sind, haben die Bundesregierung aufgefordert, das ACTA-Abkommen zu unterschreiben. Alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen entsprächen bereits dem deutschen Schutzniveau, so die COntent Allianz in einer gemeinsamen

Von am 20. Februar 2012 und abgelegt unter Blog, sonstiges.

Aktuelle Videos zu ACTA

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An dieser Stelle wollen wir noch zwei Videos zu ACTA dokumentieren, in denen Vertreter der Grünen ihre Position zum Abkommen erläutern. Bereits am Mittwoch berichtete der NDR, genauer das Medienmagazin ZAPP, über “ACTA, das Netz und die Urheber”. Wie immer lassen sich auf der die Sendung begleitende Seite im Netz zahlreiche weitere Informationen zu ACTA und verschiedene, weitere Videos und Interviews finden. Zudem hat die Europagruppe der Grünen im Europäischen Parlament gerade ein aktuelles Video von ihrer Aktion gegen ACTA vor dem Europäischen Parlament in Straßburg veröffentlicht.

Von am 17. Februar 2012 und abgelegt unter Blog.

Was hat das jüngste Urteil des EuGH mit ACTA zu tun?

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Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.

Von am 17. Februar 2012 und abgelegt unter Blog.
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