Heute hat das Bundeskabinett also endgültig beschlossen, Arne Schönbohm zum Präsidenten des BSI zu machen - gegen jede Kritik und vorsätzlich. Das Agieren des Innenministeriums im Bereich der IT-Sicherheit ist seit langem äußerst problematisch. Das Ministerium ist mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und einem effektivem Grundrechtsschutz nicht nur überfordert, es ist mittlerweile auch Ursache für die zunehmende Verunsicherung im Bereich der IT-Sicherheit. Im Kanzleramt sollte man dringend darüber nachdenken, dem Ministerium die Verantwortung für die IT-Sicherheit in Deutschland zu entziehen. Wenn es eines weiteren Belegs für die Notwendigkeit eines vom Ministerium unabhängigen BSI, gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung ihn heute geliefert.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Montag, dem 22. Februar 2016, von 13:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Rolle der Bundeswehr im Cyberrraum durchführen. Im Zuge der Anhörung werden verfassungs-, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen sowie ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare und die hieraus erwachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Bundeswehr erörtert. An dieser Stelle informieren wir über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die Anmeldemodalitäten.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Am nächsten Mittwoch, am 16. Dezember 2015, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses "Digitale Agenda" zum Thema „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe" statt. An dieser Stelle machen wir auf das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog, die eingegangenen Stellungnahmen und die Anmeldemodalitäten.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.