Heute begehen wir den Europäischen Datenschutztag, der auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen wurde und seit 2007 rund um den 28. Januar stattfindet. In den nächsten Tagen und Wochen finden verschiedene weitere Aktionstage zum Datenschutz statt. Insgesamt thematisieren die Aufrufe die Notwendigkeit der umfassenden Aufklärung der weiterhin im Raum stehenden Vorwürfe im Rahmen der derzeitigen Ausspäh- und Geheimdienstskandale. Sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Grüne Europafraktion beteiligen sich an den Aktionstagen.
Soeben wurde Konstantin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Bundestagesfraktion gewählt. Der Schutz unserer individuellen Freiheits- und Grundrechte sowie der Einsatz für eine moderne und weltoffene Gesellschaft ist heute wichtiger denn je. Über die Chance, diese wichtigen Zukunftsthemen für die grüne Bundestagsfraktion in einem tollen Team bearbeiten zu dürfen, freut sich Konstantin sehr.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
Viele haben es geahnt. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD bedeutet für unsere Bürgerrechte nichts gutes. War in dem von mir gestern veröffentlichten Arbeitsstand von Sonntagabend der Punkt Vorratsdatenspeicherung noch als strittig markiert, gibt es jetzt anscheinend eine Einigung. Den Absatz auf den man sich anscheinend jetzt verständigt hat, dokumentieren wir hier.
Am heutigen Montagabend findet im Europäischen Parlament die erste wichtige Abstimmung über die Zukunft des Datenschutzes in Europa statt. Die grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrige Überwachungspraxis von Geheimdiensten und die Mitwirkung der Internetindustrie weltweit haben das Vertrauen in die freiheitliche Nutzung des Internets schwer beschädigt. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit braucht Privatheit. Das gilt für das Verhältnis Bürger-Staat wie auch das Verhältnis Unternehmen-Verbraucher gleichermaßen.