Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren intensiv geführt. Es liegen seit langem mehrere, sehr deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, aber zum Beispiel auch der Justizministerkonferenz etc. vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz vorgesehene Privilegierung auszuweiten. Genauso liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Heute haben sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen bei uns erkundigt, warum wir uns denn beim Antrag der SPD enthalten hätten. Einige freundlicher, andere weniger.
Angesichts der Tatsache, dass auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen, die vom 25.11. bis zum 27.11.2011 in Kiel stattfinden wird, u.a. auch ein netzpolitischer Leitantrag des Bundesvorstandes mit dem Titel “Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!” zur Abstimmung steht, wird so mancher, derzeit sichtlich nervös. So verschickten mehrere Interessensverbände eine gemeinsame Stellungnahme zum netzpolitischen Antrag, nach deren Lektüre sich Konstantin, Claudia Roth, Volker Beck und Jerzy Montag veranlasst sahen, eine kurze Replik zu schreiben.
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