Digitale Plattformen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers. Dass es bei sozialen Netzwerken, Telemedien und anderen Anbietern digitaler Infrastruktur […]
Gestern fand die erste Debatte zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Grünen zu einem Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Damit wollen wir das nachweislich sinnlose Leistungsschutzrecht wieder rückgängig machen. Die Debatte ging leider aufgrund der Fülle der Tagesordnung zu Protokoll. Hier könnt Ihr die Rede von Tabea Rößner für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu lesen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ausschüsse. Bei der abschließenden Lesung versprechen wir aber, dass diese Debatte definitiv nicht zu Protokoll gehen wird, auch wenn wir dafür tief in der Nacht reden müssen.
Vor kurzem hatten wir bereits einen kurzen Ausblick auf die Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres gegeben. Insgesamt wird der Ausschuss bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Die erste Anhörung zum Thema Open Data hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung vom 5. November. Die zweite Anhörung zum Thema E-Health hat am 12. November stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. An dieser Stelle geben wir einen Ausblick auf die kommende Anhörung.
Heute hat der Suchmaschinenanbieter Google angekündigt, ab dem 09. Oktober 2014 die Snippets aus den Ergebnissen der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage zu entfernen. Dieser Schritt hatte sich bereits abgezeichnet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast, der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages, habe ich heute das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht kritisiert. Das Leistungsschutzrecht hat den Verlagen nichts gebracht, aber den Nutzerinnen und Nutzern geschadet. Es gehört abgeschafft.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Die VG Medien hat heute Klage wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.
Archive