Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die betreffenden Regelungen, sowohl was die Anwendung der im Gesetz implizierten Netzsperren als auch was das Führen von Sperrlisten durch das BKA angeht, wurden per Ministererlassvom 17. Februar 2010 ausgesetzt. Die Erfolge der Löschbemühungen, darauf verständigte man sich, sollten nach einem Jahr auf Grundlage der vom BKA geführten monatlichen Lösch-Statistiken evaluiert werden.

Nun, nachdem der Bundestag sich in mehreren Anhörungen (im Unterausschuss Neue Medien am 25.10.2010 und im Rechtsausschuss am 10.11.2010) und etlichen Plenardebatten ausführlich mit dem Thema Netzsperren beschäftigt hat, steht die Evaluierung der bisherigen Löscherfolge also unmittelbar bevor. Dennoch hat die Bundesregierung ganz offensichtlich, obwohl Abgeordnete aller Fraktionen in der Zwischenzeit etliche Fragen hierzu an die Bundesregierung gestellt haben, nach wie vor keinerlei Plan, wie und durch wen die Evaluierung tatsächlich durchgeführt werden soll. Die Antworten auf die Fragen, die ich und meine Kollegen bisher an die Bundesregierung diesbezüglich gestellt haben (ausführliche Infos zu den von mir gestellten Fragen findet Ihr hier; hier, hier und hier), waren leider wenig erhellend, teilweise sogar widersprüchlich.

So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf Lars Klingbeil (SPD) am 15. Oktober 2010 bezüglich der Frage, auf welcher Datengrundlage eine Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes erfolgen solle, von Seiten der Bundesregierung, dass die Evaluierung “u.a. auf der Basis statistischer Erhebungen” erfolgen solle. Dazu zähle, so die Bundesregierung, “neben einer Auswertung der Anzahl der festgestellten und durch das Bundeskriminalamt (BKA) an das Ausland übermittelten sowie der darauf aufbauend gelöschten Internetseiten auch etwa die Prüfung, ob hinreichende Rahmenbedingungen zur Gewährleistungen von Löschungen vorhanden waren”.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken zum “Sachstand `Löschen statt Sperren´” vom 20. Oktober 2010 heißt es dann wiederrum von Seiten der Bundesregierung  in den Antworten auf die Fragen 41 bis 43 bezüglich der nach einem Jahr anstehenden Evaluierung des ausgesetzten Zugangserschwerungsgesetzes und der Frage, welches Ministerium für die Evaluierung zuständig sei, dass man sich noch auf keinen genauen Termin, wann die einjährige Evaluierungsfrist ablaufe, festgelegt habe und es auch noch nicht klar sei wie die Ausgestaltung der Evaluierung aussehen werde. Hierüber würden die zuständigen Ressorts, das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministeriums des Inneren “auf der Grundlage der dazu enthaltenen Aussagen im Koalitionsvertrag noch entscheiden”.

Wir erinnern uns: Unter dem Kapitel „Netzsperren“ heißt es  im Koalitionsvertrag:
„Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist für uns von herausragender Bedeutung. Kinderpornographische Angebote in Kommunikationsnetzen müssen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhafte wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich.

Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.

Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.“

Das heißt, im Koalitionsvertrag finden sich zwar Aussagen darüber, dass evaluiert werden soll, Antworten auf die Fragen wie und durch wen diese Evaluierung stattfinden soll, finden sich jedoch nicht. Weder auf die Frage, welches der drei erwähnten Ressort nun tatsächlich zuständig ist, noch wie die Evaluierung konkret ausgestaltet werden soll, finden sich Antworten. Frappierend: Während die Bundesregierung am 15. Oktober 2010 noch zumindest ansatzweise wusste, wie eine Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes aussehen soll, weiß sie dies fünf Tage später, am 20. Oktober 2010, scheinbar nicht mehr.

In der Antwort auf meine Frage, die wiederum abermals exakt eine Woche später, also am 27.10.2010, bei uns eingegangen ist, antwortet die Bundesregierung aus unserer Sicht dafür relativ unmissverständlich: “Die Zuständigkeit für das Zugangserschwerungsgesetz obliegt innerhalb der Bundesregierung dem Bundesministerium der Justiz.”

Diese Aussage lässt nur eine Interpretation zu: Wenn man sich innerhalb der Bundesregierung offensichtlich mittlerweile geeinigt hat, dass die Zuständigkeit für das Zugangserschwerungsgesetz – alleinverantwortlich – beim Justizministerium liegt, ist es nur folgerichtig, dass die Evaluierung des betreffenden Gesetzes auch allein durch dieses Ministerium durchzuführen ist. Problematisch ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass das Bundesjustizministerium die Evaluierung auf den Grundlagen der Daten, die wiederum nach Anweisung des Bundesinnenministeriums an das Bundeskriminalamt (Stichwort “Ministererlass”), welche dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, vornehmen muss. Ob diese Datengrundlage tatsächlich für eine Evaluierung ausreicht, darf aus heutiger Sicht stark bezweifelt werden. Bislang war also, obwohl das Zugangserschwerungsgesetz vor exakt einem Jahr ausgesetzt wurde und im Koalitionsvertrag die Evaluierung nach einem Jahr angekündigt wird, das weitere Vorgehen innerhalb der Bundesregierung vollkommen unklar.

Am 2. Februar 2011 habe ich die Bundesregierung deshalb folgendes gefragt:
„Hat sich die Bundesregierung bezüglich der nach einem Jahr anstehenden Evaluierung des in Teilen ausgesetzten Zugangserschwerungsgesetzes bereits auf ein Datum verständigt und ist nunmehr koalitionsintern geklärt, wie die Ausgestaltung der Evaluierung aussehen und welches/welche der beteiligten Ministerien sie vornehmen wird oder bleibt es dabei, dass die Evaluierung von einem „fachlichen, unabhängigen Institut“, wie dies die für das Gesetz zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes in Aussicht gestellt hat (Spiegel online vom 26. Mai 2009), vorgenommen werden soll?“

Die Antwort der Bundesregierung erreichte mich am 8. Februar 2011. Sie lautet:
„Sämtliche angesprochenen Fragen zur Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes sind gegenwärtig noch Gegenstand von Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.“

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Es bleibt also weiterhin dabei: Die Bundesregierung hat offenbar nach wie vor, trotz Verstreichens der einjährigen Evaluierungsfrist, immer noch keinerlei Plan, wie sie mit dem Zugangserschwerungsgesetz weiter umgehen will.

Reine Mutmaßung wäre es natürlich, zu überlegen, ob dies auch damit zusammenhängen könnte, dass es so scheint, als gäbe es auch im Europäischen Parlament, dessen Innenausschuss heute um ca. 20:30 Uhr eine erste Abstimmung über den Bericht der konservativen Abgeordneten Roberta Angelilli vornehmen wird, offenbar keine Mehrheit für die europaweite Einführung verpflichtender Netzsperren mehr gibt.

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