Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.

Die betreffenden Regelungen, sowohl bezüglich der Anwendung der im Gesetz implizierten Netzsperren als auch des Führens von Sperrlisten durch das BKA, wurden per Ministererlass des Bundesministeriums des Inneren ausgesetzt. Die Erfolge der Löschbemühungen  sollten nach einem Jahr auf Grundlage der vom BKA geführten monatlichen Lösch-Statistiken evaluiert werden.

Die Bundesregierung, das können wir aufgrund der schwarz-gelben Antworten auf unsere Anfragen (ausführliche Infos findet Ihr hier, hier, hier; hier, hier und hier) heute sagen , hat auch nach Ablauf der einjährigen Evaluierungsfrist keinerlei Plan, wie sie weiter vorgehen will.

Am 1. März habe ich, da uns Parlamentariern leider immer noch nicht die monatlichen Evaluierungsstatistiken automatisch zugeleitet werden,  den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Ole Schröder, in einem Brief gebeten, den Mitgliedern des Unterausschusses Neue Medien die vom BKA geführten Statistiken monatlich zukommen zu lassen.

Am 15. März antwortete mir der Staatssekretär und übersandte uns die BKA-Statistiken für den Januar 2011. Zudem, so Dr. Schröder, komme man unserer Bitte gerne nach und werde den Mitgliedern des Unterausschusses in Zukunft die Statistiken unaufgefordert monatlich zur Verfügung zu stellen. Zukünftig haben wir als Parlamentarier also die Möglichkeit, uns jeden Monat ein Bild über die Erfolge der verstärkten Löschbemühungen des BKAs zu machen. Auch zukünftig werden wir hier regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen in Sachen Löschbemühungen berichten.

Die Statistik für Januar umfasst zum ersten Mal nicht nur die durch den Erlass des BMI ursprünglich vorgesehene einwöchige Evaluierung, sondern dokumentiert darüber hinaus auch die Versendung von wöchentlichen Mahnungen an die ausländischen Behörden.

Mit Hilfe der nun vorgelegten Zahlen lässt sich nun – wenn auch etwas umständlich – berechnen, wie viele der Seiten noch nach zwei, drei und vier Wochen erreichbar waren. Dies konnte durch die bisherigen Statistiken, was wir immer wieder kritisierten, nicht belegt werden. Die Ergebnisse der nun vorgelegten Statistik sind erstaunlich.

Die Zahlen für den Januar im Einzelnen:

  • Im Januar wurden insgesamt Mitteilungen zu 143 Seiten ins Ausland versandt
  • 81 % der Seiten lagen in 3 Staaten (33% USA, 33% RUS, 15% CAN)
  • nach einer Woche waren 32% der Inhalte noch verfügbar, sprich 68% gelöscht, in relativen Zahlen waren also 97 der 143 Seiten gelöscht, eine erste Mahnung wurde verschickt
  • nach zwei Wochen musste in 10 Fällen eine zweite Mahnung verschickt werden, d.h. es wurden von den 46 noch nicht gelöschten Inhalten in der Zwischenzeit 36 gelöscht, übrig blieben somit 10 Seiten, in Prozenten 133 von 143 Seiten = 93 %
  • nach drei Wochen musste in 3 Fällen eine dritte Mahnung verschickt werden, d.h. es wurden von den 10 noch nicht gelöschten Inhalten in der Zwischenzeit abermals 7 gelöscht, übrig blieben somit 3 Seiten, in Prozenten 140 von 143 Seiten = 98 %
  • nach vier Wochen musste in einem Fall eine vierte Mahnung verschickt werden, d.h. es wurden von den 3 noch nicht gelöschten Inhalten in der Zwischenzeit abermals 2 gelöscht, übrig bleib somit 1 Seite, in Prozenten 142 von 143 Seiten = 99 %

Auch die vom BKA nun vorgelegten Zahlen belegen noch einmal eindeutig, was die von eco beim Löschen gemachten Erfahrungen bereits zeigten: Das Löschen entsprechender  Inhalte im Ausland ist durchaus möglich. Der eingeschlagene Weg, das Verfahren im Laufe des letzten Jahres immer wieder an die beim Löschen gemachten Erfahrungen anzupassen, war ganz offensichtlich erfolgreich. So führten, das zeigen die Zahlen des BKA eindeutig, v.a. auch die regelmäßigen Mahnungen letztendlich zur effektiven Löschung der Seiten.

Der eingeschlagene Weg muss nun konsequent fortgesetzt werden, damit das Löschen noch effektiver erfolgen kann. Dazu gehört es auch, endlich das zwischen dem BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der BPjM nach wie vor in der Abstimmung befindliche Harmonisierungspapier zu unterschreiben. Am 14. Februar gab die Bundesregierung uns gegenüber in der Antwort auf eine schriftliche Frage an, dass die Unterzeichnung des Harmonisierungspapiers unmittelbar bevorstünde.

Vor dem Hintergrund der nun vorgelegten Zahlen und der Erkenntnis aus mehreren Anhörungen zum Zugangserschwerungsgesetz im Deutschen Bundestag, dass die Einrichtung von Netzsperren zum gefährlichen Nichtstun verleitet, irritiert es doch sehr, dass das BKA auch weiterhin offensiv an der Forderung nach der Einführung von Netzsperren festhält.

Der Bundestag wird sich in der nächsten Woche in mehreren Ausschüssen mit den von allen Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwürfen zur Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes beschäftigen. Darüber hinaus steht im Unterausschuss Neue Medien die Auswertung der am 25.Oktober 2010 stattgefundenen Sachverständigen-Anhörung auf der Agenda.

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