ELENA, das war direkt nach dem Start des Verfahrens klar, ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.

Nach massiven öffentlichen Protesten hatte Ministerin von der Leyen nach Einführung des Verfahrens am 1. Januar 2010 lediglich rein kosmetische Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken wurden so nicht ausgeräumt. So war es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Beispiel nicht möglich, vor dem Jahr 2012 Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über sie übermittelt und zentral gespeichert wurden, was eklatant gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt.

Aus diesem Grund haben wir Grünen im Februar diesen Jahres in unserem Antrag „ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen“ die Aussetzung des Verfahrens und eine grundlegende Überarbeitung der Vorgaben gefordert. Meine Rede zu dem Antrag findet ihr hier.

Zwischen erster Lesung und anschließender Diskussion in den Fachausschüssen des Bundestages kündigten auch die  innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz und der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Ahrend  medienwirksam an, ELENA „kippen“ zu wollen. Auch führende Politiker der Union (u.a. der innenpolitische Sprecher Uhl) haben die Verfassungskonformität des Verfahrens öffentlich bezweifelt. Verwundert hat es da sehr, dass sowohl Union als auch FDP, als es im Ausschuss exakt um diese Frage der Aussetzung des Verfahrens ging, sich an die eigenen Worte nicht mehr erinnerten und gegen den grünen Antrag auf Aussetzung und grundlegende Überarbeitung von ELENA stimmten.

Zwischenzeitlich hatte auch Bundeswirtschaftsminister Brüderle – allerdings mit Hinweis auf die Kosten, nicht auf die immensen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich des Verfahrens – in einem Artikel des Nachrichtenmagazins focus angekündigt, ELENA auf unbestimmte Zeit aussetzen zu wollen. Unterstützung erhielt er auch durch Bundeskanzlerin Merkel, die in einer dpa Meldung ebenfalls verlauten ließ, dass man eine Aussetzung des Verfahrens prüfen müsse.

Trotz dieser Ankündigung des zuständigen Bundesministers und der Kanzlerin, haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP unseren Antrag. der exakt dies fordert, auch in der abschließenden Lesung im Bundestag abgelehnt und damit die Bundesregierung brüskiert. Stattdessen verteidigten die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und SPD das Projekt im Parlament vehement und offenbarten, wie egal ihnen die massiven verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken bei ELENA sind. Hier meine Rede.

Kurz nach der Ablehnung unseres Antrags vollzog die Bundesregierung im November ein Manöver, das unsere  Bedenken bezüglich ELENA nicht etwa entkräftete, sondern vielmehr noch einmal verstärkte: Sie verlängerte die Testphase des Verfahrens, was nichts anderes bedeutet, als das zwar nach wie vor Daten der Beschäftigten übermittelt und zentral gespeichert werden, gleichzeitig durch die Verschiebung des Verfahrens um zwei Jahre keine Auskunft über die eingespeicherten Daten vor dem Jahr 2014 gegeben werden kann – ein eklatanter Widerspruch zum verfassungsrechtlich gebotenen Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Suggestion eines Stopps des Verfahrens durch die Bundesregierung war demnach nicht mehr als ein durchsichtiges Täuschungsmanöver.

Unmittelbar nach der Entscheidung forderten wir die Bundesregierung dazu auf, die Datenübermittlung im Zuge von ELENA stoppen und die bestehenden Datenbestände unverzüglich zu löschen.

Wann dies geschehen soll, habe ich die Bundesregierung am 23. November 2010 gefragt:

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es, nachdem die Testphase des ELENA-Verfahrens um zwei Jahre verschoben wurde, als Konsequenz hieraus auch dringend angeraten wäre, die Übermittlung der betreffenden Daten schnellstmöglich auszusetzen und bereits übermittelte Daten zu löschen, um so einen datenschutz- und verfassungsrechtlich untragbaren Zustand, nämlich den, dass einem Auskunftsanspruch der Beschäftigten über die übermittelten Daten nicht vor dem Jahr 2014 nachgekommen werden kann, ein Ende bereitet wird und für wann plant die Bundesregierung  die Aussetzung der Datenübermittlung?

Die Antwort der Bundesregierung vom 30. November 2010:

“Innerhalb der Bundesregierung findet derzeit eine Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA statt. Eine Verschiebung des verpflichtenden Datenabrufs macht eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren erforderlich. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens werden die rechtlichen Konsequenzen der Verschiebung des verpflichtenden Datenabrufs zu regeln sein.”

Geschehen ist seitdem nichts. Bis heute warten wir auf die im November angekündigte gesetzliche Regelung. Mittlerweile hat auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich das ELENA-Gesetz zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen.

Statt dieser Forderung endlich nachzukommen, streitet die Bundesregierung seit der Aussetzung des Verfahrens darüber, wer die Federführung des unliebsamen Projekts zukünftig innerhalb der Regierung innehat. In einem taktischem Schachzug war es Bundeswirtschaftsminister Brüderle gelungen, kurz vor Weihnachten eine Entscheidung im Koalitionsausschuss herbeizuführen, nach der die Federführung bei ELENA an das Arbeitsministerium und die zuständige Ministerin von der Leyen (die nicht Mitglied des Koalitionsausschusses ist) übergeht.

Vor diesem Hintergrund habe ich am 31. Januar 2011 noch einmal nachgefragt:

1) Ist die Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA innerhalb der Bundesregierung bereits abgeschlossen und was ist das Ergebnis dieser Prüfung, besonders hinsichtlich der Frage, ob und wann es von Seiten der Bundesregierung eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren und eine damit einhergehende Löschung von übermittelten Daten geben soll?

2)Gibt es, nachdem Bundeswirtschaftsminister Brüderle die Testphase um zwei Jahre verlängert und angekündigt hat, dass die Federführung des Projekts zukünftig beim Arbeitsministerium liegen solle, innerhalb der Bundesregierung mittlerweile eine Einigung darüber, welches Ministerium die Federführung beim so genannten “elektronischen Entgeltnachweis“ (ELENA) innehat und sind Medienberichte (Handelsblatt vom 18.01.2010) zutreffend, wonach die Frage der Federführung bereits im Dezember im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, nun innerhalb der Bundesregierung die Frage der Federführung jedoch erneut strittig ist und auch mehrere Staatssekretärsrunden bislang keine Einigkeit herbeiführen konnten?

Auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen und der Vorlage einer neuen gesetzlichen Regelung  antwortet die Bundesregierung am 10. Februar 2011 lapidar:

“Die Prüfung über das weitere Vorgehen im ELENA-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.”

Auf die (zweite) Frage, ob die Federführung innerhalb der Bundesregierung mittlerweile geklärt ist, antwortet die Bundesregierung:

“Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass die Zuständigkeit für das ELENA-Verfahren auf das BMAS (Anm. d. Verf.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) übergehen soll. Die zum Vollzug dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.”

Die Bundesregierung, so muss man heute konstatieren, hat die letzten Monate damit zugebracht, eine weitere schwarz-gelbe Koalitionsbaustelle zu pflegen, anstatt sich endlich für Abhilfe eines offenkundig verfassungsrechtlich unhaltbaren Zustandes und eine neue gesetzliche Regelung einzusetzen – ein echtes Armutszeugnis.

Da die Bundesregierung offenbar auch weiterhin nicht gewillt ist, endlich die seit langem in Aussicht gestellte neue gesetzliche Regelung vorzulegen, haben wir beschlossen, einen zweiten Antrag zu ELENA vorzulegen, in dem wir genau dies von der Bundesregierung noch einmal fordern. In unserem aktuellen Antrag „ELENA – Meldepflicht aufheben und Beschäftigtendaten löschen“ (LINK).

In unserem Antrag fordern wir von der Bundesregierung konkret:

1. umgehend eine gesetzliche Regelung vorzulegen, welche

a. die bestehenden Meldepflichten der Arbeitgeber nach § 97 Absatz 1 Satz 1 SGB IV mit sofortiger Wirkung aufhebt und

b. die Löschung sämtlicher bislang eingemeldeter personenbezogener Daten vorsieht sowie

2. umgehend Rechtsklarheit für alle Beteiligten des ELENA-Verfahrens zu schaffen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form das ELENA-Verfahren fortgeführt werden soll.

3. Im Falle, dass die Bundesregierung beabsichtigt, das ELENA-Verfahren fortzuführen, umgehend und konkret darzulegen,

a. auf welche Weise ein kostenmäßig für alle Beteiligten vertretbarer und unbürokratischer Wirkbetrieb erreicht werden kann und

b. auf welche Weise die Bundesregierung einen verfassungsrechtlich zulässigen Betrieb des ELENA-Verfahrens sicherstellt, bei dem Datensparsamkeit garantiert wird und es zu keiner weiteren Absenkung der notwendigen Datensicherheitsstandards kommt.

Mit unserer neuerlichen Initiative hoffen wir, die Bundesregierung endlich dazu bewegen zu können, den derzeit aus unserer Sicht klar verfassungsrechtlichen Zustand auf verfassungsrechtlich sauberem Weg zu beenden und das ELENA-Verfahren, das derzeit ohne gesetzliche Grundlage unter ein Moratorium gestellt wurde, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der öffentlichen Verwaltung neu zu ordnen. Kann die Bundesregierung – wie in unserem Antrag gefordert – nicht darlegen, wie sie einen verfassungsrechtlich  zulässigen Betrieb des ELENA-Verfahrens sicherstellen kann, behalten wir uns vor, weitere Initiativen zu stellen.

Tags

Comments are closed

Archive