Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Rasterfahndung zur Korruptionsbekämpfung, das Ausforschen sozialer Netzwerke – wie viel Überwachung und Kontrolle ist am Arbeitsplatz erlaubt?

2008 war das Jahr der Datenskandale. LIDL filmte heimlich das Kassenpersonal und setzte Detekteien auf einzelne MitarbeiterInnen an. Die Deutsche Bahn flog damit auf, gleich die Kontodaten der gesamten Belegschaft heimlich mit Kontodaten von Lieferanten abgeglichen zu haben, einzelne E-Mails von Gewerkschaftsmitgliedern erreichten nie ihr Ziel.

Die Deutsche Bank durchleutete ihre Beschäftigten, weil sie Informanten der Presse ausfindig machen wollte. Bei der Telekom kam es ebenfalls zu internen Ermittlungen gegen MitarbeiterInnen, bei denen deren Kontakte und auch die Kommunikationsdaten von bekannten JournalistInnen ausgewertet wurden.

Darauf reagierte der Gesetzgeber mit großer Hast. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz allerdings gilt allgemein als Fehlschlag, weil er lediglich zusätzliche Probleme aufwarf, anstatt die bestehenden zu lösen.

Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Deshalb ist die nun erkennbare Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld zuzuwenden, grundsätzlich  zu begrüßen. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Zielsetzung eines verbesserten Schutzes von Beschäftigten, insbesondere des Schutzes vor Bespitzelungen, ist positiv zu bewerten.

Wir Bündnisgrünen sehen in den vorgelegten „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ des Bundesinnenministeriums keine wesentlichen Verbesserungen für Beschäftigte gegenüber der geltenden Praxis. So verkennt er die gestiegenen Risiken der Informationstechnologie für die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen und bietet ihnen somit eben keinen höheren Schutz vor Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz.

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und vorzulegen, der Lösungen für die aus unserer Sicht drängendsten Probleme des Beschäftigtendatenschutzes bereithält.

Meine Kollegin Beate Müller-Gemmeke und ich laden Sie und Euch herzlich dazu ein, in unserem gemeinsam eingerichteten Blog www.beschaeftigten-datenschutz.de an unserem Gesetzentwurf für Beschäftigtendatenschutz mitzuarbeiten und freuen uns über Kommentare, Kritik und Anregungen!

Herzliche Grüße
Konstantin von Notz
öööööööööööööööööööööBeate Müller-Gemmeke
Sprecher für Innenpolitik                              Sprecherin für Arbeitnehmer-Rechte

UPDATE:
Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz auf unserer Initiative.

Hier zwei Artikel, die sie aufgreifen:
www.heise.de

www.politik-digital.de

Außerdem freuen wir uns sehr, dass der größte deutsche juristische Fachverlag C.H.Beck ist auf unser Projekt aufmerksam geworden und am Montag, den 26.07.210, ein eigenes Forum zu unserem Gesetzentwurf eines zukünftigen Beschäftigtendatenschutzes gestartet hat, in dem Fachleute zu den Themen Bewerberdaten aus sozialen Netzwerken, Screening von Beschäftigtendaten, Videoüberwachung, TK-Überwachung und private E-Mail- sowie Internetnutzung am Arbeitsplatz diskutieren. Moderiert wird das Forum von Rechtsanwalt Dr. Stefan Hanloser. Zu dem Forum gelang man hier.

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