Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt.

Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Der Nachweis über die tatsächliche Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung und eine Vereinbarkeit dieser mit  EU-Grundrechten steht bis heute aus.

Die Kommissarinnen Reding und Malmström wären gut beraten, mal in Ruhe miteinander einen Kaffee trinken zu gehen, um eine sinnhafte gemeinsame Linie abzustimmen. Bislang widersprechen sich ihre Ansätze grundsätzlich. Frau Malmström hintertreibt mit ihrem Beharren auf die grundrechtsgefährdende Vorratsdatenspeicherung und eine Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger den ambitionierten und überfälligen Reformvorschlag für den EU-Datenschutz ihrer Kollegin.

Anlasslose Massenspeicherungen beschädigen die Schutzmechanismen des Datenschutzes insgesamt und sind deshalb abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ein wichtiges Urteil gesprochen. Angesichts zahlreicher weiterer diskutierter Massenspeicherungen bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Gericht errichteten Hürden überhaupt genommen werden können. Gerade den breiten Anwendungswünschen auch in Fällen mittlerer und leichter Kriminalität oder gar zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche hat das Gericht jedoch jede Grundlage entzogen.

Wie wichtig es ist, endlich starke Mindeststandards beim Datenschutz auf EU-Ebene zu schaffen, zeigt die derzeitige Diskussion um die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung . Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.

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