Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.

In der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wurde massive Kritik an dem schwarz-gelben Gesetzesentwurf eines Leistungsschutzrechtes geübt. Es bleibt weiterhin völlig unklar, ob das gesetzte Ziel überhaupt erreicht werden kann und wie anzunehmende Kollateralschäden auszuräumen sind. Es ist weiterhin völlig offen, ob und welche Verlage durch ein neues Leistungsschutzrecht tatsächlich profitieren würden oder ob die Pressevielfalt eingeschränkt würde.

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht wirft darüber hinaus gravierende europarechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf. Vor diesem Hintergrund wurde im Zuge der Anhörung mehrfach dringend davor gewarnt, dieses Gesetz in der vorliegenden Form zu verabschieden. Die Auswirkungen auf soziale Netzwerke und Social Media Dienste sind ebenso weiter völlig ungeklärt. Die Gefahr eines Konjunkturprograms für findige Abmahnanwälte ist damit real.

Die gestrige Anhörung hat gezeigt, dass weitere Unklarheiten dringend geklärt werden müssen. Vor allem technische Fragen und die Folgen für die Medienvielfalt in Deutschland bedürfen dringend einer weiteren Erörterung. Diese muss zwingend alle beteiligten Akteure mit einbeziehen. Wir plädieren daher für weitere Beratungen des Parlaments, um die zahlreichen noch offenen Fragen angemessen beleuchten zu können.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Initiativen zum Leistungsschutzrecht.

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