Was bei dieser Koalition länge währt, wird so richtig schlecht. Datenschützer, Verbraucherschützer und selbst der TÜV lehnen die Stiftung Datenschutz ab. Gegen ihren kärglichen Aufgabenkranz bestehen angesichts der offenen Konkurrenz mit den Aufsichtsbehörden der Länder Verfassungsbedenken. Ihre Satzung macht sie zu einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums und öffnet sie dem ungehinderten Lobbying der Wirtschaft. Dagegen bestehen angesichts der glasklaren Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Aufsicht, deren Tätigkeiten sie berührt, europarechtliche Bedenken.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
Anlässlich der heutigen, letzten Sitzung der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft haben Konstantin und Tabea heute gemeinsam ein kleines Resümee gezogen und die Arbeit der Enquete in den letzten drei Jahren bewertet. Über den weiteren Verlauf der Enquete-Kommission (Vorlage des Endberichtes, Diskussion im Pelum des Bundestages etc.) werden wir hier weiter informieren.
Den heute stattfindenden 7. Europäischen Datenschutztages haben Jan Philipp als innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag zum Anlass genommen, um den Fokus auf die Reform eines einheitliche EU-Datenschutzrechts zu richten, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
Nachdem vor Kurzem erneut und diesmal gleich in einem wissenschaftlichen Gutachten bestätigt wurde, dass nahezu alle US-Behörden freien Zugriff auf die bei US-Unternehmen gelagerten Cloud-Daten haben, habe ich die Bundesregierung im Rahmen der mündlichen Fragestunde des Bundestages hierzu befragt. Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: CDU/CSU und FDP tricksen, um den Datenschutz weiter auszuhöhlen. Bei Ihnen sind unsere Bürgerrechte in mehr als schlechten Händen.