Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
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Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Offenheit ist der Leitwert für Innovation in Gesellschaft und Wirtschaft und nur wer offen ist, kann die Zukunft gestalten. Die Zukunft der digitalen Gesellschaft war Thema des 2. Offenen IT-Gipfels der grünen Fraktionen im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus. Rund 200 Gäste diskutierten am Vortag des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung in Podiumsdiskussionen, Workshops und Vorträgen über die Bedeutung von Transparenz und Offenheit in der Netz- und Digitalpolitik. An dieser Stelle ein kurzer Rückblick samt Videos.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Am morgigen Mittwoch beginnt die Herbsttagung des Bundeskriminalamts mit dem Schwerpunkt internationaler Terrorismus. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Sprecherin für innere Sicherheit und Obfrau im Innenausschuss der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute begrüßt, dass das BKA bei seiner Tagung den Fokus auf die Prävention setzt. Das ist, gerade dieser Tage, gerade angesichts so mancher derzeitigen Diskussion, ein wichtiges Zeichen. Es zeigt, wo die tatsächlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus sowohl für Strafverfolgungsbehörden, als auch Gesellschaft, liegen.
Dieses Jahr geht die netzpolitische Konferenz netz:regeln in die sechste Runde. In dem gemeinsamen Projekt von der Heinrich-Böll-Stiftung und der BITKOM dreht sich dieses Mal alles um das Thema „Digital Everything – Wie digital ist unsere Zukunft?". Die Konferenz findet am Donnerstag, 26. November 2015 von 10:00 - 15:00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin statt. Diskutiert wird u.a. über Industrie und Arbeit 4.0, das Internet der Dinge, die Mensch-Maschine sowie die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Wie auch auf den letzten Konferenzen soll die diesjährige netz:regeln ein Austausch zwischen Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Zivilgesellschaft, Politik und digitaler Wirtschaft sein.
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