Heute beginnt der nunmehr 10. nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam mit Özcan Mutlu hat Konstantin einen kurzen Kommentar verfasst. Der jährliche IT-Gipfel ist kaum mehr als substanzloses Schaulaufen zahlreicher Ministerinnen und Minister, die alle irgendwie mitspielen wollen. Die Digitalpolitik der schwarz-roten Bundesregierung bleibt insgesamt hoch widersprüchlich. Ministerien arbeiten lieber gegen- statt miteinander und blockieren wichtige digitalpolitische Entscheidungen. Statt endlich die Ärmel hochzukrempeln und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt man über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Prinzipien wie die Datensparsamkeit derzeit offen in Frage und setzt auf unzureichende IT-Sicherheitsstandards statt innovativer Datenschutzkonzepte. Der diesjährige IT-Gipfel trägt den Titel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Hier lässt Ministerin Wanka die Länder allein. Die eigenen Hausaufgaben macht man nicht. Eine netzpolitische Kompetenzbündelung ist überfällig. Die Netzpolitik gehört an den Kabinettstisch. Wir brauchen endlich klare netzpolitische Zuständigkeiten und eine Digitalstrategie aus einem Guss statt PR-Gipfel.
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Auf der gerade zu Ende gegangenen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen wurden drei netzpolitische Beschlüsse gefasst. Auch auf diesem Parteitag gab es wieder mehr als 600 Anträge. Da naturgemäß nicht jeder Antrag tatsächlich debattiert werden kann, entscheiden die Delegierten über ein Voting-Verfahren, welche Anträge tatsächlich debattiert und beschlossen werden sollen. Aus den knapp 70 eigenständigen V-Anträgen wurden so 12 Anträge extrahiert und durch die Delegierten gerankt. Unter diesen 12 Anträgen befanden sich auch alle drei vorliegenden netzpolitischen Anträge – ein klares Indiz für die Bedeutung die der Digitalpolitik mittlerweile zukommt – sowohl gesamtgesellschaftlich auch als parteiintern. Hier dokumentieren wir die Ergebnisse des Rankings und verweisen auf die – jeweils mit übergroßer Mehrheit bis einstimmig - beschlossenen Anträge.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
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