Anlässlich der Veröffentlichung des 31. Tätigkeitsberichts des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der heute an die Bundestagspräsidentin übergeben wird, haben Misbah Khan und ich Prof. Kelber und seinem Haus gedankt und noch einmal zugesichert, deren wichtige Impulse parlamentarisch aufzugreifen.

Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, sowie seinem gesamten Haus für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Grundrechte und für wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.

Der 31. Tätigkeitsbericht zeigt erneut die enorme Bedeutung der beharrlichen Arbeit des BfDI auf und weist auf bestehende Missstände hin, die der Gesetzgeber dringend angehen muss.

Das gleichbleibend hohe Niveau an Anfragen und Beschwerden an den Beauftragten macht deutlich, wie groß der Bedarf der Bürgerinnen und Bürgern nach Beratung ist und welch zentrale Bedeutung dem effektiven Schutz der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter zukommt.

Die vor uns als Gesetzgeber liegenden Herausforderungen bleiben angesichts eines rasanten technologischen Fortschritts groß. Unter anderem weist der aktuelle Tätigkeitsbericht zu Recht auf die große Bedeutung des Grundrechtsschutzes bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich hin.

Ein von vornherein mitgedachter und bestenfalls schon in der Technik verbauter Datenschutz by design bleibt die Grundlage für eine gelungene Digitalisierung. Ob im Gesundheits-, im Verkehrs- oder im Bereich des E-Governments: Vertrauen in die Integrität von Anwendungen, die oftmals mit sensiblen personenbeziehbaren Daten hantieren, bleibt elementar für ihre Akzeptanz.

Wir erinnern daran, dass wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ampel-Partnern darauf verständigt haben, Datenschutz und IT-Sicherheit durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu stärken. Wir mahnen erneut an, den Beauftragten und das Know-How seines Hauses frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einzubinden. Dies ist gesetzlich gefordert und führt zu besseren politischen Entscheidungen.

Bei der anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) setzen wir uns für eine Stärkung des BfDI und der Datenschutzkonferenz (DSK) ein. Als Parlament müssen und werden wir uns intensiv mit den Tätigkeitsberichten und ihren wichtigen Impulsen beschäftigen.

Starke Datenschutzbehörden im Bund und den Ländern sind elementar für den effektiven Schutz unserer Grundrechte. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

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