Anlässlich der Veröffentlichung des 31. Tätigkeitsberichts des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der heute an die Bundestagspräsidentin übergeben wird, haben Misbah Khan und ich Prof. Kelber und seinem Haus gedankt und noch einmal zugesichert, deren wichtige Impulse parlamentarisch aufzugreifen.
Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, sowie seinem gesamten Haus für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Grundrechte und für wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.
Der 31. Tätigkeitsbericht zeigt erneut die enorme Bedeutung der beharrlichen Arbeit des BfDI auf und weist auf bestehende Missstände hin, die der Gesetzgeber dringend angehen muss.
Das gleichbleibend hohe Niveau an Anfragen und Beschwerden an den Beauftragten macht deutlich, wie groß der Bedarf der Bürgerinnen und Bürgern nach Beratung ist und welch zentrale Bedeutung dem effektiven Schutz der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter zukommt.
Die vor uns als Gesetzgeber liegenden Herausforderungen bleiben angesichts eines rasanten technologischen Fortschritts groß. Unter anderem weist der aktuelle Tätigkeitsbericht zu Recht auf die große Bedeutung des Grundrechtsschutzes bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich hin.
Ein von vornherein mitgedachter und bestenfalls schon in der Technik verbauter Datenschutz by design bleibt die Grundlage für eine gelungene Digitalisierung. Ob im Gesundheits-, im Verkehrs- oder im Bereich des E-Governments: Vertrauen in die Integrität von Anwendungen, die oftmals mit sensiblen personenbeziehbaren Daten hantieren, bleibt elementar für ihre Akzeptanz.
Wir erinnern daran, dass wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ampel-Partnern darauf verständigt haben, Datenschutz und IT-Sicherheit durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu stärken. Wir mahnen erneut an, den Beauftragten und das Know-How seines Hauses frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einzubinden. Dies ist gesetzlich gefordert und führt zu besseren politischen Entscheidungen.
Bei der anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) setzen wir uns für eine Stärkung des BfDI und der Datenschutzkonferenz (DSK) ein. Als Parlament müssen und werden wir uns intensiv mit den Tätigkeitsberichten und ihren wichtigen Impulsen beschäftigen.
Starke Datenschutzbehörden im Bund und den Ländern sind elementar für den effektiven Schutz unserer Grundrechte. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
3 Responses
„“Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt“, sagt Linken-Digitalexpertin Anke Domscheit-Berg. Sie kritisiert, dass Lauterbach den Bundesdatenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Pläne entmachtet und ihm ein Vetorecht entzogen habe.
ZDFheute hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber um ein Interview gebeten. Kelber, ebenso wie Lauterbach SPD-Mitglied, lehnt eine Stellungnahme allerdings „aus politischen Gründen“ ab. Das allerdings spricht dann doch Bände.““ (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/e-patientenakte-digitalisierung-gesundheiteswesen-lauterbach-100.html).
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Was soll ich machen: Sie sagen/schreiben das Gute und machen dann das Böse – das ist doch wie Christian Flisek im NSA Untersuchungsausschuss (und das ist schon fast das Dunkelste, was ich über jemanden sagen kann).
Beim Whistleblowerschutz machen Sie nun ein Gesetz, dass die Länder-/Gemeinden-Ebene einfach ausschließt aus der Regelung (wg. der Bundesrats-Ablehnung zuvor), wissend, dass es mit der EU Vorgabe so nicht vereinbar ist: warum holen Sie denn dann nicht lieber Edward Snowden aus Russland in Freiheit zu uns und lassen die EU-Richtlinie direkt ohne (schlechtes) nationales Gesetz wirken? Sie sind die Regierung, oder nicht ?
Wie weit ist die Überwachungsgesamtrechnung?
Die „Orwell’sche“ Überwachungstechnoligie ist ja schon da ( Handscanner bei amazon, Pegasus gegen Journalisten in der EU, eine Chatkontroll(?!)-Diskussion im digital-Ausschuss, …) – trösten Sie sich denn nicht auch immer mit der Vorstellung, wir haben unsere Regierungen demokratisch fair gewählt, die machen doch keine geheimen Foltergefängnisse wie bei der StaSi … – aber dieser „Trost“ ist leider nicht haltbar, solange Snowden in Putins Russland festsitzt, weil wir seinen Zeugenschutz verweigern (und Julian Assange in Belmarsh, Daphne Caruana Galizia, Jan Kuciak, … es sind viel zu viele inzwischen ) => verstehen Sie diesen Punkt von mir ???
Ich bin als freier Bürger geboren (unfassbares Glück, was Ort und Zeit des Lebensstarts betriff) und unprotokolliert, selbstbestimmt (in Freiheit) groß geworden, – nun werde ich bald pensioniert und der letzte Teil wird also der eines im Spinnennetz des „smart grid“ gefangenen kleinen Lebewesens, das sich mit jeder Bewegung mehr verfängt, während es mit den verklebten Flügeln die Bedrohung immer näher auf sich zukommen sieht (Unfreiheit)?
Ja, funktionierender Datenschutz und Whistleblowerschutz (Pressefreiheit) wären das gewesen: Freiheit !
Ist wohl aber verloren.
Ein Blick auf Edward Snowden genügt.