Der Deutsche Ethikrat hat am heutigen Tag seine Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ veröffentlicht und vorgestellt. Der Stellungnahme liegt die Schlüsselfrage zu Grunde, inwieweit menschliche Autorschaft und die Bedingungen für verantwortliches Handeln durch den Einsatz von KI erweitert oder vermindert wird. Die Auseinandersetzung erfolgt exemplarisch in den vier Anwendungsbereichen Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie öffentliche Verwaltung, wobei der Ethikrat konkrete Empfehlungen für den Einsatz von KI in diesen Bereichen formuliert. Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschuss für Digitales, hat sich die Stellungnahme angesehen und zusammengefasst, welche Impulse für die politische Diskussion um den Umgang mit KI besonders relevant sind.

Wir begrüßen, dass der Ethikrat sich umfassend mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinandergesetzt hat. Viele Ansätze der Digitalregulierung bestätigt er als sinnvoll, etwa den Datenzugang für Forscherinnen und Forscher unter dem jüngst in Kraft getretenen Digital Services Act, die damit die Funktionsweisen der digitalen Öffentlichkeit besser erfassen können. Auch den risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung der Europäischen Union, die dieses Jahr verhandelt wird, unterstützt der Ethikrat im Grundsatz. Dabei macht er allerdings weitergehende Vorschläge. So müssten Grundrechte, Minderheiten und eine demokratische, vielfältige Gesellschaft auch in der zunehmend KI-vermittelten Welt stärker geschützt werden. Entscheidend bleibe die Festigung menschlicher Verantwortung beim Einsatz von KI.

Ein hohes Schutzniveau muss besonders in sensiblen Bereichen gegeben sein, etwa im Sozialwesen, der schulischen Bildung, der öffentlichen Meinungsbildung, der öffentlichen Verwaltung, aber auch bei den kritischen Infrastrukturen.

Zurecht betont der Ethikrat, dass gerade in Zeiten von Polarisierung und Diskursverrohung die Folgen von algorithmischen Entscheidungssystemen für den öffentlichen Diskurs genauer erforscht und Risiken regulativ minimiert werden müssen. Dafür müssen insbesondere die Bereiche personalisierte Werbung, Profiling und Microtargeting, Online-Marketing und Datenhandel als zentrale Geschäftsmodelle Sozialer Medien und Plattformen genauer in den Blick genommen werden. Bestehende Regulierungen wie der Digital Services Act und Data Act erfassen viele Probleme zwar, hier muss aber in Zukunft genau geprüft werden, ob eine ergänzende Regulierung erforderlich ist.

Darüber hinaus warnt der Ethikrat vor überhandnehmender Überwachung, die durch neue KI-Anwendungen technisch leichter zu realisieren ist. Als Politik müssen wir diese sensiblen Bereiche besonders im Blick haben und dafür Sorge tragen, dass KI-Anwendungen erst dann am Markt zugelassen werden können, wenn sie auf gesellschaftliche Risiken hin überprüft wurden. Wenn KI inklusiv, nachvollziehbar und transparent entwickelt wird und gesellschaftliche Fragen von Anfang an mitbedacht werden, dann ist das auch einen Wettbewerbsvorteil für die europäische Industrie.

Auch Chancen durch die KI stellt der Ethikrat zurecht fest. So kann KI etwa genutzt werden, um den Klima- und Umweltschutz voranzubringen. Diese Potenziale müssen dringend besser ausgeschöpft werden, gleichzeitig muss allerdings auch der Energie- und Ressourcenverbrauch der KI-Modelle besser erfasst und reduziert werden. Hierzu würden wir zukünftige weitergehende Vorschläge vom Ethikrat begrüßen. Die Handlungsempfehlungen des Ethikrates nehmen wir gerne auf und bringen sie in die weitere politische Debatte ein.

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