Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
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