Wir müssten sie heute erfinden, wenn es sie nicht schon gäbe: Die öffentlich-rechtlichen Medien. Ihr Auftrag: Vielfältige und sachkundige, öffentlich zugängliche Informationen zu gewährleisten, die sachliche Debatten ermöglichen. Damit sind die Öffentlich-Rechtlichen auch heute Teil der Daseinsvorsorge für eine demokratische Gesellschaft und ihre Politik. Das Vertrauen in ihre Qualität und Unabhängigkeit ist anhaltend hoch, und auch im europäischen Vergleich fällt auf, welches Gut wir damit haben. Zugleich stehen die öffentlich-rechtlichen Medien vor vielfältigen Herausforderungen. Zu der Debatte, bei der Tabea mit vielen Expertinnen und Experten über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen einer seriösen Berichterstattung für eine demokratische Öffentlichkeit diskutieren wird, möchten wir Euch herzlich einladen.
Morgen beginnt die Ministerpräsidentenkonferenz, auf der Tagesordnung steht unter anderem die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages. Aber bei der Neuauflage des ZDF-Staatsvertrages bleiben die Türen geschlossen. Die Verhandlungen der Ministerpräsidenten finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist nicht hinnehmbar, dass in den Hinterzimmern der Staatskanzleien weiterhin klammheimlich die Strippen gezogen werden. Es hat keine Anhörungen, öffentlichen Diskussionen und noch nicht einmal eine Veröffentlichung der geplanten Änderungen gegeben. Das ist ein absoluter Fehlstart.
Das heutige Urteil ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Dienstag fand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags statt und eine lange Reise nähert sich dem Ende. Wir erinnern uns: Vor vier Jahren haben einige wenige Landeschefs einen unabhängigen Chefredakteur aus dem Amt gekickt. Weil er ihnen nicht passte. Weil er zu unbequem war. Mich als frisch gewählte Abgeordnete und ehemalige ZDF-Redakteurin machte es 2009 schier fassungslos, dass solche Schachzüge möglich sind in einem demokratischen Land, das zwei Diktaturen erlebt hat, welche die Macht der Medien schamlos für ihre Zwecke missbrauchten.
Am vergangenen Wochenende tagte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Medien- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf und Köln. Während der Sitzung fasste die BAG u.a. einen Beschluss für einen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert, den wir auch an dieser Stelle noch einmal dokumentieren.
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Die ARD hat gestern die TagesWEBschau gestartet. Das Magazin will wichtige Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und allen anderen Bereichen der […]
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