Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist ein durchaus historisches. Als stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums […]
Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Nachrichtendienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Anlässlich neuer Enthüllungen bezüglich einer weitreichenden Spionage der NSA hat Konstantin heute noch einmal an die einstmals gemachten Versprechen der Bundeskanzlerin erinnert. Die neusten Enthüllungen sind ein weiterer Beleg dafür, wie weitgehend die von westlichen Geheimdiensten betriebene Spionage ist. Diese Spionage wird bei Weitem nicht nur von der US-amerikanischen NSA betrieben, sondern auch vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Kanzlerin Merkel muss ihren Versprechen endlich Taten folgen lassen.
In der Parlamentarischen Sommerpause beschäftigten uns vor allem zwei Themen: Die Affäre um den sogenannten „Landesverrat“ und die Frage, ob es bestimmte Bereiche in demokratischen Rechtsstaaten geben darf, die sich der parlamentarischen Kontrolle und öffentlichen Diskussion komplett entziehen. Die erste parlamentarische Sitzungswoche nach der Sommerpause, eine Haushaltswoche, ist bereits in vollem Gange. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre tagt in dieser Woche gleich zweimal, am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zeugen, Themen und weitere Planungen.
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