Heute fand die Anhörung des Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Angesichts der deutlichen Ausführungen der geladenen Sachverständigen haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik noch einmal die Bundesregierung aufgefordert, das hochumstrittene Leistungsschutzrecht, das bis heute niemandem hilft, endlich zurückzunehmen.
Im Oktober haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage nun doch entschieden, dass sie in der Google-Suche weiterhin auch mit den Snippets ihrer Texte gefunden werden wollen. Deshalb haben nun auch fast alle in der VG Media vertretenen Verlage eine widerrufliche Einwilligung an Google dazu erteilt, dass Google ihre Verlagsinhalte in Snippets weiterhin wie üblich anzeigen darf – und zwar gratis. Damit ist allzu deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht ein sinnloses Gesetz ist und nicht die von der Regierung erhoffte Wirkung erzielt - als Einnahmequelle für Presseverlage. Das Gesetz hat allerdings die Quelle nicht zum Sprudeln gebracht, stattdessen aber für Rechtsunsicherheit gesorgt und kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen.
Heute hat der Suchmaschinenanbieter Google angekündigt, ab dem 09. Oktober 2014 die Snippets aus den Ergebnissen der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage zu entfernen. Dieser Schritt hatte sich bereits abgezeichnet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast, der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages, habe ich heute das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht kritisiert. Das Leistungsschutzrecht hat den Verlagen nichts gebracht, aber den Nutzerinnen und Nutzern geschadet. Es gehört abgeschafft.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
Heute fand die zweite und dritte Abstimmung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea und Konstantin […]
Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Archive