Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Gastbeiträge“ über netzpolitische Initiativen. Heute freuen wir uns über einen Beitrag von […]
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Gestern berichtete netzpolitik.org über einen von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellten Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Generalversammlung im Dezember 2013 verabschiedet und die britische NGO Privacy International nun analysiert und kommentiert hat. Die NGO kommt zu dem Schluss, dass der im Dezember 2013 verabschiedete Bericht ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen könnte. Der Bericht, der von der Generalversammlung in Auftrag gegeben wurde, basiert inhaltlich wesentlich auf dem letzten Staatenbericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2014. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Berichte der Vereinten Nationen ausdrücklich und sehen uns einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Befragung des Zeugen Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschusses und dem Versagen Angela Merkels in der derzeitigen Krise hatte Konstantin bereits am Wochenende schon einiges geschrieben. Hier noch einmal eine Zusammenfassung unserer Kritik an der Stellungnahme und dem Vorgehen der Bundesregierung.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Wir fordern die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen, sondern gleichzeitig auch die Rolle europäischer und deutscher Dienste zu beleuchten und als eine Maßnahme ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien einzuleiten. An dieser Stelle dokumentieren wir noch ein Interview zu unserer Initiative. Darüber hinaus veröffentlichen wir das Schreiben unserer Fraktionsvorsitzenden an EU-Kommissionspräsidenten Barroso und machen unsere rechtlichen Einschätzungen zugänglich.
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