Die Zeit der Spekulationen ist nun vorbei – so sollte man meinen. Gute zweieinhalb Jahre hat die Koalition gebraucht, um beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor- und wieder zurückzurudern, anzukündigen, zu dementieren, zu verwerfen. Vergangene Woche nun wurde der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht bekannt. Doch dieser Entwurf eignet sich nicht, um Spekulationen zu beenden. Im Gegenteil: Er gibt ihnen weiter Nahrung, weil vieles unklar bleibt und erst über Gerichtsentscheidungen gelöst werden wird. Was das Leistungsschutzrecht bringt, wem es nutzt und wer darunter leidet, werden wir also erst in einigen Jahren wirklich wissen.
Zum Leistungsschutzrecht hat das Bundesjustizministerium gestern zu einer Anhörung geladen. Ich hatte mir erhofft, dass dort Licht in das Dunkel des Vorhabens kommen würde. Leider wurde keine der aufgeworfenen Fragen wirklich geklärt. Schon gar nicht vonseiten des Ministeriums. Dieses war - so schien es - selbst Fragender bei der hauseigenen Anhörung.
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