Heute fand im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung zur Novellierung des  Gesetzes gegen wettbewerbliche Beschränken, kurz GWB, statt. In der heutigen Anhörung […]
Am morgigen Donnerstag debattiert das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung Datenschutz ausgestattet werden soll. In Antworten auf vorherige Anfragen betonte die Bundesregierung bislang u.a., Unabhängigkeit und Neutralität würden zentrale Eigenschaften der Stiftung Datenschutz sein. Die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung bislang kein einziges, der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt hat und auch bezüglich der Stiftung, dem einstigen datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt dieser Regierung, ist heute bereits klar ist, dass die Stiftung kaum mehr ist, als ein schwarz-gelber Wirtschaftstrojaner. Letztendlich besteht sogar die Gefahr, dass die Stiftung die bestehenden Datenschutzinstitutionen schwächt.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich viel zu lange geweigert, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützte Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die bereits im September 2011 (hier unsere damalige Presseerklärung) das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum erreicht hatte, öffentlich im Petitionsausschuss zu beraten. Das haben wir als Grüne seit langem kritisiert und die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, ihren koalitionsinternen Streit nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger auszutragen. Nun seht das Datum der öffentlichen Beratung der Petition fest.
Die Zeit der Spekulationen ist nun vorbei – so sollte man meinen. Gute zweieinhalb Jahre hat die Koalition gebraucht, um beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor- und wieder zurückzurudern, anzukündigen, zu dementieren, zu verwerfen. Vergangene Woche nun wurde der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht bekannt. Doch dieser Entwurf eignet sich nicht, um Spekulationen zu beenden. Im Gegenteil: Er gibt ihnen weiter Nahrung, weil vieles unklar bleibt und erst über Gerichtsentscheidungen gelöst werden wird. Was das Leistungsschutzrecht bringt, wem es nutzt und wer darunter leidet, werden wir also erst in einigen Jahren wirklich wissen.
Gestern lehnte der federführende Ausschuss des Europäischen Paraments, der Handelsausschuss (INTA), das umstrittende ACTA-Abkommen ab. Eine Ablehnung des Abkommens durch das Europäische Parlament ist damit noch einmal wahrscheinlicher geworden. In einem Artikel für die Heinrich-Böll-Stiftung, den wir hier noch einmal dokumentieren, hat Jan die Entwicklungen rund um ACTA noch einmal nachgezeichnet. Den Originalartikel findet Ihr auf den Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung.
Soeben ist ein aktuelle Flyer der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft“ eingetroffen. Der Flyer bemüht sich die Arbeit der Enquete-Kommission zu beleuchten und stellt darüber hinaus alle Mitglieder der Kommission, d.h. Bundestagsabgeordnete genauso wie Sachverständige, noch einmal vor. Der Flyer kann beim Bestellservice des Bundestages bestellet und/oder auch direkt runtergeladen werden.
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