Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Hierzu haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik heute folgendes erklärt:
Das lange angekündigte Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde auch heute nicht im Kabinett verabschiedet. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Am Leistungsschutzrecht kann man sich nur die Finger verbrennen: Die Umsetzung des Referentenentwurfs würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen und die Gerichte lange beschäftigen. Alles darin ist unklar: Wann ein öffentliches Zugänglichmachen zum verlegerischen Angebot gewerblich und damit kostenpflichtig wäre und wann es privat und kostenfrei wäre, ob Deep Links durch das Leistungsschutzrecht geschützt wären und ob und wie viel Journalistinnen und Journalisten überhaupt von den Lizenzeinnahmen abbekommen würden.
Für uns ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In letzter Konsequenz gibt ein Leistungsschutzrecht Anreize zur Boulevardisierung, weil viel und schnelle Produktion mehr Geld bringt. Wir wollen außerdem Journalistinnen und Journalisten nicht schlechter stellen als Verleger: Beim Leistungsschutzrecht wären kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt. Damit würde es das Urheberrecht unterlaufen, denn dies greift erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Vor allem wollen wir für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, keine Lizenzierungspflicht, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer.
Die Bundesregierung nimmt ihren Auftrag aus Art. 5 GG, die Pressevielfalt zu sichern, nicht ernst: Ein Leistungsschutzrecht fördert diese Vielfalt nicht. Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht nicht wieder anzufassen.
Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten zum Leistungsschutzrecht.
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