Gerade hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den lange erwarteten Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform vorgelegt. Für die Grüne […]
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Heute fand die Anhörung des Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Angesichts der deutlichen Ausführungen der geladenen Sachverständigen haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik noch einmal die Bundesregierung aufgefordert, das hochumstrittene Leistungsschutzrecht, das bis heute niemandem hilft, endlich zurückzunehmen.
Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Kaum ein Gesetz hat anschaulicher verdeutlicht, wie sehr die Bundesregierungen unter Angela Merkel es verpassen, den fortschreitenden digitalen Wandel unserer Gesellschaft im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten. Statt die Urheberrechtsreform anzugehen, legte man ein Gesetz vor, das niemandem nützt. Auf Grundlage einer von Grünen und Linken gemeinsam vorgelegten Initiative wird sich der Rechtsausschuss nun in einer weiteren öffentlichen Anhörung mit der Thematik befassen.
Im Oktober haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage nun doch entschieden, dass sie in der Google-Suche weiterhin auch mit den Snippets ihrer Texte gefunden werden wollen. Deshalb haben nun auch fast alle in der VG Media vertretenen Verlage eine widerrufliche Einwilligung an Google dazu erteilt, dass Google ihre Verlagsinhalte in Snippets weiterhin wie üblich anzeigen darf – und zwar gratis. Damit ist allzu deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht ein sinnloses Gesetz ist und nicht die von der Regierung erhoffte Wirkung erzielt - als Einnahmequelle für Presseverlage. Das Gesetz hat allerdings die Quelle nicht zum Sprudeln gebracht, stattdessen aber für Rechtsunsicherheit gesorgt und kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
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