Gerade hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den lange erwarteten Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform vorgelegt. Für die Grüne Bundestagsfraktion habe ich die Vorlage und das Agieren der Bundesregierung auf diesem zentralen digitalpolitischen Feld kritisiert.
Was lange währt, wird leider nicht gut. Offensichtlich hat der Druck der großen Presseverlage dazu geführt, dass sinnvolle Regelungen für Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht beispielsweise wieder fallengelassen wurden. Das zeigt der Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts, den das BMJV nach langem Hin und Her nun veröffentlicht hat. So wollte das BMJV ursprünglich Textauszüge aus Presseartikeln, die nicht dem Leistungsschutzrecht unterliegen, mit bis zu acht Wörtern genauer bestimmen. Nun wird es wieder unbestimmt und es kann wieder mit langjährigen Rechtsstreitigkeiten gerechnet werden.
Zudem bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, bei der Umsetzung des umstrittenen Art. 17 der DSM-Richtlinie den Einsatz von Upload-Filter zu verhindern. Entgegen aller Beteuerungen wird der Einsatz von Upload-Filtern nunmehr notwendig. Damit stellt sich nach wie vor die Frage nach der Europarechtskonformität. Mit einer sprachlichen Abmilderung der deutschen Fassung von „best efforts“ – es heißt nun nicht mehr „alle Anstrengungen“, sondern „bestmögliche Anstrengungen“, die ein Diensteanbieter unternehmen muss, um vertragliche Nutzungsrechte zu erwerben – betreibt das BMJV reine Kosmetik, um darüber hinwegzutäuschen, dass nun doch standardmäßig Upload-Filter eingesetzt w erden müssen. Wir bezweifeln, dass diese Formulierung die bisherigen europarechtlichen Bedenken ausräumt. Denn eine Pflicht zur Überprüfung aller hochgeladenen Inhalte würde eine europarechtswidrige allgemeine Überwachungspflicht für die Diensteanbieter bedeuten. Zu diesem Schluss kam der von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beauftragte Fachexperte Prof. Dr. Gerhard Spindler in seinem Gutachten. Schwierig wird es damit vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die sich oftmals die technische Voraussetzung eines präzisen „Echtzeit-Uploadfilters“ gar nicht leisten können. Das geht nicht nur zu Lasten der Vielfalt der Diensteanbieter, sondern auch der Meinungsfreiheit im Netz.
Unklar ist der Referentenentwurf, wann das sogenannte „Pre-Flagging“ erfolgen kann, durch das die Nutzerinnen und Nutzer erlaubte Inhalte wie etwa Satire kennzeichnen können. Sollte die Möglichkeit des Flaggings bei bereits bestehenden Inhalten nun bewusst abgeschafft worden sein, hat das BMJV der Meinungs- und Informationsfreiheit einen Bärendienst erwiesen, da der eindeutige Vorrang des Sperrens solcher Inhalte dazu führen wird, dass auch rechtmäßige Beiträge gesperrt werden und sich Nutzerinnen und Nutzer erst in einem länger dauernden Verfahren zur Wehr setzen können.
Das Internet ist aber schnelllebig und lebt von der Dynamik eines spontanen und flexiblen Meinungs- und Informationsaustausches. Die Regelung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, der so nicht hingenommen werden kann. Nicht nur an dieser Stelle muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 6. November 2020 zum Referentenentwurf äußern und sollte dies auch tun, damit Schlimmstes noch verhindert werden kann. Wir werden den Entwurf nun vertieft prüfen und uns weiterhin für eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten einsetzen. Die Bundesregierung ist dazu offensichtlich nicht in der Lage.
Comments are closed