Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Gestern verhinderte die Große Koalition im Finanzausschuss des Bundestages, dass noch vor Ende der Wahlperiode über die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen entschieden werden kann. Auf Grüne Initiative hin hatten Netzpolitiker aller Fraktionen versucht, dieses lange überfällige Vorhaben aus dem Bundesrat noch durchs Parlament zu bringen – so fällt die Initiative der Diskontinuität anheim und müsste in der kommenden Legislaturperiode von neuem gestartet werden. Zuvor hatte die Freifunkszene dringlich an alle Fraktionen appelliert, das oft gelobte Freifunkengagement auch als Gesetzgeber konkret zu unterstützen und dafür dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen.
Drei Jahre lang haben wir versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, nun sind wir auf der Zielgeraden: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSA-Skandals und der Verwicklung deutscher Geheimdienste hat seine Arbeit beendet. Gemeinsam mit der Linken haben wir die von Edward Snowden enthüllten massiven Spionagetätigkeiten trotz aller Widerstände intensiv aufgeklärt. Konstantins Resümee über die Ausschussarbeit könnt Ihr hier nachlesen.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte. Hinter dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" versteckt sich nichts anderes als der Ausverkauf unserer Grundrechte: Polizei und Sicherheitsbehörden bekommen die Befugnisse, Smartphones und andere Geräte mit einer Schadsoftware zu infiltrieren und werden so zu Chef-Hackern der Republik gemacht.
Wie groß waren die Ankündigungen! NRW solle jetzt – endlich – digitaler werden. Im Wahlkampf versuchte gerade Christian Lindner immer wieder, seine Schellack-Truppe als Start-Up-Partei darzustellen. Was außer hochglänzenden Schwarz-Weiß-Fotos ist von der Kampagne übrig geblieben? Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Landesregierung jedenfalls nicht viel.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
In den vergangenen Wochen führten CDU, Grüne und FDP Koalitionsgespräche in Schleswig-Holstein. Heute wurde der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die […]
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